Von der Radioaktivität im Grundwasser zur Strahlenbelastung des Menschen

Strahlenbelastung nach Versagen des Endlagers

Wenn bei Versagen der Barrierewirkung des Endlagers Radionuklide in das Grundwasser gelangen, kommt es zur Strahlenbelastung von Mensch und Umwelt. Der Aspekt Umwelt wird dabei grundsätzlich ausgeklammert. Es wird ausschließlich der Mensch betrachtet und geschlossen: Wenn der Mensch ausreichend geschützt ist, sind dies auch Natur und Umwelt.

AVV und Dosiskonversionsfaktoren

Die Abschätzung der Strahlenbelastung des Menschen ist schon komplex genug. Grundlage dafür ist die sogenannte AVV, zu der es eine etwas ausführlichere Erläuterung der SSK gibt. Für die Endlagerung werden auf der Grundlage der AVV sogenannte Dosiskonversionsfaktoren hergeleitet (siehe hier), die auch für die Betrachtungen zum Endlager Morsleben benutzt werden.

Klimaveränderungen werden nicht berücksichtigt

Darin gänzlich unberücksichtigt bleiben – trotz des Betrachtungszeitraums von mindestens 1 Mio. Jahren – zukünftige Klimaveränderungen. Es werden die heutige landwirtschaftliche Praxis und die heutigen Verzehrgewohnheiten zugrunde gelegt. Warum zum Beispiel die Studie zu Klimaauswirkungen, die das BMU 2003 veröffentlicht hat, vom BfS im sogenannten Langzeitsicherheitsnachweis nicht berücksichtigt wurde, ist nicht nachvollziehbar.

Andere methodische Ansätze

Weiterhin unberücksichtigt bleibt die Kreislaufwirtschaft, die insbesondere bei langandauernden radioaktiven Belastungen eine Rolle spielt, wie sie bei einem undichten Endlager auftreten werden. Andere methodische Ansätze werden in Kirchner, G. (1985). Ein neuer Toxizitätsindex zur Ermittlung des Gefährdungspotentials endgelagerter radioaktiver Abfälle vorgestellt.

Endlagersymposium Sicherheitsanforderungen

Beim Internetforum zum Endlagersymposium Sicherheitsanforderungen wurde dies schon angesprochen (hier Seite 21). Damals schrieb das BMU:

Derzeit ist vorgesehen, konkretisierende Vorgaben zur Berechnung effektiver Dosen und Risikowerte im Langzeitsicherheitsnachweis in einer Leitlinie festzulegen.
18.02.2009

Antrag auf Akteneinsicht und laufende Beratungen

Im Zuge eines  Antrags auf Akteneinsicht vom 14.03.2012 wurde nun Folgendes bekannt:

Das BMU wird die Strahlenschutzkommission (SSK) bitten, Empfehlungen für die Berechnung der effektiven Dosis aus der Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle zu geben. Hierfür wurde erstmalig am 12.06.2012 einer Arbeitsgruppe der Strahlenschutzkommission durch das BMU der Beratungsbedarf erläutert, mit den AG-Mitgliedern diskutiert und der Umfang der Arbeiten umrissen. Die nächste Sitzung der AG wird voraussichtlich am 24.08.2012 stattfinden.

Die beantragte Akteneinsicht in die Entwürfe der Leitlinie und in die entsprechenden Diskussionspapiere inklusive Sitzungsprotokolle wurde mit Hinweis auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 UIG abgelehnt, da eine Einsicht in die Unterlagen negative Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen hätte.

Aussichten für die Zukunft

Dazu sollten zwei Dinge vermerkt werden:

  1. Die Abschätzung der effektiven Dosis ist nicht auf die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle beschränkt. Gleiche Schwierigkeiten treten auch bei Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung bei Morsleben, Asse und Konrad auf.
  2. Es ist zu hoffen, dass auch eine wissenschaftliche Auseinandersetzung stattfinden kann, wenn die Beratungen der Behörden voraussichtlich im Jahre 2018/2019 zu einer Entscheidung geführt haben. Diese könnte dann 2022/2023 in die Entscheidung zum Planantrag zu Morsleben und die zweite Periodische Sicherheitsüberprüfung des Endlagers Konrad eingehen.

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