Die Eigenüberwachung bei der Endlagerkommission

di_bundestagGeschäftsordnung verabschiedet, aber nicht beachtet

Zwar wurde von der Kommission entsprechend des gesetzlichen Auftrags nach § 3  Abs. 6 StandAG eine Geschäftsordnung verabschiedet, jedoch wird diese kaum beachtet. So werden regelmäßig Unterlagen an die Kommissionsmitglieder verteilt, die weder den Besuchern der öffentlichen Sitzungen zur Verfügung gestellt werden noch im Internet für die Öffentlichkeit einsehbar sind. Dies ist ein klarer Verstoß gegen § 12 Abs. 4  in Verbindung mit § 12 Abs. 1 und gegen § 14 Abs. 4 GO.

Technisch machbare Aufzeichnungen werden nicht ins Internet gestellt

Von den Arbeitsgruppensitzungen werden – wie von den Kommissionssitzungen – entsprechend § 11 Abs. 2 Audioaufzeichnungen zur Erstellung von Wortprotokollen angefertigt, welche eine Woche nach Annahme des Protokolls gelöscht werden.

Nun lautet § 14 Abs. 3 der Geschäftsordnung:

Die Arbeitsgruppen tagen entsprechend § 5 der Geschäftsordnung in der Regel öffentlich.

Vorbehaltlich einer abweichenden Entscheidung der Kommission im Einzelfall werden die Sitzungen der Arbeitsgruppen, soweit technisch machbar, aufgezeichnet und die Aufzeichnungen im Internet veröffentlicht.

Mit den Audioaufzeichnungen zur Erstellung des Wortprotokolls wird regelmäßig nachgewiesen, dass die Aufzeichnung der Arbeitsgruppensitzungen technisch machbar ist. Weiterhin wurde dies von endlagerdialog.de auch exemplarisch für die 5. Sitzung der AG 1, die 3. Sitzung der AG 2, die 6. Sitzung der AG 1 und die 4. Sitzung der AG 3 gezeigt. Trotzdem werden keine Aufzeichnungen seitens der Kommission im Internet veröffentlicht, wie es § 14 Abs. 3 GO vorschreibt. Weiterhin liegt auch keine einzige Einzelfallentscheidung der Kommission vor, die eine Nichtveröffentlichung vorsieht.

Transparenz nicht gegeben

Nur durch eine zeitnahe Information über die AG-Sitzungen kann die Transparenz in der Weise hergestellt werden, dass die weitere inhaltliche Verfolgung der Kommissions- und der Arbeitsgruppenarbeit bundesweit möglich ist. Ein erst nach Wochen zur Verfügung stehendes Wortprotokoll ist dafür ungeeignet.

Beschwerde wegen Verstoß gegen die Geschäftsordnung beim Direktor des Bundestages

Diverse Forderungen von endlagerdialog.de, Audiofiles im Internet zu veröffentlichen, liefen ins Leere. Deshalb wurde der Spitze der Bundestagsverwaltung, dem Direktor beim Deutschen Bundestag, eine Beschwerde übermittelt:

An den
Direktor beim Deutschen Bundestag
per Fax 030 227-36878

nachrichtlich an die
Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
per Fax 030 227-36276
als Zuschrift nach § 13 Abs. 2 GO, die Zustimmung nach Abs. 3 ist hiermit erteilt

05.02.2015

Verstoß gegen die Geschäftsordnung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich den Antrag auf Vorgehen gegen den Verstoß gegen § 14 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung der oben genannten Kommission im Deutschen Bundestag und begründe das wie folgt:

In Umsetzung des Transparenzgebots nach § 1 Abs.1 des StandAG hat die Kommission in 14 Abs. 3 Satz 2 der eigenen Geschäftsordnung zu den Arbeitsgruppen festgelegt:…

Vollständiger Wortlaut hier

Antwort: Eigenüberwachung

Eine Antwort kam erstaunlicherweise nicht vom Direktor beim Deutschen Bundestag, sondern von der Geschäftsstelle der Kommission:

12.02.2015

Ihr Schreiben vom 5. Februar 2015 an den Direktor beim Deutschen Bundestages ist zuständigkeitshalber der Geschäftsstelle der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe zugeleitet worden.

Die Gestaltung der kommissionsinternen Verfahren liegt allein bei der Kommission; auch über Fragen der Geschäftsordnung befindet allein diese.

Ich bitte um Verständnis, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.

Eine externe Instanz hat offensichtlich keinen Zugriff auf die Kommission. Im StandAG wurde versäumt zu bestimmen, wer die Einhaltung der Geschäftsordnung überprüft und ob zum Beispiel die betroffene Öffentlichkeit Durchsetzungsmöglichkeiten hat. Die Kommission überwacht sich selbst, mit all den Nachteilen, die eine Eigenüberwachung mit sich bringt.

Halb so schlimm? heterogen besetzt und nicht hierarchisch organisiert

Das ist erst einmal nicht gravierend, da die Kommission heterogen besetzt und nicht hierarchisch organisiert ist.  Damit könnte die Einhaltung der Geschäftsordnung von jedem Mitglied angemahnt werden. Es wäre sogar die Aufgabe jedes Kommissionsmitglieds. Bezeichnend ist aber, dass bisher niemand dies getan hat. Die Geschäftsordnung verkommt so zum schnöden PR-Trick, der der Öffentlichkeit vorgaukeln soll, dass hier geordnet und transparent gearbeitet werde.

Kleine Ausnahme

Es gibt eine kleine Ausnahme: Herr Sommer hat die mangelnde Transparenz angemahnt, hat dies jedoch nicht zu einer Geschäftsordnungssache gemacht. Siehe Beitrag Deutsche Umweltstiftung endlich aufgewacht. Offensichtlich ist die Kommission vollständig in die Politik abgedriftet, von der an anderer Stelle festgestellt wurde:

……in Deutschland sind wir in der politischen Sphäre von Transparenz so weit entfernt wie der Papst von der Abschaffung des Zölibats….

Schleeh, H. und G. Sohn.(2014). Live Streaming mit Hangout On Air – Techniken, Inhalte & Perspektiven für kreatives Web TV. Seite 282

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