Arbeitsprozess der Endlagerkommission als selbsthinterfragendes System?

231b

Selbsthinterfragendes System

Die Kommission hat in der Sitzung am 02.06.2016 mit K-Drs. 220a in zweiter Lesung unter anderem folgende Auffassung vertreten:

Der Anspruch an alle am Standortauswahlprozess beteiligten Personen und Institutionen, sich entlang des gesamten Prozesswegs des Endlagerung (s. Kap. 6.3) immer wieder selbst und gegenseitig zu hinterfragen und sich systematisch und fortlaufend in der selbstkritischen Analyse des erreichten Standes zu üben, ist nach Auffassung der Kommission ein zentrales Element für einen erfolgreich lernenden und letztlich zu einer Endlagerung mit bestmöglicher Sicherheit führenden Gesamtprozess.

Die Drucksache wurde ohne wesentliche Äderungen innerhalb von vier Minuten für die dritte Lesung gebilligt. Anscheinend wird das Papier für unproblematisch gehalten.

Der radikale Gegensatz zur bis heute gepflegten Praxis in den Endlagerbehörden

Die Frage ist, ob die darin geforderten hehren Ansprüche, die im radikalen Gegensatz zur bis heute gepflegten Praxis in den Endlagerbehörden stehen – siehe hier -, ansatzweise von der Kommission selbst befolgt werden. Der bisherige Eindruck bei der Verfolgung der Sitzungen der Kommission und der Arbeitsgruppen fällt etwas anders aus.

Ein überraschender Lichtblick

Aber knapp zwei Stunden später gab es einen überraschenden Lichtblick. Es ging um K-Drs. 231b zur Forschung und Technologieentwicklung. Wieder wurden zwei Tischvorlagen  – vom BMWi und von Herrn Brunsmeier – entgegen dem Transparenzgebot weder vor noch nach der Sitzung veröffentlicht. Das gehört leider schon zur üblichen Praxis der Kommission. An solchen Stellen steigt einem als Zuhörer der Frust hoch, man könnte platzen vor Wut. Doch dann kommt die Erleuchtung, denn Herr Thomauske ergreift das Wort (Audiofile 6:00:21):

Bei anderen Verfahren sollten wir nicht mehr fordern, als wir selber praktizieren. Wenn ich mich richtig erinnere, waren sämtliche Vergabeverfahren nicht öffentlich bei uns. Und hier verlangen wir jetzt die transparenten Vergabeverfahren.

Notwendig sind transparente Vergabeverfahren

Er bezog sich dabei auf folgende Textstelle in K-Drs. 231b (Seite 4, Zeile 11 bis 15):

Notwendig sind transparente Vergabeverfahren in der Forschungsförderung, die die Öffentlichkeit einbinden. Die vollständige Veröffentlichung aller Forschungsergebnisse ist dabei eine selbstverständliche und unverzichtbare Randbedingung für die notwendige Transparenz und die gewollte Auseinandersetzung zwischen unterschiedlichen wissenschaftlich begründeten Sichtweisen.

Herr Thomauske hat hier einen zu kritisierenden Punkt der Kommissionsarbeit angesprochen. Alle Vergabeaktivitäten wurden in geheimen Sitzungen besprochen. Selbst die Pflichtenhefte wurden geheim gehalten.

Welche Nachbesserungen zu den Gutachten wurden verlangt?

Während der Arbeit der Kommission war Außenstehenden nicht bekannt, zu welchen Themen mit welchen Pflichtenheften  Gutachten vergeben waren. Auch die von den GutachterInnen erstellten Papiere wurden erst nach Nachbesserungen veröffentlicht. Welche Änderungen mussten zum Beispiel im Gutachten der GRS zur Temperaturverträglichkeit eingepflegt werden?

Selbsthinterfragung in der Kommission zum Abschluss der Arbeit?

Herr Thomauske hat hier selbsthinterfragend das Vergabeverfahren zur Sprache gebracht. Natürlich ohne Konsequenz, denn Gutachtervergaben finden in der Kommission nicht mehr statt. Doch könnten die Kommissionsmitglieder selbsthinterfragend zum Abschluss der Arbeit aufzeigen, wo sie die wesentlichen Defizite sehen. Dazu wäre in der allerletzten Sitzung der AG3, es war die 25., viel Zeit gewesen. Enttäuschend muss man aber feststellen, dass nichts davon lief. Es waren lediglich die normalen Danksagungen zu hören (Audiofile 2:17:22), manch einer empfindet sie als Lobhudeleien angesichts der fachlich durchaus kritikwürdigen Arbeit der AG3.

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