Endlagersuchgesetz ist so kein Neuanfang

Auf der Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe am morgigen Donnerstag soll offensichtlich der Gesetzesentwurf zum Endlagersuchgesetz beschlossen werden. Siehe Schreiben der Wirtschaftsministerin von Rheinland-Pfalz. Es wäre damit der Endpunkt einer Serie von beispiellosen Geheimverhandlungen, die dem gesellschaftlichen Problem der Endlagerung radioaktiver Abfälle in keinster Weise entspricht. Dazu sind schon viele Artikel im diesem Blog geschrieben worden.

Es hat sich eine breite Mehrheit der bisher Betroffenen gefunden, die dieses Verfahren zu Recht missbilligen. Sie haben heute eine Erklärung veröffentlicht, die eine breite Beachtung verdient.

Von einem nationalen Konsens zu sprechen, nachdem man Geheimverhandlungen geführt hat, ist reiner Nonsens. Herr Röttgen hat durch seine Steuerung diesen Konsens verspielt. Es braucht erst einmal einen nationalen endlagerdialog.de, bevor ein entsprechendes Gesetz in die Wege geleitet wird. Vehement zu unterstützen ist daher die Forderung:

Von einem fairen, wissenschaftlich begründeten und ergebnisoffenem Endlagersuchverfahren mit umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung kann unter diesen Bedingungen keine Rede sein. Einen gesellschaftlichen Konsens wird es so nicht geben.

Morgen versuchen Politiker, einen parteipolitischen Kompromiss zu zimmern, der jeder wissenschaftlichen Basis – dazu gehören unter anderem Naturwissenschaften, Wissenschaftsforschung und Kommunikationswissenschaften mit den Grundlagen der Risikokommunikation – entbehrt. Wenn Gorleben gleichbehandelt werden soll, müssen dort die Erkundungsarbeiten sofort eingestellt und die sogenannte Vorläufige Sicherheitsanalyse gestoppt werden, siehe Gorleben gleichbehandeln.

Die Gründung eines Bundesinstituts für Endlagerung, dass nur bei der Endlagersuche – und nicht bei den bisherigen Endlagern – gleich mehrere nicht kompatible Rollen übernehmen sollen, widerspricht den wissenschaftlichen Ansätzen zur Organisation von Risikomanagement und Risikoabschätzung. Warum wird nicht aus der bisherigen Rollenhäufung beim Bundesamt für Strahlenschutz gelernt?

Als Wissenschaftler hat man allein Schwierigkeiten mit der Forderung:

Voraussetzung dafür ist der Ausschluss des Endlagerprojektes Gorleben vor Beginn eines neuen Verfahrens.

Diese Forderung ist aber durchaus verständlich und nachvollziehbar vor dem Hintergrund der Historie der Endlagerfrage in Deutschland. Die Vertrauensbasis ist zerstört. Da auch bei den Beratungen zum Endlagersuchgesetz keinerlei Anstrengungen unternommen wurden, Vertrauen zu erzeugen, ist die oben genannte Forderung geradezu provoziert.

Es wird nicht einer „ergebnisoffene Endlagersuche“ vertraut. Dies ist der „Verdienst“ der Geheimverhandlungen zum Endlagersuchgesetz seit dem 11.11.2011.

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