Der Bundestag wird Standortauswahlgesetz beschließen

verruecktStand-AG ante portas

Alle Zeichen deuten darauf hin, dass der Bundestag morgen ein Standortauswahlgesetz beschließen wird. Und es wird Zeit – es wird Zeit, dass die Politik Platz macht, damit die Arbeit endlich beginnen kann.

Okkupation durch die Parteipolitik

Seit dem 11.11.2011 – seit gut 19 Monaten – okkupierte die Parteipolitik das Problemfeld „Endlagerung“ und missbrauchte es für Wahlkämpfe und  Ähnliches. Dabei wurde der angebliche anfängliche Konsens fast zerredet und die betroffenen BügerInnen wurden bei den Verhandlungen systematisch ausgeschlossen.

Partizipation als Akzeptanzbeschaffung – Legalplanung als demokratisches Mäntelchen

Ihnen wurde nicht einmal mitgeteilt, dass sie betroffen sein könnten. Solches ist ja auch wenig wahlkampftauglich. Nur zwei Landtage von 13 bis 14 betroffenen Bundesländern befassten sich mit dem Gesetz. Es kann also weder von Partizipation noch von Demokratie gesprochen werden. Partizipation soll wohl später zur Akzeptanzbeschaffung eingesetzt werden. Demokratie wird als Mäntelchen der letztlichen Standortentscheidung umgehängt, indem sie vom Bundestag als Legalplanung beschlossen wird.

Klingt verrückt? Ist verrückt!

Frank Drieschner drückt diese Verhältnisse in seinem ZEIT-Artikel vom 27.06.2013 mit dem Titel Klingt verrückt? Ist verrückt! wie folgt aus:

Es ging darum, den Betrieb der Atomkraftwerke zu sichern oder der Atomindustrie zu schaden. Es ging darum, politische Handlungsfähigkeit zu demonstrieren oder eine Regierung bloßzustellen. Es ging um den Wert von Grundstücken, den Vertrieb der örtlichen Bioprodukte und das Wachstum der Ökostrombranche. Nur um die Sicherheit ging es fast nie.

Unsicherheit und Nichtwissen haben keinen Platz

Es war auch kein Mut da, zu begründen, warum eine vergleichende Endlagersuche notwendig ist. Es fehlte der Mut, festzustellen, dass es ein sicheres Endlager nicht geben kann. Drieschner:

Klingt verrückt? Nun, man kann auch die Idee verrückt finden, die Sicherheit eines Atommülllagers für eine Million Jahre zu garantieren. Wer das im Ernst unternimmt, der muss sich nach Eiszeiten und ihren Folgen fragen lassen.

Sicherlich gibt es diese Fragen und Antworten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) dazu. Aber die Antworten fallen so eindeutig aus, dass Zweifel an der Wissenschaftlichkeit angebracht sind.

Die verzweifelte Hoffnung auf die 32-köpfige Kommission

Mit diesem Gesetz werden die Euphemismen fortgesetzt, die in den letzten 36 Jahren zu Lügen geworden sind. Offensichtlich kommt aber die derzeitige Politik nicht ohne diese Euphemismen aus. Hoffentlich können die durch das nun formulierte Gesetz neu geschaffenen Gräben wieder zugeschüttet werden.

Man kann nur hoffen, die 32-köpfige Kommission begreift ihre weitreichende Aufgabe und verständigt sich auf ein faires Verfahren zur Suche nach einem Standort für ein Langfristlager für radioaktive Abfälle.

Der Testfall am Beispiel der Zwischenlagerung von 26 CASTOR-Behältern ist ja an den Parteipolitiken kläglich gescheitert. Die Kommission ist also gut beraten, parteipolitische Interessen außen vor zu lassen.

Ein Gedanke zu „Der Bundestag wird Standortauswahlgesetz beschließen

  1. Berichtigung – aus 32 werden 33 Köpfe
    Wie der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vom 26.06.2013 entnommen werden kann, soll die Kommission – genannt Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe – insgesamt 33 MitgliederInnen haben.

    Sie besteht aus
    1. einem oder einer Vorsitzenden,
    2. acht Vertreterinnen oder Vertretern aus der Wissenschaft,
    zwei Vertreterinnen oder Vertretern von Umweltverbänden,
    zwei Vertreterinnen oder Vertretern von Religionsgemeinschaften,
    zwei Vertreterinnen oder Vertretern aus
    der Wirtschaft und zwei Vertreterinnen oder Vertretern
    der Gewerkschaften sowie
    3. acht Mitgliedern des Deutschen Bundestages, wobei jede
    Fraktion im Deutschen Bundestag vertreten ist, und acht
    Mitgliedern von Landesregierungen und
    hat somit 33 Mitglieder.

    So ist es im Bundestag am 28.06.2013 beschlossen worden.

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