Jetzige Erkenntnisse zum Standort Gorleben heranziehen?

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Ein Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen mit dem Titel Neuer Vorstoß zu Endlagersuchgesetz befasst sich intensiv mit dem weiteren Verfahren um Gorleben. Darin kommen Frau Harms (GRÜNE) und Herr Miersch (SPD) zu Wort. Eine wesentliche Passage ist:

Nach den Vorstellungen von Miersch und Harms, die beide aus Niedersachsen stammen, soll eine Ethikkommission aus Experten eingesetzt werden, die sich über Auswahlkriterien und die Anforderungen eines möglichen Gesetzes Gedanken macht. Dabei würden nach ihren Vorstellungen die jetzigen Erkenntnisse zum Standort Gorleben ebenso herangezogen wie ein internationaler Vergleich angestellt werden, wie andere Länder mit der Endlagersuche umgehen. Nach Abschluss der Ethikkommission sollen Verhandlungen im Bundestag beginnen.

Ethikkommission?

Eine Ethikkommission von sogenannten Experten ist nicht zielführend. Expertengespräche gab es genug. Jetzt geht es um die Einbeziehung der BürgerInnen. Dies gelingt eher mit einem Zukunftsrat. Ein solches Gremium setzt sich zusammen nicht aus erlauchten Persönlichkeiten – wie bei Ethikkommissionen – oder Stakeholdern, sondern aus einfachen Bürgern, die in einem Zufallsverfahren repräsentativ bezüglich Alter, Geschlecht und Bildung ausgesucht werden. Es ist quasi ein Untersuchungsausschuss nicht von Parlamentariern, sondern von Laien. In einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung wird zutreffend festgestellt:

Das Vertrauen in die politischen Eliten ist vollständig erschüttert, keine wissenschaftliche Autorität wird mehr anerkannt, Bürgerinitiativen haben sich in einer Wagenburg verschanzt, die Energiekonzerne stehlen sich aus der Verantwortung.

Der Laien-Untersuchungsauschuss könnte die

  • politischen Eliten,
  • wissenschaftlichen Autoritäten,
  • verschanzten Bürgerinitiativen und
  • Abfallerzeuger wie Energieversorgungsunternehmen und staatlichen Atomforschungszentren

befragen und Handlungsempfehlungen erarbeiten. Da das Gremium nicht Parteipolitiken verpflichtet ist, kann die Arbeit zügig erledigt werden.

Jetzige Erkenntnisse zum Standort Gorleben heranziehen

Dies wäre ein fataler Fehler. Wenn Gorleben unbedingt in das Auswahlverfahren aufgenommen werden soll, dann müssen die Kriterien zugrunde gelegt werden, die damals nach Aussage der Bundesregierung zur Auswahl geführt haben. Die heutigen Erkenntnisse, die auf einer jahrelangen Erkundung beruhen, haben da nichts zu suchen. Denn von anderen Standorten liegen diese nicht vor. Also wenn Vergleich, dann Vergleich auf gleicher Ebene.

Denn gleich untersuchungswürdige Standorte gibt es an mindestens 170 anderen Orten in der Bundesrepublik. Diese erfüllen ebenfalls die Gorlebenkriterien nach Bundestagsdrucksache 8/3082(Seite 5f.).

Einen internationalen Vergleich anstellen

Internationale Vergleiche sind bereits an vielen Stellen nachzulesen:

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Standortauswahl für die Endlagerung radioaktiver Abfälle Kapitel 3,
  2. ATOMMÜLL IN BEWEGUNG ,
  3. IST MAN IM AUSLAND WEITER? und
  4. Socio-Technical Challenges to Implementing Geological Disposal: a Synthesis of Findings from 14 Countries

Siehe auch Beitrag Endlagersuche im internationalen Vergleich.

Gorleben-Untersuchungsausschuss

Weiterhin wird im HAZ-Artikel der Gorleben-Untersuchungsausschuss erwähnt:

Zudem bemängelten sie, dass bei den Gesprächen zwischen Bund und Ländern noch nicht einmal der Abschlussbericht des Gorleben-Untersuchungsausschusses abgewartet werde.

Die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses zeigt deutlich – wenn man die öffentlichen Anhörungen als Beurteilungsgrundlage heranzieht – wie uneffektiv parlamentarische Untersuchungsausschüsse sein können, wenn allein die parteipolitische Profilierung im Vordergrund steht. Deshalb sind auch vom Abschlussbericht keine weiterführenden Erkenntnisse zu erwarten.

Brauchen wir unbedingt ein Gesetz?

Der Artikel endet mit dem Satz:

Vielmehr sollten Bundestag und Bundesrat einstimmig beschließen, dass ein neues Endlagersuchgesetz gefunden werden muss.

Braucht es wirklich ein Gesetz zur Endlagersuche nach Stand von Wissenschaft und Technik? Hierauf kann man mit einem klaren Nein antworten. Für diese Aufgabe gibt es eine zuständige technisch-wissenschaftliche Bundesoberbehörde – das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) – siehe § 23 Abs. 1 Nr. 2 Atomgesetz.

Auch zur Gorlebenerkundung gab es kein Gesetz. Da gab es lediglich ein Übereinkommen der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 28.09.1979.

Eine entsprechende Übereinkunft könnte nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik lauten:

Die Regierungschefs von Bund und Ländern kommen überein, dass entgegen der Festlegung auf Gorleben am 28.09.1979 die Suche nach einem bestmöglichen Endlager für radioaktive Abfälle aus wissenschaftlichen Gründen und insbesondere zur Einhaltung des Strahlenschutzgrundsatzes der Minimierung nach § 6 Strahlenschutzverordnung in allen Bundesländern notwendig ist. Dem liegt zugrunde, dass für eine möglichst sichere Endlagerung die natürlichen geologischen Barrieren mit höchster Priorität herangezogen werden müssen. Eine nur an einem Standort geführte Argumentation zur Langzeitsicherheit kann wegen der enormen Unsicherheiten und des Nichtwissens bei den notwendigen Prognosezeiträumen von einer Million Jahren und mehr keine rationale Entscheidungsgrundlage sein.

Auf dieser Grundlage könnte die längst überfällige bundesweite vergleichende Endlagersuche beginnen. Dazu müsste das BfS sich von der bisherigen Rolle des Handlangers von Parteipolitiken verabschieden und die wissenschaftlich-technischen Aufgaben anpacken, für die es bezahlt wird.

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