Endlager-Suchgesetz große Leistung?

fr4Habeck: „große Leistung“

Nach Frankfurter Rundschau hat der Minister für Energiewende, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, Robert Habeck, das Endlager-Suchgesetz in einem dpa-Interview als große Leistung bezeichnet:

Einen derart breiten Konsens für das Gesetz zu erreichen, sei eine große politische Leistung.

Worin besteht diese Leistung?

Die Politik hat damit den GORLEBEN-Beschluss vom 28. September 1979 revidiert:

Die Regierungschefs von Bund und Ländern begrüßen die Bereitschaft der Landesregierung von Niedersachsen, die Errichtung eines Endlagers in Gorleben zuzulassen, sobald die Erkundung und bergmännische Erschließung des Salzstockes ergibt, daß dieser für eine Endlagerung geeignet ist.
Die Erkundung und bergmännische Erschließung des Salzstockes Gorleben wird deshalb zügig vorangeführt, so daß die für die notwendigen Entscheidungen erforderlichen Kenntnisse über den Salzstock in der zweiten Hälfte der 80er Jahre vorliegen. Zu diesem Zweck wird das laufende Planfeststellungsverfahren für ein Endlager im Salzstock Gorleben fortgeführt und ggf. auf alle in Betracht kommenden Endlagerarten ausgedehnt.

gleichzeitig und gleichrangig

Schon 1976 war den betroffenen Gemeinden anderes zugesichert worden:

Wahn…Das Bohrvorhaben mußte somit aufgeschoben und die bereits von KEWA angemietete DST-Bohranlage in Warteposition gehalten werden. Nach einem gemeinsamen Beschluß des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums in Hannover und des BMFT vom 18. Februar 1976 wurde die Bohrung zurückgestellt, bis entsprechend einer Vereinbarung des BMFT mit den betroffenen emsländischen Gemeinden an allen drei in Aussicht genommenen Standorten die Information der Öffentlichkeit über das Vorhaben erfolgt ist. Darüber hinaus wurde zugesichert, daß die Untersuchungen an allen Standorten gleichzeitig und gleichrangig durchgeführt werden.  

[siehe Seite 32f. in KEWA (1977): Untersuchung eines Standortes zur Errichtung einer Anlage für die Entsorgung von Kernkraftwerken – Zwischenbericht 1.1.-31.12.1976]

Diese frühe Erkenntnis der Notwendigkeit einer komparativen Untersuchungsmethode wurde nach jetzt 37 Jahren wieder hervorgeholt. Jedoch ist die Politik weit über das Ziel hinausgeschossen.

Warum nicht einfach eine Entschließung?

Eine Entschließung oder ein Rahmengesetz mit dem folgenden Inhalt hätte gereicht:

Die Regierungschefs von Bund und Ländern kommen überein, dass entgegen der Festlegung auf Gorleben am 28.09.1979 die Suche nach einem bestmöglichen Endlager für radioaktive Abfälle aus wissenschaftlichen Gründen und insbesondere zur Einhaltung des Strahlenschutzgrundsatzes der Minimierung nach § 6 Strahlenschutzverordnung in allen Bundesländern notwendig ist. Dem liegt zugrunde, dass für eine möglichst sichere Endlagerung die natürlichen geologischen Barrieren mit höchster Priorität herangezogen werden müssen. Eine nur an einem Standort geführte Argumentation zur Langzeitsicherheit kann wegen der enormen Unsicherheiten und des Nichtwissens bei den notwendigen Prognosezeiträumen von einer Million Jahren und mehr keine rationale Entscheidungsgrundlage sein.

Die Kommission muss zurückrudern

Die Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe wird bei vielen Punkten des nun vorliegenden Gesetzes zurückrudern müssen. Da Gorleben aufgrund des Kompromisses unbedingt dabei sein soll, müssen die in der Bundestagsdrucksache 8/3082 genannt Gorleben-Auswahlkriterien als Ausschlusskriterien angesetzt werden. Alle weiteren Kriterien sind als Vergleichskriterien anzusehen und auf ein streng komparatives Auswahlverfahren ist zu achten.  Es ist ausschließlich nach dem Grundsatz vorzugehen, den schon Voltaire formulierte:

Das Bessere ist der Feind des Guten.

Also Gratulation an die Politik

Man kann also der Politik gratulieren, dass sie es endlich geschafft hat, die im Jahr 1976 zugesicherte Vorgehensweise jetzt – nach 37 Jahren – endlich umsetzen zu wollen.

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