Neuer Entwurf öffentlich zur Verfügung gestellt

Entw_16_01Neuer Entwurf öffentlich

Ein neuer Entwurf des Endlagersuchgesetzes mit Stand 16.01.2013 wurde öffentlich zur Verfügung gestellt. Eine erste Version einer Synopse wurde erstellt und steht der öffentlichen Diskussion zur Verfügung.

Umbenennung des „Instituts für die Standortauswahl“ in „Regulierungsbehörde“

Ein erster Blick auf den Gesetzestext zeigt nur wenig Änderungen. Das Institut für die Standortauswahl wurde in Regulierungsbehörde für […] umbenannt. Die Konstruktion über ein Bundesamt für kerntechnische Sicherheit wird aufgegeben.

Stärkere Anbindung an das BMU

Damit wird das Institut – sprich die Regulierungsbehörde – stärker an das Umweltministerium angebunden.

Aus alt Artikel 3, § 5 Aufsicht

Das Bundesamt für kerntechnische Sicherheit untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Für das Institut beschränkt sich die Aufsicht für die Aufgaben nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 auf die Rechtsaufsicht.

wird neu Artikel 3, § 3 Aufsicht

Die Regulierungsbehörde für […] untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Arbeitstaktung von Wahlkampf zu Wahlkampf

Die Anbindung an die Politik wird die Arbeit der Regulierungsbehörde bestimmen. Damit ist die Arbeitstaktung von Wahlkampf zu Wahlkampf vorgegeben. Da kaum zu erwarten ist, dass die Regulierungsbehörde sich als selbstständige Bundesoberbehörde begreift, wird die Endlagerfrage auch in den nächsten 30 Jahren nicht wesentlich von der Stelle kommen.

Auch das BfS hat sich in der Vergangenheit nicht  als selbstständige Bundesoberbehörde gemäß Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG verhalten, sondern als politischer Handlanger.

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