NBG gibt sein Bestes – aber reicht das aus?

Ergebnisse der NBG-Sitzungen veröffentlicht

Das Nationale Begleitgremium hat heute das Ergebnisprotokoll seiner ersten Sitzung am 05.12.2016 veröffentlicht. Weiterhin gab es eine AG-Sitzung am 13.12.2016 zum Thema Novellierung des Standortauswahlgesetzes/öffentlichen Anhörung. Die Protokolle sind zu finden unter >Themen >Arbeit des Gremiums >Sitzungen.

Bemüht um Zeitnähe und Öffentlichkeit

Offensichtlich bemüht man sich bei der Erstellung der Protokolle um Zeitnähe (zehn Tage sind bereits erreicht), die bei der Endlagerkommission auf Grund Unterwerfung unter die schwerfälligen Regularien des Bundestages nicht gegeben war. Weiterhin kann positiv vermeldet werden, dass die zukünftigen Sitzungen in der Regel öffentlich sein sollen, was über die Regelung in § 8 StandAG (Fassung 26.07.2016) hinausgeht.

Einladung: Bericht BfE und BGE

Wichtig ist die Festlegung der Einladung von BfE und BGE, um in regemäßigen Abständen über den Stand ihrer Arbeiten zu berichten. Hier tut sich zurzeit ein Schwarzes Loch auf. Ist die DBE bereits an den Staat zurückübergeben, wie hoch war der Preis im Vergleich zur Privatisierung?

Ambitionierter Ansatz: öffentliche Bürgeranhörung

Sehr ambitioniert ist der Ansatz, mit der Veranstaltung am 11.02.2016 zur Novellierung des StandAG eine weite interessierte Öffentlichkeit zu erreichen. Bezeichnet wird die Veranstaltung mit öffentliche Bürgeranhörung. Dazu muss das Material möglichst verständlich aufbereitet werden.

Verständlichkeit – von der Schweiz lernen

Hingewiesen sei zum Beispiel auf Erkenntnisse aus der Schweiz. In Ihrer Arbeit Evaluation regionaler Partizipationsverfahren bei der Standortsuche für Tiefenlager von radioaktiven Abfällen kommt Claudia Alpiger zu dem Schluss:

Eine grundlegende Problematik von offenen Mitwirkungsverfahren wie der hier untersuchten regionalen Partizipationsprozesse liegt darin, dass sie die bestehenden Milizstrukturen und damit die beschränkten Zeit-, Fachkunde- und Sachressourcen der Teilnehmenden in der Praxis zu wenig berücksichtigen. Da es sich bei den Teilnehmenden zum grössten Teil um Personen handelt, die hauptsächlich einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und sich nur in ihrer Freizeit mit der regionalen Partizipation beschäftigen, sollte das Verfahren möglichst miliztauglich ausgestaltet werden. Die im Rahmen dieser Untersuchung befragten Personen haben diesbezüglich mehrere Vorschläge unterbreitet, welche die regionalen Partizipationsverfahren miliztauglicher machen würden.

Zwar stellt das NBG zur Formulierungshilfe der Bundesregierung (21.12.2016) eine Lesehilfe bereit, die die Unterschiede zur Formulierungshilfe des BMUB (25.11.2016) erläutert, aber das ersetzt nicht eine umfassende synoptische Darstellung des StandAG vom 23.07.2013 inklusive Gesetzesbegründung aus Drucksache 17/13471 vom 14.05.2013, Novellierung vom 26.07.2016, Formulierungshilfe des BMUB vom 25.11.2016 und Formulierungshilfe der Bundesregierung vom 21.12.2016.

Konkrete Fundstellen im Abschlussbericht fehlen – Kriterien unverständlich

Bei den beiden Formulierungshilfen sind in den Begründungen die konkreten Fundstellen im Abschlussbericht der Endlagerkommission zu ergänzen. Weiterhin müssen bei den Kriterien – § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 4 sowie Anlagen 1 bis 12 –  zu den einzelnen Punkten allgemein verständliche Erklärungen geliefert werden. Hier hat die Endlagerkommission vollständig versagt. Dies gilt es nachzuarbeiten. Auch Querverbindungen sind darzustellen. So wurde bei Großräumige Vertikalbewegungen nicht erläutert, warum 1 mm pro Jahr und nicht 0,1 mm gesetzt wurde und wie dies mit der Minimalen Teufe von 300 m zusammenhängt.

Fallen die Beiträge aus der Online-Konsultation unter den Tisch?

Weiterhin ist nirgends erkenntlich, in welcher Weise die Beiträge der Online-Konsultation auf endlagerbericht.de eingearbeitet werden. Die auf der Umweltausschusssitzung am 28.09.2016 vorgelegte Auswertung war rein statistischer Natur und konnte auf den fachlichen Inhalt nicht eingehen. Notwendig ist vor Start einer neuen Anhörungsrunde wenigstens eine fachlich fundierte Stellungnahme zu jedem der 849 Kommentare, weshalb die jeweilige Anregung aufgenommen wird oder nicht. Dies war jedenfalls bisher in der bundesrepublikanischen Verwaltungspraxis so. Siehe zum Beispiel zum Beteiligungsverfahren Endlager Morsleben das Papier Brenk Systemplanung.(2013). Gruppierung und Kommentierung der zusammenfassenden Aussagen aus Einwendungen und Stellungnahmen sowie aus dem Erörterungstermin zum Plan Stilllegung. Ansonsten muss mit Recht von einer simulierten Beteiligung gesprochen werden.

Begrifflichkeit Bürgeranhörung nicht passend

In der noch zur Verfügung stehenden Zeit bis zum 11.02.2016 und der Rahmenbedingung der ehrenamtlichen Struktur des NBG kann dieser Nachbearbeitungsbedarf wohl auch nicht durch Beauftragung Dritter geleistet werden. Das NBG sollte deshalb wenigstens von der Begrifflichkeit Bürgeranhörung Abstand nehmen.

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