¿ „Wir wollen Beteiligen lernen!“ ?

kurs_hand_buergerWir wollen Beteiligen lernen!

Auch im dritten Workshop der Regionen in Kassel am 15.01.2016 wurde wieder das Motto der Kommission Wir wollen Beteiligen lernen! bemüht. Es stellt sich inzwischen die Frage, inwieweit dieses Motto auch etwas mit der Realität zu tun hat? Schließlich läuft der Lernprozess jetzt schon knappe 20 Monate und erste Erfolge sollten zu registrieren sein.

Transparenz? – Fehlanzeige

In der praktischen Arbeit der Kommission hat sich zum Beispiel an einer wesentlichen Grundvoraussetzung zu Beteiligung nichts zum Positiven gewendet. Gemeint ist die Transparenz. Weiterhin wird nicht begründet, warum einige Zuschriften veröffentlicht werden und andere nicht. Es wird nicht darüber informiert, welche Gutachten in Auftrag gegeben wurden. Sicherlich kann man die Auftragnehmer schwärzen, aber das Pflichtenheft und die Diskussion darüber gehört  in die Öffentlichkeit. Welche Punkte werden in den zahlreichen Vorsitzendenrunden besprochen? Unterliegen diese alle dem Persönlichkeitsschutz?

Beteiligungsveranstaltungen?

Immerhin wurden von diversen Auftragnehmern Veranstaltungen durchgeführt und weitere sind geplant.

veranstSo zum Beispiel eine Fachtagung zu den Kriterien, siehe Programm. Für diese Tagung wurde keine Anmeldefrist angegeben, nun ist die Veranstaltung ausgebucht. Kann eine Beteiligungsveranstaltung ausgebucht sein? In der Regel wird für eine solche Veranstaltung eine Anmeldefrist bekannt gegeben und alle Anmeldungen werden berücksichtigt. Bei jedem Genehmigungsverfahren nach BImSchG erhalten alle Einwender die Möglichkeit, am Erörterungstermin teilzunehmen. Dafür muss eine entsprechende Raumkapazität vorgehalten werden, siehe zum Beispiel durch Zeltanbauten beim Erörterungstermin zum Endlager Morsleben.

Lokalität der EröterungSicherlich kann man hier einwenden, es sei eine Fach- und keine Beteilungs-veranstaltung.

Online-Workspace

Und der Online-Workspace? Er soll gerade einmal knappe 14 Tage die Möglichkeit bieten, sich zu Kriterien zu äußern. Man kann nur hoffen, dass die einschlägigen Bestimmungen zu formaler Beteiligung wenigstens zu der Kriterienanhörung nach K-Drs. AG1-58 vom BfE angewendet werden.

Einstellung gegenüber den BürgerInnen muss sich ändern

Zwar sind die förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren zum Beispiel nach BImSchG und VwVfG verbesserungswürdig. Jedoch darf nicht hinter diese Standards zurückgegangen werden. Aber die entscheidende Stelle, wo nachgebessert werden muss, lässt sich kaum juristisch  festlegen. Es ist die Einstellung gegenüber den BürgerInnen, die verändert werden muss. Sie müssen erst genommen werden. Sollten sich Verständnisdefizite seitens der Öffentlichkeit zeigen, sind diese als Indikatoren für Defizite in der Öffentlichkeitsarbeit zu sehen. Versagt haben nicht die BürgerInnen, sondern der Vorhabenträger und/oder der Regulierer.

Beispiel im Workshop

Dazu gab es beim Workshop in Kassel nach der Präsentation zu den geologischen Kriterien ein ziemlich gutes Negativbeispiel. Auf die Frage zu den Lücken in den geologischen Daten zum Untergrund in Deutschland, offensichtlich gemacht durch die Abbildungen in K-MAT 11 ,

bohr_seis_600wurde doch glattweg geantwortet, der Untergrund sei gut bekannt.

AkEnd und BGR sind da ehrlicher

Selbst nach AkEnd sieht die Datenlage nicht so gut aus. Zu empfehlen ist das Lesen der Seiten 78 bis 80 der AkEnd-Empfehlungen. In der Sitzung der AG 3 am 24.11.2015 hat Herr Bräuer, BGR, die Defizite gerade zu den Kristallingesteinen nochmals bestätigt. Offensichtlich hat sich also in den letzten 13 Jahren in diesem Bereich nicht viel getan. Weiterhin stellt sich bei den Salzformationen die Frage, warum erst im November 2013 mit dem Projekt BASAL zu flach lagernden Salzformationen begonnen wurde und ein Endbericht immer noch nicht vorliegt.

Die ehrliche Antwort

Eine ehrliche Antwort zu der Frage auf den Workshop hätte die Datendefizite aufzeigen müssen und schildern müssen, dass diese aus aktuellem Anlass noch gravierender geworden sind. Denn in der AG 3 -Sitzung am 17.12.2015 wurde das Mindestkriterium maximale Teufe gestrichen.

Ein Gedanke zu „¿ „Wir wollen Beteiligen lernen!“ ?

  1. Korrektur – Sorry!
    Für die Fachtagung zu den Kriterien wurde in der Einladung eine Frist für die Anmeldung angegeben.

    Wir erbitten eine verbindliche Anmeldung für beide Tage. Melden Sie sich bitte zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber bis zum 14. Januar 2016 an. Die Teilnehmerzahl ist wegen der Räumlichkeiten begrenzt.

    Im obigen Beitrag wird behauptet, es sei keine Anmeldefrist angegeben gewesen. Das ist falsch. Sorry!

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