AG Öffentlichkeitsbeteiligung: Rückfall in Geheimverhandlungen

agoeffDie Kommission hat dazugelernt

In der Endlagerkommission wurden die Sitzungen mehr oder weniger öffentlich zugänglich gestaltet, jedoch waren die Beratungspapiere, auf die sich in den Sitzungen bezogen wurde, vorher nicht öffentlich. Damit konnte den Beratungen inhaltlich nicht gefolgt werden. Dies hat sich erst zur dritten Sitzung verbessert, da die Papiere als Kommissions-Drucksachen vor der Sitzung weitestgehend nachlesbar waren. Aus noch nicht geklärten Gründen (siehe Zusendung) wurden die Drucksachen aber nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt und damit  BITV 2.0 nicht eingehalten.

Rückfall in der AG Öffentlichkeitsbeteiligung

Mit Erstaunen stellte sich dann bei der ersten Sitzung der AG Öffentlichkeitsbeteiligung heraus, dass hier ein Papier besprochen wurde, das nicht öffentlich zugänglich war. Siehe dazu Videomitschnitt ab 43:00. Wie kann eine AG Öffentlichkeitsarbeit die Öffentlichkeit so massiv ausgrenzen, obwohl es hier um die grundsätzliche Zielfestlegung der Arbeitsgruppe Gesellschaftlicher Dialog und Öffentlichkeitsbeteiligung ging?

Begrifflichkeiten nicht neu erfinden

Wenn es um Instrumente der Beteiligung und den Begrifflichkeiten dazu gehen soll (siehe  Videomitschnitt 50:50), ist nur zu empfehlen, sich an den bereits entwickelten Fachnomenklaturen entlang zu bewegen, siehe zum Beispiel Nanz, P. und M. Fritsche.(2012). Handbuch Bürgerbeteiligung. Dies gilt auch für den Begriff Öffentlichkeit (Videomitschnitt der 3. Kommissionssitzung ab 6:10:09). In den Kommunikationswissenschaften hat weite Verbreitung die Nomenklatur von Grunig und Hunt gefunden, nach der fünf Teilöffentlichkeiten differenziert werden (Grunig, J. E. und T. Hunt.(1984). Managing Public Relations.):

  1. Nicht-Teilöffentlichkeit,
  2. latente,
  3. bewusste,
  4. aktive und
  5. aktivistische Teilöffentlichkeit

Siehe auch Vergleichende Analyse der Öffentlichkeitsarbeit der drei Bundesämter im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums, Seite 1.

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