Verwendete Grenzwerte und deren Beliebigkeit

Beurteilungsmaßstab Langzeitsicherheit

Zur Beurteilung der Langzeitsicherheit werden Prognoserechnungen durchgeführt. Diese Rechnungen basieren unter Berücksichtigung des  radioaktiven Zerfalls auf Modellvorstellungen zur

  • Freisetzung der radioaktiven Stoffe im Einlagerungsbereich, dem
  • Transport durch das teilweise verschlossene Bergwerk und durch die Deckschichten über dem Salzgestein sowie das
  • Vermischen mit dem Grundwasser.

Es wird angenommen, dass dieses Grundwasser als Trinkwasser für die dann in der Region lebenden Menschen und als Beregnungswasser von landwirtschaftlichen Kulturen verwendet wird.

Aus den aufgenommenen radioaktiven Stoffen wird die Strahlenbelastung als „effektive Strahlendosis“ berechnet.

Maßstab des BfS

Im Plan des BfS von 2009 werden auf Seite 128 die Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk aus dem Jahr 1983 (BMI 83) angeführt, obwohl diese Kriterien schon längst nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Danach sind die Grenzwerte einzuhalten, die auch für laufende Atomanlagen gelten, geregelt in § 47 der Strahlenschutzverordnung. Darin ist unter anderem für die effektive Dosis ein Grenzwert von 0,3 mSv/Jahr festgelegt. Eingehalten werden muss dieser Wert in allen Altersgruppen. In der Regel ist unter gleichen Strahlungsbedingungen bei jungen Menschen die Dosis höher als bei Erwachsenen. Sie sind empfindlicher.

Maßstab der Genehmigungsbehörde

Die Genehmigungsbehörde sieht nach Ausführung auf dem Erörterungstermin (Wortprotokoll Seite 6-2) BMI 83 nicht als Stand von Wissenschaft und Technik an und hat das BMU um Klarstellung gebeten. Dieses beauftragte die SSK, eine Stellungnahme abzugeben. Das Ergebnis ist bemerkenswert im Hinblick auf die Festlegungen des BMU  zu den hochradioaktiven Abfällen.

Maßstab des BMU je nach politischer Ausrichtung

Die Sicherheitskriterien für die Endlagerung galten schon lange als veraltet und es gab diverse Novellierungsanstrengungen (siehe dazu BMU). Dabei wurden die Sicherheitskriterien in Sicherheitsanforderungen umgetauft und nur auf hochradioaktive Abfälle hin formuliert, offensichtlich um nicht die Endlagerprojekte Konrad, Asse und Morsleben neu aufzuschnüren zu müssen.  Unter Umweltminister Gabriel wurde eine Endfassung im Juli 2009 veröffentlicht. In der wird zu den Schutzzielen ausgeführt:

6.2      Für die Nachbetriebsphase ist nachzuweisen, dass für wahrscheinliche Entwicklungen das vom Endlager ausgehende zusätzliche Risiko eines Menschen kleiner als 10-4 ist, im Laufe seines Lebens einen schwerwiegenden Gesundheitsschaden durch die geringen aus dem einschlusswirksamen Gebirgsbereich freigesetzten Mengen an Radionukliden zu erleiden. Dieses Risiko bezieht sich auf Einzelpersonen, die während der gesamten Lebenszeit exponiert werden und für deren Lebenszeit die heutige Lebenserwartung zugrunde gelegt wird…..

6.3     Bei unterstelltem Eintreten einer weniger wahrscheinlichen Entwicklung in der Nachbetriebsphase ist nachzuweisen, dass das vom Endlager ausgehende zusätzliche Risiko für einen dadurch betroffenen Menschen nicht höher als 10-3 ist, im Laufe seines Lebens einen schwerwiegenden Gesundheitsschaden durch aus dem einschlusswirksamen Gebirgsbereich freigesetzte Radionuklide zu erleiden. Für derartige Entwicklungen sind höhere Freisetzungen radioaktiver Stoffe zulässig, da das Eintreten solcher Entwicklungen eine geringere Wahrscheinlichkeit aufweist….

Diese „Gabriel-Endfassung“ wurde unter der neuen Regierung nochmals aufgeschnürt und zum Beispiel der risikobasierte Ansatz gestrichen (siehe Sicherheitsphilosophie). Veröffentlicht wurde im September 2010 eine „Röttgen-Endfassung“. Die entsprechenden Schutzziele lauten darin:

6.2      Für die Nachverschlussphase ist nachzuweisen, dass für wahrscheinliche Entwicklungen durch Freisetzung von Radionukliden, die aus den eingelagerten radioaktiven Abfällen stammen, für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine zusätzliche effektive Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert1 im Jahr auftreten kann. Dabei sind Einzelpersonen mit einer heutigen Lebenserwartung, die während der gesamten Lebenszeit exponiert werden, zu betrachten.

6.3     Für weniger wahrscheinliche Entwicklungen in der Nachverschlussphase ist nachzuweisen, dass die durch Freisetzung von Radionukliden, die aus den eingelagerten radioaktiven Abfällen stammen, verursachte zusätzliche effektive Dosis für die dadurch betroffenen Menschen 0,1 Millisievert pro Jahr2 nicht überschreitet. Dabei sind ebenfalls Einzelpersonen mit einer heutigen Lebenserwartung, die während der gesamten Lebenszeit exponiert werden, zu betrachten.
Für derartige Entwicklungen sind höhere Freisetzungen radioaktiver Stoffe zulässig, da das Eintreten solcher Entwicklungen eine geringere Wahrscheinlichkeit aufweist.

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1 In Anlehnung an ICRP 104 (triviale Dosis)
2 In Anlehnung an ICRP 81 (Risiko kleiner 10-5/a)

Für Endlager für hochradioaktive Abfälle wurden also die Schutzziele um den Faktor 30 auf 0,01 mSv/Jahr verschärft. Doch Vorsicht: Dies gilt nur für die sogenannten wahrscheinlichen Entwicklungen. Für die weniger wahrscheinlichen beträgt der Faktor lediglich 3.  Weiterhin wurden ursprünglich auch spezielle Organdosen herangezogen, dies ist weggefallen.

Maßstab der SSK

Für das ERAM dreht die SSK das Rad wieder zurück – wie übrigens auch die GorlebenPlus-Verfechter-, und zwar kurz nach der Veröffentlichung der „Röttgen-Endfassung“ und beruft sich in der Herleitung auf Stellungnahmen aus dem Jahr 2008. Die SSK empfiehlt für das ERAM 0,1mSv/Jahr für wahrscheinliche und 1 mSv/Jahr für weniger wahrscheinliche Entwicklungen.

Nach Aussage des BfS auf dem Erörterungstermin sind alle ERAM-Freisetzungsszenarien als weniger wahrscheinlich einzustufen, d. h., die Grenzwerte wurden um den Faktor 3,3 gegenüber 1983 erhöht.

Hoffnung auf die Genehmigungsbehörde

Es ist nur zu hoffen, dass die Genehmigungsbehörde nach dieser Vorgeschichte den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik selbst ermittelt und dann bei der Beurteilung des vom Endlagerbetreiber vorgelegten sogenannten Langzeitsicherheitsnachweises anlegt. Schließlich werden bei den probabilistischen Berechnungen im Auftrag des Betreibers bei den gerade einmal 2000 Rechnungen die

  • 0,300 mSv/Jahr- Marke 4-mal
  • 0,100 mSv/Jahr-Marke 11-mal
  • 0,010 mSv/Jahr-Marke 191-mal
  • 0,003 mSv/Jahr-Marke 568-mal und
  • 0,001 mSv/Jahr-Marke 1201-mal

überschritten.

Subjektive oder objektive Probabilistik?

Der probabilistische Ansatz geht auf die Unsicherheiten und weniger auf die Streuung der Parameter zurück. Insofern handelt es sich hier um eine subjektive und nicht objektive Stochastik. Es wird interessant, wie die Genehmigungsbehörde damit umgeht bzw. wie sie auf  Weisung des BMU damit umzugehen hat. Die eher magere und oberflächliche Stellungnahme der SSK gibt darauf keinerlei Antwort.

Siehe dazu auch Punkt 11 des Schlussstatements zum Erörterungstermin. Die wesentlichen Stellen im Wortprotoll zum Problem der Schutzziele sind zu finden auf Seite 5-11 ff, Seite 6-2 und Seite 9-36 f.

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