Info-Veranstaltung der Asse II – Begleitgruppe

Am 9. Januar 2012 organisierte der Landkreis Wolfenbüttel eine Veranstaltung der Asse II-Begleitgruppe zum Thema Wie steht es um die Rückholung?
Im Mittelpunkt sollten zwei Fachvorträge stehen:

  • Laske, Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Die Kriterien zur Bewertung der Ergebnisse aus der Faktenerhebung         Videomitschnitt ab 28:55
  • Neumann, intac GmbH: Strahlenschutz – Kriterium zur Bewertung der Ergebnisse der Faktenerhebung                Videomitschnitt ab 49:10

In mehreren Fragerunden spielten jedoch die Auflagen in der atomrechtlichen Genehmigung des Schrittes I der Faktenerhebung und deren zeitraubende Umsetzung sowie ein Memorandum zu Risiken bei der Umsetzung der Rückholung (Version mit einigen Umformulierungen und Version mit BfS-Anmerkungen) aus dem BfS eine wesentliche Rolle.

Bemerkenswert waren die Ausführungen zu der Frage von Frau Wiegel. Sie zitierte folgende Aussage von Herrn König, Präsident des BfS, aus einem Interview der Braunschweiger Zeitung:

Es ist ein Leichtes zu beweisen, dass der Weg der Rückholung nicht geht.

Sie fragte (Videomitschnitt ab 1:15:23):

Ich frage mich „beweisen“? „Beweisen“ ist ein Beweis, und da führt nichts dran vorbei. Ich hätte ganz gerne heute eine Erklärung, wie er das gemeint hat. Ich habe es nicht verstanden.

Die Antwort von Herrn König auf diese klare Frage nahm viel Zeit in Anspruch und brachte wenig Konkretes zur eigentlichen Frage (Videomitschnitt von 1:25:34 bis 1:32:34). Herr König zog sich vom Begriff „beweisen“ auf den Begriff „behaupten“ zurück (1:30:05), um schließlich bei „nachweisen“ zu landen (1:30:22). Offensichtlich gehen die Begrifflichkeiten Behauptung, Nachweis und Beweis am BfS durcheinander. Diesen Eindruck konnte man schon beim Erörterungstermin zur Stilllegung des Endlagers Morsleben gewinnen, wo ein sogenannter Langzeitsicherheits-nachweis vom BfS präsentiert wurde, obwohl die Fachwelt lediglich von Safety Case oder Langzeitsicherheits-Argumentation spricht (siehe auch Baltes, B. und K.-J. Röhlig (2009). „Das Konzept des Safety Case und die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle in Deutschland.“ in: atw – Internationale Zeitschrift für Kernenergie 54(7): 450-455).

Interessant war eine andere Passage im Beitrag des Präsidenten (Videomitschnitt ab 1:27:01) :

Nachdem diese Debatte losgetreten worden ist und entstanden ist in dem Vermerk aus meinem Hause, übrigens etwas, was ich für selbstverständlich erachte, was auch ein Muss ist für die Verantwortung, die ich trage als Betreiber dieser Anlage, nämlich immer wieder sich zu fragen: Sind wir noch auf dem richtigen Weg? Ist das, was wir dort tun und was wir eventuell nicht tun, vertretbar hinsichtlich der Sicherheit für die Beschäftigten insbesondere, aber natürlich auch für die Bevölkerung in der Region? Dass dieses immer wieder auch neu geprüft wird und dieses selbstverständlich einer Diskussion sich zu stellen hat. Weil, eins werde ich nicht machen, dass ich dort anschließe, was unter anderem das Ergebnis der Auswertung der Fehler der Vergangenheit war, nämlich sich nicht mit anderen angenehmen und in meiner sozusagen Perspektive vielleicht zu präferierenden Perspektive vereinbar ist. Das ist ja einer der Kernvorwürfe gewesen gegen den alten Betreiber, dass er kritische Stimmen nicht gehört hat, dass er sie nicht sozusagen einer Diskussion gestellt hat, die wir brauchen. Deswegen habe ich sogar die Mitarbeiter gebeten, mir dieses aufzuschreiben. Sie haben es getan, aber sie haben nicht alle Fragen beantwortet, die ich habe zu diesem Vermerk. Insbesondere woraus diese Schlussfolgerungen abgeleitet worden sind, dass wir uns jetzt schon auf einen Abbruch vorbereiten sollen? Im Kern steht das, was auch Herr Landrat Röhmann gesagt hat, es muss stehen: Wie schaffen wir es, dieses Ziel zu erreichen, und was muss passieren, dass das, was uns derzeit daran hindert, beseitigt wird, gemeinsam, und wen brauchen wir dazu?

Hier wird das BfS als diskussionsfreudige Institution dargestellt, die MitarbeiterInnen ermutigt, kritisch zu denken und dies in die interne Diskussion einzubringen. Das hörte sich bei den zwei öffentlichen Gerichtsverhandlungen vor dem Arbeitsgericht Berlin am 04.03. und 24.08.2011 (Aktenzeichen 60 Ca 917/11) noch ganz anders an: Hier ging es um die fristgerechte und schließlich die fristlose Kündigung eines BfS-Mitarbeiters, der BfS-intern Kritik geäußert hatte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert