Der zweite fatale Gorleben-Fehler

offenerDer erste fatale Gorleben-Fehler

Der erste fatale Gorleben-Fehler bestand darin, dass ein von der Industrie durchgeführtes vergleichendes Suchverfahren 1976 aufgegeben wurde. Bei der Übernahme des Endlagerproblems durch den Staat (4. AtG-Novelle  1976)  wurde in politischer Kurzsichtigkeit und entgegen jeglicher wissenschaftlicher Herangehensweise 1977 allein auf Gorleben gesetzt. Siehe auch Beitrag Der fatale Gorleben-Fehler.

Der zweite fatale Gorleben-Fehler

Heute sind wir Zeitzeugen des zweiten fatalen Gorleben-Fehlers. Es besteht darin, dass das StandAG Gorleben als einzigen Standort explizit benennt, der in die komparative Suche aufgenommen werden soll, die Endlagerkommission sich bei der Ausgestaltung des Suchverfahrens diesem nicht trivialen Vorbennungsproblem aber nicht gewidmet hat. Sie hat nicht berücksichtigt, dass der AkEnd diese Aufgabe nicht zu lösen hatte, wohl aber diese Kommission. Lediglich bei der Verlängerung der Veränderungssperre klang diese Problematik an, ohne dass es eine Diskussion zu einem naheliegenden deutschlandweiten Bergbaumoratorium gab.

Dreißig Seiten Gorleben-Untersuchungsausschuss

Zwar wird auf allein dreißig Seiten des Abschlussberichts (S. 161 bis 192) angeblich die Historie Gorlebens abgehandelt. Diese stellt sich aber lediglich als Wiederholung der kontroversen Darstellungen des Gorleben-Untersuchungsasschusses heraus. Hier hat die Parteipolitik auch in der Endlagerkommission voll durchgeschlagen, obwohl die Politik kein Stimmrecht hatte. Offensichtlich waren die Vertreter der Wissenschaft und der gesellschaftlichen Gruppen nicht bereit, über den parteipolitischen Horizont hinauszublicken.

Die Historie zu Gorleben hat mehr zu bieten

Dabei wäre es so einfach gewesen. Denn zur historischen Betrachtung gehört auch, und das ist im Untersuchungsausschuss Gorleben nicht behandelt worden, dass es Äußerungen gab, unter welchen Bedingungen sich Gorleben-Betroffene ein komparatives Endlagersuchverfahren auch unter Einbeziehung von Gorleben vorstellen könnten. Zu erinnern ist an den Offenen Brief von 2012 und den .ausgestrahlt-Beitrag Ja, es geht, aber völlig anders.

Offener Brief und .ausgestrahlt-Beitrag

Der Offene Brief von Eckhard Kruse und Andreas Graf von Bernstorff wird da sehr konkret:

4. Der Vergleich verschiedener Wirtsgesteine ist mit großen Schwierigkeiten verbunden. Daher müssen neben Gorleben zwei weitere Salzstandorte erkundet werden. Das Gleiche gilt für die anderen zu untersuchenden Wirtsgesteine.

So etwas ist in der Endlagerkommission nie diskutiert worden. Das hätte aber zur produktiven Aufarbeitung der Vergangenheit gehört. Siehe auch Beitrag Der beste Kompromiss kommt aus Gartow. Weiterhin hätte damit das Kristallin-Problem entschärft werden können. In Ja, es geht, aber völlig anders wird ebenfalls auf die Forderung des Ausschlusses von Gorleben verzichtet. Siehe auch Beitrag Endlagersuchgesetz: Die Zivilgesellschaft mischt sich ein.

Beiträge in der Anhörung hätten auch keine Berücksichtigung gefunden

Statt dieser historischen Aufarbeitung wird nochmals das Ergebnis des parteipolitischen geprägten Gorleben-Untersuchungsausschusses präsentiert und in der Kommission sich darüber ausgelassen, dass die Initiativen der Gorleben-Betroffenen der Einladung zur Anhörung „Evaluierung“ am 3. November 2014 nicht gefolgt sind. Es ist zu vermuten, dass die Beiträge in der Anhörung – wie die oben genannten Papiere aus dem Jahr 2012 – kaum Berücksichtigung gefunden hätten.

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