Gorlebenkriterien nicht unter den Tisch fallen lassen

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Geologische AkEnd-Kriterien immer noch Stand von Wissenschaft und Technik

In der letzten Kommissionssitzung am 06.12.2014 wurden die Empfehlungen des  AkEnd aus dem Jahr 2002 von drei damals beteiligten Kommissionsmitgliedern und Herrn Gaßner vorgetragen und diskutiert. Insbesondere die damaligen geologischen Kriterien stellen nach Einschätzung von Herrn Appel immer noch den Stand von Wissenschaft und Technik dar.

Die politischen Vorgaben damals und heute

Die damalige politische Vorgabe war das Einendlagerkonzept für alle Arten radioaktiver Abfälle. Gorleben und Konrad sollten nicht betrachtet werden. Die Endlagerkommission muss heute als quasi politische Vorgabe das StandAG berücksichtigen. Da hat sich einiges gegenüber dem AkEnd geändert. So werden die Arten radioaktiver Abfälle zur Endlagerung mit dem unbestimmten Begriff insbesondere hoch radioaktive Abfälle umschrieben. Weiterhin konnte der AkEnd von einer weißen Deutschlandkarte ausgehen (siehe Seite 70), das StandAG schreibt dagegen die Einbeziehung von Gorleben vor.

Gorleben muss in der wissenschaftlichen Methode berücksichtigt werden

Sicherlich bietet das StandAG die Möglichkeit, diese politische Vorgabe durch Novellierung auf der Grundlage der Arbeit der Endlagerkommission zu beseitigen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses gelingt, ist aber wohl eher gering. Deshalb muss die wissenschaftliche Methodik der Standortsuche und -auswahl dies berücksichtigen.

Die Grundgesamtheit aller zu betrachtenden Standorte

Die Menge aller Standorte, die in die vergleichende Suche einbezogen werden müssen, die sogenannte Grundgesamtheit, ist damit recht eindeutig vorgegeben. Es sind alle Standorte in der Bundesrepublik Deutschland, die die Kriterien für die Auswahl des Standortes Gorleben erfüllen.

Die Gorlebenauswahlkriterien

Die Gorlebenkriterien sind in der Bundestagsdrucksache 8/3082 auf Seite 6 genannt. Danach gab die Bundesregierung am 25. Juli 1979 bekannt:

Die niedersächsische Landesregierung hat bei der Auswahl des Salzstocks Gorleben folgende Kriterien zugrundegelegt:

1. Der Salzstock sollte durch frühere Bohrungen oder bergmännische Aktivitäten möglichst unberührt sein, um unkontrollierte Eingriffe in das System Salzstock zu vermeiden.

2. Der Salzstock sollte eine für die Aufnahme radioaktiver Abfälle ausreichende Größe besitzen, die außerdem das Vorkommen mächtiger, reiner Steinsalzpartien wahrscheinlich erscheinen läßt. Große Partien reinen Steinsalzes werden als Voraussetzung für die Einlagerung wärmeentwickelnder Abfälle angesehen.

3. Die Salzstockoberfläche sollte nicht mehr als 400 m unter Gelände liegen und nicht zu hoch in die oberflächennahen Grundwasserhorizonte reichen.

4. Die engere Standortregion sollte keine nutzbaren Lagerstätten (einschließlich Grundwasserreserven) enthalten.
Nach sorgfältiger Prüfung der vorhandenen Unterlagen über norddeutsche Salzstöcke ergab sich, daß der Salzstock bei Gorleben den genannten Anforderungen genügt.

Diese Kriterien sind auf Salz als Wirtsgestein zugeschnitten. Sie müssen sinngemäß auf Tonstein und Kristallingestein erweitert werden. Damit ergeben sich als Grundgesamtheit knapp 200 Standorte, die in die vergleichende Bewertung explizit Eingang finden müssen.

Ungesättigtes Gestein, Gase und flüssige Kohlenwasserstoffe

Weiterhin berücksichtigt der AkEnd ausschließlich Wasser im gesättigten Gestein als mobiles Medium. Es müsste darüber nachgedacht werden, wie es bei ariden Bedingungen mit stochastisch großem Wasserangebot aussieht und inwiefern Gase und flüssige Kohlenwasserstoffe ebenfalls zur Mobilisierung der Radionuklide führen können.

Mehrere gestaffelte geologische Barrieren

Den AkEnd-Kriterien liegt die Vorstellung zugrunde, dass eine Gesteinsart den einschlusswirksamen Gebirgsbereich darstellt. Sie berücksichtigen also lediglich Salz, Ton oder Kristallingestein als geologische Barriere. Wie sieht es mit mehreren geologischen Barrieren aus? So spielte die Kombination aus Salz und Ton bei der Salzstudie 1995 eine wesentliche Rolle. Eine Kombination könnte auch dann noch wirksam bleiben, wenn eine geologische Barriere wegen falscher geologischer Einschätzung – wegen geologischem Nichtwissens – versagt. Solche what-if-Szenarien müssen auch für geologische Barrieren betrachtet werden. Mehrere gestaffelte geologische Barrieren haben eindeutig Risikovorteile.

Ein Gedanke zu „Gorlebenkriterien nicht unter den Tisch fallen lassen

  1. Zusendung an die Kommission
    Die vorstehende Problematik wurde als Zusendung nach § 13 Abs. 2 GO am 09.12.2014 an die Kommission geschickt, die Zustimmung nach Abs. 3 wurde erteilt. Am 17.07.2015 wurde der Eingang bestätigt, siehe hier.

    Darauf wurde mit einer Email vom 17.07.2015 reagiert:

    Sehr geehrter Herr Landsmann,

    die besagte Email ist eine Zuschrift nach § 13 Abs. 2 GO, die Zustimmung nach Abs. 3 wurde erteilt.
    Wann wurde die Zuschrift veröffentlicht?
    Wo wurde die Zuschrift veröffentlicht?

    Eine schnelle Antwort wäre angenehm.

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