StandAG: Evaluierung – Die Erste

Nov

„Evaluierung“ ist eigentlich „Korrektur vor Praxiseinsatz“

Aufgabe der Endlagerkommission ist unter anderem die Evaluierung des StandAG. Eigentlich ist der Begriff Evaluierung in diesem Fall nicht korrekt. Denn in der Regel werden bei der Evaluation von Projekten, Prozessen oder Organisationseinheiten Daten über die Wirkung und den Verlauf zur Bewertung erhoben. Das StandAG wird aber praktisch noch nicht angewendet. Es ist also ehrlicherweise statt von Evaluierung von Korrektur vor Praxiseinsatz zu sprechen.

Frühzeitige Evaluierung und Novellierung

In einer Entschließung des Bundestages wird signalisiert, dass eine erste Novellierung aufgrund eines Vorschlags der Kommission auch schon vor der abschließenden Evaluierung und vor der Erstellung des Abschlussberichts möglich ist:

Die Kommission entwickelt den Beratungsplan und die Beratungsinhalte im Rahmen des Gesetzes selbst. Insoweit ist es möglich, dass die Kommission frühzeitig das Gesetz evaluiert und bereits während des Prozesses Anregungen an den Gesetzgeber gibt, damit über eine Anpassung bzw. Novellierung des Gesetzes entschieden werden kann.

Arbeitsgruppe und Anhörung zur Evaluierung

Für diese Aufgabe wurde eine eigene Arbeitsgruppe gebildet und eine erste Anhörung durchgeführt. Dazu wurde eine Vielzahl von Juristen eingeladen, aber leider keine einzige WissenschaftlerIn, siehe Beitrag Evaluierung des StandAG ohne Beteiligung der Wissenschaft.

Vertrauen und Ehrlichkeit

Viel wird über Vertrauen geredet, was es aufzubauen gilt, so auch in der Bundestags-Entschließung:

Dazu bedarf es eines fairen Verfahrens, das bei allen Beteiligten eine dauerhafte Vertrauensbasis schafft. Das Ziel ist ein gesellschaftlicher Konsens, dazu wird die Kommission auch die Aufgabe haben, einen breiten gesellschaftlichen Diskurs zu organisieren.

Wäre eine KommunikationswissenschaftlerIn angehört worden, so hätte sie mit Sicherheit als eine Voraussetzung für eine Vertrauensbasis die Ehrlichkeit angeführt.

Formulierungen im naturwissenschaftlichen Sinne irreführend

Die bisherigen Formulierungen im StandAG entsprechen vielleicht den juristischen Gepflogenheiten, sind aber im naturwissenschaftlichen Sinne eher als irreführend einzustufen. So werden Euphemismen bedient, die mit der Realität wenig zu tun haben.

Endlager/Sicherheit —> Langzeitlager/Risiko

Grundsätzlich wird es nicht möglich sein, ein Endlager zu errichten, sondern lediglich ein Langzeitlager. Auch Sicherheit ist über so lange Zeiträume nicht zu gewährleisten, wohl aber sind Risiken abschätzbar. Es ist also angebracht, den Gesetzestext anzupassen. Notwenig sind mindestens 33 Änderungen, um eine sprachlich ehrliche Fassung (PDF) zu erstellen.

Damit noch keine inhaltliche Änderung

Zu betonen ist, dass damit keinerlei inhaltliche Änderung des Gesetzes stattfindet. Diese ist mit einiger Sicherheit auch noch notwendig.

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