Öffentlichkeitsbeteiligung an der Kommissionsarbeit ohne tragfähigen kommunikationswissenschaftlichen Ansatz

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Quelle: Deutscher Bundestag

Papier der AG 1 gut zwei Stunden in der Kommission diskutiert

Zur 9. Kommissionssitzung am 02.02.2015 wurde das Papier Beteiligung der Öffentlichkeit an der Arbeit der Kommission unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Anhörung in der 6. Sitzung der AG 1 als Entscheidungsgrundlage vorgelegt und unter Punkt 5 der Tagesordnung beraten, siehe Videomitschnitt 02:45:27 bis 05:13:20.

Wissenschaftlichkeit hervorgehoben

Auf Seite 6 wird die Wissenschaftlichkeit betont:

Der Konzeptvorschlag aus der AG 1 nimmt wesentliche Elemente moderner sozialwissenschaftlicher Betrachtung auf. Das Konzept wird um die erfolgskritischen Kriterien und Methoden herum gestaltet werden.

Eine Orientierung an den aus kommunikationswissenschaftlicher Sicht zielführenden Kriterien und Verfahren bietet die Chance, die bisher als überfordernd und nicht konsensfähig erachteten Vorschläge des AG 1-Konzept zu überwinden.

Der Begriff „Zielgruppe“

Doch schon auf Seite 9 wird dies problematisch, da der Begriff Zielgruppe intensiv beansprucht wird. Der Begriff Zielgruppe wird in den Kommunikationswissenschaften im Bereich der Werbung verwendet. Zielgruppen sind durch Merkmale wie Alter, Geschlecht, Familienstand und Einkommen charakterisiert.

Der Begriff „Teilöffentlichkeit“

Der allgemeinere kommunikationswissenschaftliche Begriff ist Teilöffentlichkeit, von der in der Regel fünf Typen unterschieden werden:

  1. Nicht-Teilöffentlichkeit: Menschen, die sich weder einem gemeinsamen Problem gegenüberstehen, noch dies erkennen und sich auch nicht organisieren.
  2. Latente Teilöffentlichkeit: Menschen, die sich einem Problem gegenüberstehen, das Problem aber noch nicht erkannt haben und ihm dementsprechend auch noch nicht begegnen.
  3. Bewusste Teilöffentlichkeit: Menschen, die sich einem Problem
    gegenübersehen und das Problem erkennen.
  4. Aktive Teilöffentlichkeit: Menschen, die sich zu organisieren beginnen oder organisiert sind, um ihrem gemeinsamen Problem zu begegnen.
  5. Die aktivistische Teilöffentlichkeit: aktive Teilöffentlichkeiten, die sich in besonders offensiver Art und Weise um eine Aktivierung anderer Teilöffentlichkeiten bemühen.

Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Propaganda

Bei der Kommunikation zu  Endlagern sollte Werbung keine Rolle spielen, sondern im Mittelpunkt sollte die Öffentlichkeitsarbeit stehen. Das BfS hat leider beim Endlager Konrad auf Werbung und bei der Asse auf Propaganda gesetzt. In der üblicherweise in den Kommunikationswissenschaften angewendeten komparativen Definition der Begriffe, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Propaganda sind die Ausgangspunkte

  • Öffentlichkeitsarbeit: rationales Überzeugen durch argumentative Auseinandersetzung.
  • Werbung: Verkauf von Leistungen durch animatives Überreden.
  • Propaganda: indoktrinäre Beeinflussung durch Implementierung von Anschauungen.

Beispiele Konrad und Asse II

Bei Konrad wurden wesentliche Informationen nicht kommuniziert: altes Bergwerk, Senkungstrichter, Nichtabsenken der Aktivitätsgrenzen bei Reduktion des Einlagerungsvolumens und nachträgliche Erweiterung des Nuklidvektors im nichtöffentlichen Verfahren. Bei  Asse II wurde durch massives Bashing des Vorbetreibers die Öffentlichkeit indoktriniert und das Problem zu einem der größten Umweltprobleme der Bundesrepublik irrational hochgeschraubt. Das BfS meinte dazu: Es handelte sich um eine einordnende Formulierung, die die Kritik und die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen und dargestellt hat. – siehe dazu Beitrag Zeugnis gefunden.

Symmetrische Kommunikation

Zwar wird in dem AG1-Papier von Beteiligung gesprochen, ohne jedoch die kommunikativen Voraussetzungen zu beleuchten. Notwendige Bedingung zur Erreichung von Beteiligung ist die Bereitschaft aller Beteiligten zur Symmetrischen Kommunikation.

komm_artWie kann also gleiche Augenhöhe erreicht werden?

AkEnd: Redaktionsgruppe

Da hat sich der AkEnd wesentlich mehr überlegt. Er greift zum Instrument einer sogenannten Redaktionsgruppe, die aus Journalisten und Fachleuten zusammengesetzt ist. Es ist durchaus ratsam, sich das Kapitel Beteiligung der Öffentlichkeit an den Verhandlungen in den AkEnd-Empfehlungen Seite 242f. durchzulesen. Dass sich davon nichts im AG1-Papier wiederfindet, ist insbesondere deshalb erstaunlich, weil in Kommissionsdrucksache Nr. 29 auf Seite 36 von Herrn Gaßner die These aufgestellt wird:

Jede Abweichung von AkEnd-Vorschlag bedarf der Rechtfertigung.

Es fehlt: Risikokommunikation

Weiterhin ist es unverständlich, warum nicht die jahrzehntealten Erkenntnisse und Erfahrungen angeführt werden, wie sie gerade im Strahlenschutz zum Beispiel bei Radonbelastungen in den USA entwickelt wurden. Hier war der Ausgangspunkt der Risikokommunikation, die auch die Risikokommission kurz aufgreift (Abschlussbericht Kapitel 5.2.5 auf Seite 57f). Hier eine Kostprobe:

Doch reine Informationskampagnen sind im Konzert sich häufig widersprechender Experten, unsachgemäßer und verkürzter Berichte in den Medien, widersprüchlicher Politik, der Komplexität der Sachverhalte und angesichts der Schwierigkeit, stochastische Aussagen verständlich zu machen, selten Erfolg versprechend.

Aus diesem Grunde sind neben den Beteiligungsverfahren auch Dialoge erforderlich, bei denen Außenstehende direkt mit den Regulierungsstellen oder aber mit Vertretern der Gruppen kommunizieren, die an der Entscheidungsfindung selbst beteiligt waren. Wichtig ist, dass die Teilnehmer den Dialog aktiv mitgestalten, damit beide Seiten Informationen austauschen und auch voneinander lernen können.

Auch beim Experten Renn scheint das noch nicht angekommen zu sein. Weder ging er in der Anhörung in der AG 1 darauf ein, noch auf dem Endlagersymposium 2008.

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