Ein Jahr lang wurde geheim verhandelt, statt öffentlich zu diskutieren

Vor einem Jahr

Am 11.11.2011, genau vor einem Jahr, gab es das erste Bund-Länder-Treffen, um auf der Grundlage eines grundsätzlichen politischen Konsenses ein Endlagersuchgesetz zu formulieren.

Erinnert sei an den Artikel auf tagesschau.de und die Videos mit Statements von

Verhandlungen hinter verschlossenen Türen und lancierte Gesetzesentwürfe

Es fanden diverse weitere Treffen unterschiedlichen Formats hinter verschlossenen Türen statt. Bisweilen wurde ein Gesetzesentwurf – von wem und weshalb auch immer – in die Öffentlichkeit lanciert. Öffentlich zugänglich sind inzwischen folgende fünf Entwürfe:

  1. Stand 20.01.2012,
  2. Stand 28.02.2012,
  3. Stand 08.03.2012,
  4. Stand 13.06.2012 und
  5. Stand 17.10.2012.

Die Mahlsteine der Politik

Eine Einigung ist nicht in Sicht. Das Problem Endlagerung geriet mal wieder zwischen die politischen Mahlsteine wie die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 13. Mai 2012 und die kommende Niedersachsen-Wahl. Auch die Bundestagswahl wirft schon ihre Schatten voraus. Dies ist zu bedauern, war aber vorhersehbar.

Formulierung eines Endlagersuchgesetzes ist kein Kinderspiel

Ein Endlagersuchgesetz zu formulieren, ist kein Kinderspiel. Dazu braucht es viel natur- und kommunikationswissenschaftliche, wissenschaftstheoretische, juristische sowie politische Sachkompetenz. Die Politiker in der Bund-Länder-Verhandlungsgruppe hätten das spätestens beim zweiten Treffen erkennen müssen. Herr Hennenhöfer, Abteilungsleiter im BMU, deutete an, dass es wohl ein Fehler gewesen sei, den politischen Konsens in Gesetzesform aufschreiben zu wollen – siehe Artikel Endlagersuchgesetz: Die Zivilgesellschaft mischt sich ein.

Revision des GORLEBEN-Beschlusses vom 28. September 1979

Das Naheliegendste wäre die Revision des GORLEBEN-Beschlusses der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 28. September 1979 gewesen, zum Beispiel durch einen folgenden Beschluss:

Die Regierungschefs von Bund und Ländern kommen überein, dass entgegen der Festlegung auf Gorleben am 28.09.1979 die Suche nach einem bestmöglichen Endlager für radioaktive Abfälle aus wissenschaftlichen Gründen und insbesondere zur Einhaltung des Strahlenschutzgrundsatzes der Minimierung nach § 6 Strahlenschutzverordnung in allen Bundesländern notwendig ist. Dem liegt zugrunde, dass für eine möglichst sichere Endlagerung die natürlichen geologischen Barrieren mit höchster Priorität herangezogen werden müssen. Eine nur an einem Standort geführte Argumentation zur Langzeitsicherheit kann wegen der enormen Unsicherheiten und des Nichtwissens bei den notwendigen Prognosezeiträumen von einer Million Jahren und mehr keine rationale Entscheidungsgrundlage sein.

Der damalige GORLEBEN-Beschluss lautete:

Die Regierungschefs von Bund und Ländern begrüßen die Bereitschaft der Landesregierung von Niedersachsen, die Errichtung eines Endlagers in Gorleben zuzulassen, sobald die Erkundung und bergmännische Erschließung des Salzstockes ergibt, daß dieser für eine Endlagerung geeignet ist.
Die Erkundung und bergmännische Erschließung des Salzstockes Gorleben wird deshalb zügig vorangeführt, so daß die für die notwendigen Entscheidungen erforderlichen Kenntnisse über den Salzstock in der zweiten Hälfte der 80er Jahre vorliegen. Zu diesem Zweck wird das laufende Planfeststellungsverfahren für ein Endlager im Salzstock Gorleben fortgeführt und ggf. auf alle in Betracht kommenden Endlagerarten ausgedehnt.

Öffentlicher Diskussionsprozess des AkEnd

Dann hätte ein öffentlicher Diskussionsprozess in Gang gesetzt werden können. Im AkEnd-Bericht steht das unter Phase II, zweiter Schritt:

Bei der Festlegung und Durchführung des Verfahrens geht die Öffentlichkeitsbeteiligung über die Weitergabe von Informationen und die Diskussion von Ergebnissen hinaus. Der AkEnd hält die Einbeziehung der Öffentlichkeit auch in die Meinungs- und Willensbildung für unerlässlich. In der Phase II ist ein faires, gerechtes und effizientes Verfahren mit Beteiligung relevanter Interessengruppen und der interessierten Öffentlichkeit festzulegen. Nur durch einen breit angelegten Dialog zwischen Experten, Interessenvertretern, Politik und Bevölkerung ist es möglich, eine hohe gesellschaftliche Legitimation des Auswahlverfahrens für Endlagerstandorte zu erreichen.

Im bestehenden Rechtsrahmen ist das vorgeschlagene Standortauswahlverfahren grundsätzlich durchführbar. Es könnte aber in der Phase II überlegt werden, inwieweit Veränderungen des bestehenden Rechtsrahmens sinnvoll und praktikabel sind. Seite 233f

Ein Jahr war vorgesehen

Selbst über den Zeitrahmen für diesen öffentlichen Diskurs gab es Aussagen:

Ein öffentlicher Diskussionsprozess lässt sich nicht beliebig lange mit hinreichender Intensität durchführen. Um die Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle so früh wie möglich beginnen zu können, ist daher die Dauer der Phase II zeitlich zu begrenzen. Für die Durchführung des zweiten Schrittes im „Dialogischen Feld“ geht der AkEnd von einem Zeitbedarf von etwa einem Jahr aus. Seite 244

Statt eines Jahres Geheimverhandlung ohne Ergebnis hätte in dieser Zeit die Öffentlichkeit eingebunden werden können. Das wurde leider versäumt. Dies wird treffend in einem aktuellen Diskussionspapier dargestellt.

Überheblichkeit der PolitikerInnen überwinden

Es wird Zeit, dass die PolitikerInnen von ihrer Überheblichkeit, das Endlagerproblem parteipolitisch regeln zu können, Abstand nehmen und die interessierte Öffentlichkeit in einem organisierten Diskurs zu Wort kommen lassen. Zwar ist der AkEnd-Bericht nicht der Weisheit letzter Schluss, aber der Bund-Länder-Gruppe ist offensichtlich nichts Besseres eingefallen. Konkrete Auseinandersetzungen mit dem AkEnd-Vorschlag oder womöglich Kritik waren auch nicht zu vernehmen.

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