Nationales Begleitgremium zwischen BürgerInnen-Anhörung und Feigenblatt

Tagesordnung versprach Interessantes

Einen knappen Tag vor der zweiten Sitzung des Nationalen Begleitgremiums wurde auf Nachfrage die Tagesordnung ins Internet gestellt. Daraus ging hervor, dass eine der drei  Geschäftsführer der BGE, Frau Heinen-Esser, und der Präsident des BfE, Herr König, über die bisherigen Aktivitäten in der Sitzung berichten würden. Da weder vom BfE noch von der BGE seit des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neuordnung der Organisationsstruktur Ende Juli, also seit knapp sechs Monaten, keinerlei Informationen öffentlich wurden, versprach die Sitzung spannend zu werden. Immerhin waren neben acht Mitgliedern des NBG und zwei MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle fünf ZuhörerInnen anwesend.

BürgerInnen-Anhörung

Doch zuerst ging es um die Organisation der BügerInnen-Anhörung am 11.02.2017 zur Novellierung des StandAG. Man zeigt sich verwundert, dass die von der Bundesregierung vorgelegte Formulierungshilfe in einigen Punkten von den Empfehlungen der Endlagerkommission abweicht, ohne dies kenntlich zu machen oder sogar zu begründen. Hat hier das BMUB eigene politische oder eher fachliche Vorstellungen eingespeist, welcher Art sind diese?

Zwei Gutachten in Auftrag

Dazu sind zwei Gutachten in Auftrag gegeben worden (Protokoll AG-Sitzung),

wie mit den Empfehlungen der Endlager-Kommission, die in deren Abschlussbericht enthalten sind, bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs umgegangen worden ist. D. h. es soll herausgearbeitet werden, welche Empfehlungen 1:1 umgesetzt worden sind, an welchen Stellen die Empfehlungen anders umgesetzt worden sind und welche gar nicht beachtet worden sind.

Die Gutachten werden bis zum 22.01.2017 vorliegen und umgehend im Internet veröffentlicht, sodass sie rechtzeitig vor der BürgerInnen-Anhörung zur Verfügung stehen.

Schwierige Verhandlungen um die DBE noch nicht abgeschlossen

Frau Heinen-Esser informierte, dass die BGE aus drei Institutionen zusammengesetzt werden sein wird: der Teil des BfS, der sich bisher mit den Endlagerprojekten Morsleben, Konrad, Asse und Gorleben befasst hat, der Asse GmbH und der DBE. Zur DBE werden weiterhin vom BMUB schwierige Verhandlungen geführt. Der Endpunkt ist spätestens der 1.1.2018, wenn die DBE den Auftrag verliert. Bisher sind lediglich drei MitarbeiterInnen eingestellt worden.

Unabhängigkeit und selbsthinterfragendes System

Frau Heinen-Esser sieht in der Umsetzung der Unabhängigkeit und im Aufbau eines selbsthinterfragenden Systems große Herausforderungen. Konkret wird sie dafür sorgen, dass die ins Standortsuchverfahren einbezogenen GeologInnen sich nur zur Hälfte aus den bisher damit Beschäftigten rekrutieren werden. Die andere Hälfte sollte frisch aus der Ausbildung kommen.

Für Einführung sozialwissenschaftlicher Aspekte gesorgt

Herr König betonte in der Einführung, dass er dafür gesorgt habe, dass sozialwissenschaftliche Aspekte bei der Standortsuche eine Rolle spielen. Das geht auf den AkEnd zurück, in den wohl auf Betreiben von König Herr Ipsen, damals Professor für Stadt- und Regionalsoziologie, berufen worden war. Auf ihn gehen wesentliche Teile der Kapitel 4.2 Sozialwissenschaftliche Kriterien, 5 Beteiligung der Öffentlichkeit und 6 Chancen für die Entwicklung der Standortregionen in den AkEnd-Empfehlungen zurück – siehe auch Ipsen: Bürgerbeteiligung und Regionalentwicklung am Standort für ein atomares Endlager, in: Wohin mit dem radioaktiven Abfall?: S. 105-118.

Organisationspläne genehmigt

Zurzeit sind etwa 100 MitarbeiterInnen des BfS an das BfE abgeordnet, insbesondere die Bereiche zur Genehmigung von Zwischenlagern und Transporten von Kernbrennstoffen. Die Organisationspläne seien seit letzter Woche genehmigt. Auf der Internetseite steht jedoch bisher nur das rudimentäre Organigramm.

Quelle: BfE, Stand 13.01.2017

Viele Ausschreibungsverfahren

Weiterhin würden viele Ausschreibungsverfahren laufen. Zurzeit ist aber keine aktuelle Stellenausschreibung auf BfE als Arbeitgeber zu finden. Bisher waren lediglich fünf Stellen ausgeschrieben:

  • BürosachbearbeiterIn,
  • LeiterIn Personal,
  • VolljuristIn,
  • AbteilungsleiterIn Aufgabenbezogene Forschung etc.,
  • AbteilungsleiterIn Standortauswahlverfahren.

Selbstbefassungs- und Beschwerderecht, Initiativrecht und Feigenblatt

Angesprochen wurde im Beisein von Heinen-Esser und König von Herrn Brunsmeier das nicht in die Formulierungshilfe übernommene Selbstbefassungs- und Beschwerderecht, von Herr Töpfer das gleichbedeutende Initiativrecht und von Herrn Lambrecht die in ähnliche Richtung weisende Gefahr, lediglich als Feigenblatt zu fungieren – siehe Abschlussbericht, Kapitel B 7.4.1.3:

Das Nationale Begleitgremium verfügt über ein Selbstbefassungs- und Beschwerderecht und kann somit jederzeit Fragen an BfE und BGE stellen und eine Beantwortung einfordern. Dabei synchronisiert es zeitlich sein Vorgehen mit den Verfahrensabläufen der Regionalkonferenzen und Nachprüfungen, um Überschneidungen und Verzögerungen zu vermeiden.

In § 8 Abs. 1 umgesetzt

Frau Heinen-Esser wies daraufhin, dass das unter der Generalbeschreibung in § 8 Abs. 1 der Formulierungshilfe umgesetzt sei:

Aufgabe des pluralistisch zusammengesetzten Nationalen Begleitgremiums ist die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere auch der Umsetzung des Beteiligungsverfahrens am Standortauswahlverfahren bis zur Standortentscheidung nach § 20.

Asse-Begleitgruppe als Blaupause auch in negativer Form

Herr König problematisierte, dass das NBG neben der BGE und dem BfE kein „besserer“ Vorhabenträger oder Regulierer sein sollte. Hier sollten die Erwartungen nicht zu hoch geschraubt werden. Die Asse-Begleitgruppe, deren Rolle auch in der Umweltausschusssitzung am 18.01.2017 zur Sprache kommen wird, solle hier als Blaupause auch in negativer Form herangezogen werden.

2 Gedanken zu „Nationales Begleitgremium zwischen BürgerInnen-Anhörung und Feigenblatt

  1. Ich danke dafür, dass SIE sich einsetzen, und weiter informieren. Nicht jeder interessierte Bürger, privat oder beruflich, kann ständig in Berlin anwesend sein.
    Ich hoffe, Sie finden weiterhin Ihre Kraft dies durchzustehen.
    Mit besten Grüßen
    Bernd Mosblech mit neuer email Adresse

  2. Neue öffentliche Stellenausschreibung beim BfE

    Die nach Darstellung des Präsidenten des BfE laufenden vielen Bewerbungsverfahren sind öffentlich nicht wahrnehmbar. Jetzt ist zwar die Stelle

    einer AbteilungsleiterIn der Zentralbteilung

    ausgeschrieben, aber dies ist erst die sechste öffentliche Ausschreibung des BfE.

    Weiterhin ist der angeblich genehmigte Organisationsplan immer noch nicht im Internet auffindbar.

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