Die Lüge von der Transparenz

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BfS und Transparenz

Im Zusammenhang mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle wird immer wieder der Begriff Transparenz benutzt. So spricht die zuständige Bundesoberbehörde, das BfS, häufig von Transparenz, um Vertrauen zu schaffen. Zwei Beispiele:
1) Eröffnung von INFO KONRAD

Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger
„Wir wollen mit Sicherheit Vertrauen schaffen“, sagte der Präsident des BfS, Wolfram König, am Donnerstag, den 15. Mai anlässlich der Eröffnung von INFO KONRAD. „Dazu bedarf es einer offenen und ehrlichen Kommunikation“. Um dieses Ziel zu erreichen, gehe man mit einer Infostelle in der Innenstadt von Salzgitter-Lebenstedt auf die Bürgerinnen und Bürger zu. „Nur mit Transparenz können wir Vertrauen in unsere Arbeit schaffen“, so der BfS-Präsident. Schon die lichten, großzügigen Schaufensterflächen signalisieren laut König, dass es dem BfS um Offenheit und Transparenz gehe. Alle Interessierten seien herzlich eingeladen, sich ein umfassendes Bild über das geplante Endlager zu machen. Dazu diene auch eine neue Broschüre für Bürgerinnen und Bürger mit häufig gestellten Fragen zum Endlager Konrad.

2) Stellungnahme zu einem Artikel in der FTD

Transparente Verfahren
Wir brauchen wirkliche Offenheit und Transparenz in den Verfahren. Und wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Endlagerung mehr als eine rein wissenschaftlich-technische Herausforderung darstellt. Das Hoffen auf technische Innovationen in der Zukunft wie beispielsweise die Entwicklung der Transmutation hilft dabei ebenso wenig weiter wie die Angst vor Bürgerprotesten und vor dem Verlust von Wählerstimmen.

Mehr Beispiel sind zu finden mit der Google-Suche Transparenz site:http://www.bfs.de/de/endlager

Transparenz und BMUB

Auch das Bundesumweltministerium spricht in der Presseerklärung zum Standortauswahlgesetz explizit von Transparenz:

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs:
….
Grundsätze

6. Transparenz und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger bei allen Verfahrensschritten als notwendige Voraussetzung einer von breiter Übereinstimmung getragenen Entscheidung

Selbst im Gesetz findet sich der Begriff wieder:

§ 4
(2) Die Kommission soll Vorschläge erarbeiten
…….
5. für Anforderungen an die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit sowie zur Sicherstellung der Transparenz….

Praxis Konrad

Doch wie sieht es in der Praxis aus? Eine Übersicht bringt die Suche nach dem Stichwort Transparenz auf endlagerdialog.de. Zum Fall Konrad kann auf die klammheimliche Erweiterung des Nuklidspektrums hingewiesen werden.

Praxis Asse

Bei der Asse wurde die Langzeitsicherheitsanalyse zur ursprünglich geplanten Verschließung so lange zurückgehalten, bis der Variantenvergleich entschieden war – siehe auch Zeugnis gefunden. Dazu heißt es in einem Papier von Brenk Systemplanung (*), Seite A3/227:

Uns ist nicht bekannt, dass es für die Schachtanlage Asse II einen Langzeitsicherheitsnachweis gibt, der widerlegt wurde. Vom vormaligen Betreiber, dem Helmholtz Zentrum München, wurde ein Langzeitsicherheitsnachweis für die nach einem bestimmten Konzept („Helmholtz-Konzept“) verwarte Asse erstellt, der bislang von keiner Seite (weder von der Genehmigungsbehörde noch von einer anderen Seite) bestätigt oder widerlegt wurde. Von Seiten des BfS wurden Abschätzungen zu den möglichen Konsequenzen eines unkontrollierten Absaufens der Asse im unverwarten Zustand vorgelegt, die hohe potentielle Strahlenexpositionen ausweisen. Diese Abschätzungen sind extrem konservativ und liefern keine Aussage über die sich im Fall eines unkontrollierten Volllaufens tatsächlich einstellenden Verhältnisse. Weiterhin lassen die Berechnungen keine Rückschlüsse auf die potentiellen Strahlenexpositionen für den Fall zu, dass die Asse nach dem Helmholtz-Konzept verwahrt worden wäre.

Praxis ERAM

Und wie sieht es beim ERAM aus? Der Planantrag an die Genehmigungsbehörde wurde veröffentlicht, nachdem die Quellenhinweise entfernt wurden, Seite A3/1 ebenda:

In [BS 09] kamen wir zu dem Ergebnis, dass der Plan ohne Quellenangaben eine nicht prüfbare Unterlage ist und dem Aspekt der Nachvollziehbarkeit nicht ausreichend Rechnung trägt.

Da kann also kaum von Transparenz und Nachvollziehbarkeit gesprochen werden. Außerdem wurden die Unterlagen im Internet immer als Version null ausgegeben, was aber nicht zutrifft, Seite A3/239 ebenda:

Es ist richtig, dass zu den Unterlagen [P 277] und [P 278] Vorversionen existieren. Diese sind den Prüfern bekannt……

Sicherlich kann dieses durch Akteneinsicht nachrecherchiert werden. Der zeitliche und finanzielle Aufwand wäre aber enorm. Gegen eine Gebühr erhält man in der Regel lediglich Papierkopien. Um damit arbeiten zu können, müssen diese gescannt und mit einem Texterkennungsprogramm bearbeitet werden. Ein weiteres Hindernis: Die im Internet unsortiert veröffentlichten Studien sind anders nummeriert als die behördlichen Unterlagen. Dieses Chaos hatte sich bereits beim Erörterungstermin gezeigt. Weiterhin können daraus keine Textstellen wie sonst üblich mit ctrl-c/ctrl-v kopiert werden. Textzitate müssen deshalb mühsam abgetippt werden. Warum treibt das BfS solche Spielchen trotz des öffentlichen Bekenntnisses zu Transparenz?

Auch die Genehmigungsbehörde hatte die ERAM-Unterlagen ins Internet gestellt, leider genauso unsortiert wie der Betreiber und nicht benannt mit der behördeninternen Nummerierung. Inzwischen sind diese jedoch nicht mehr auffindbar.

Transparenz endlich umsetzen

Das heißt, es wird eine Transparenz vorgegaukelt, die nicht existiert. Transparenz würde erfordern, dass

  • alle Unterlagen im Internet in bearbeitungsfähiger Form zur Verfügung gestellt werden,
  • alle Unterlagen entsprechend der Bearbeitungsstruktur strukturiert und benannt werden und
  • die Querverweise und Quellenangaben erhalten bleiben.

Es ist also die Behördendatenbank zu veröffentlichen. Dazu gehören auch alle Unterlagen, die vom Betreiber und von der Genehmigungsbehörde oder in dessen Auftrag nach dem Erörterungstermin erstellt wurden und werden. Schließlich werden diese aus Steuergeldern bezahlt. Und die Ausrede mit Veröffentlichungsrecht und mit Schutz personenbezogener Daten greift nicht, wenn dieses vor Auftragsvergabe entsprechend geregelt wurde. Dabei ist nicht nur das BfS als Antragsteller mit stark subjektiven Interessen gefordert, sondern in noch stärkerem Maße die Genehmigungsbehörde, die neutraler arbeiten sollte.

Änderung der Behördenkultur stellt eine Mehrgenerationenaufgabe dar

Es wird Zeit, dass die Behörden endlich lernen, was es heißt, Transparenz auch in die Praxis umzusetzen. Sie sollten schon langsam für das Standortauswahlgesetz üben, denn solch eine Änderung der Behördenkultur stellt eine Mehrgenerationenaufgabe dar. An dieser Übung sollte sich das BMUB gleich mitbeteiligen und zum Beispiel die Gründe nennen, die dazu geführt haben, trotz Gleichbehandlung von Gorleben die einseitige Veränderungssperre beizubehalten.

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(*) Brenk Systemplanung.(2013). Gruppierung und Kommentierung der zusammenfassenden Aussagen aus Einwendungen und Stellungnahmen sowie aus dem Erörterungstermin zum Plan Stilllegung (eingesehen in den Akten der Genehmigungsbehörde am 28.01.2014)

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