Von der ASSE für KONRAD lernen

Behälter nur für den Transport?

Die Vorkommnisse in der Asse haben gezeigt, dass es ein Fehler war, die Abfallbehälter lediglich als Transportbehälter auszulegen. Für die schon lange im Zusammenhang mit der Novellierung der Sicherheitskriterien /-anforderungen diskutierte Rückholbarkeit/Bergbarkeit wurde hier am Praxisbeispiel die Notwendigkeit gezeigt. Die Behälter müssen deshalb wenigstens die ersten 500 Jahre intakt bleiben (siehe Sicherheitsanforderungen, Seite 18, Punkt 8.6). So können während der Betriebsphase bis zum Verschluss des Bergwerks und danach bei nicht erwarteten Ereignissen mit höherem Aufwand die Abfälle geborgen werden.

Anforderungen an die Behälter nach Planfeststellungsbeschluss

Für das Endlager Konrad ist das im Planfeststellungsbeschluss von 2002 nicht festgelegt. Hier werden die Behälter allein als Transportbehälter ausgelegt. Es sind lediglich Stapeldruckprüfung von Rundgebinden und Prüfung der Container nach DIN 1496 /184/ vorgesehen (Seite A III. 1.2 – 1).

Lediglich für Störfälle während des Transports sind Rückhalteeigenschaften festgelegt (Seite B III – 49):

Darüber hinaus gelten zusätzliche Anforderungen, die aus der Analyse der Störfallauswirkungen abgeleitet sind. Dabei hat der Antragsteller zwei Abfallbehälterklassen (I und II), die unterschiedlichen Rückhalteeigenschaften der Behälter entsprechen, in den Endlagerungsbedingungen festgelegt.

Ansonsten gilt ab Einlagerung (Seite Anhang B – 118):

Eine Verzögerung der Freisetzung radioaktiver Stoffe aus den Abfallgebinden durch die Behälter wird vernachlässigt, da die Dichtigkeit und Integrität der Behälter unter Endlagerbedingungen nur für einen vernachlässigbar kurzen Zeitraum unterstellt wurde.

Von der Asse lernen

Von der Asse lernen heißt hier, dass sich der Stand von Wissenschaft und Technik in den letzten zehn Jahren seit der Planfeststellung weiterentwickelt hat. Das kann auch nicht verhindert werden, indem sich die Sicherheitsanforderungen von 2010 verbal nur auf wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle beziehen. Spätestens die Periodischen Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ) kerntechnischer Anlagen – und das Endlager Konrad ist wenigstens bis zum Verschluss eine solche Anlage – werden zu solchen Forderungen führen müssen. Dann muss der Planfeststellungsbeschluss – wie schon 2009 – entsprechend angepasst werden.

Gegenargumente ziehen nicht

Als Gegenargument könnte vorgebracht werden, eine Behälterhaltbarkeit von 500 Jahren sei wegen der geringeren Radiotoxizität und der kürzeren Abklingzeiten gegenüber den wärmeentwickelnden Abfällen überzogen. Es sei daran erinnert, dass die Konradabfälle nach Abschätzungen mithilfe des Parameters „Toxizitätsindex“ 10 Millionen Jahre lang von der Anthroposphäre isoliert werden müssen (Das Abfallinventar von Konrad im Vergleich). Leider kommt dieser Parameter weder im Repertoire des Betreibers noch in dem der Genehmigungsbehörde vor.

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