BfE-Internet: Lob und Tadel liegen nahe beieinander

Zielgruppenspezifischer Zugang zum BfE-Internetauftritt

Im Gegensatz zum Internetauftritt der BGE wird beim BfE fleißig daran gearbeitet. Neben dem Glossar in Deutsch und Englisch (ohne Darstellungsmöglichkeit der beiden Varianten nebeneinander) sind jetzt zielgruppenspezifische Zugänge möglich, für BürgerInnen, Fachpublikum und Presse.

Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz

Dem Fachpublikum wird zum Beispiel das Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz angeboten. Es enthält sämtliche in Deutschland gültigen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen für die Bereiche nukleare Sicherheit, Endlagerung, Transport radioaktiver Stoffe sowie Schutz vor ionisierender und nichtionisierender Strahlung. Darüber hinaus finden Sie darin internationale Regelungen sowie weitere Hinweise und Informationen zu Kerntechnik und Strahlenschutz. Eine englische Ausgabe des Grundregelwerks ist ebenfalls verfügbar.

Dosiskoeffizienten

So findet man dort die Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition, ohne die man im Strahlenschutz nicht auskommt. Veröffentlicht wurden sie in der Beilage 160 a und b zum Bundesanzeiger vom 28. August 2001, sind also nicht ohne Weiteres sofort verfügbar. Wichtig sind diese Werte zum Beispiel, um aus der Angabe von Aktivitäten der einzelnen Radionuklide (Nuklidvektor) die mögliche Schädigung von Menschen (Radiotoxizität) herzuleiten – siehe Beitrag zu Konrad Wie das Radionuklidspektrum über die Planfeststellung hinaus erweitert wurde.

Das StandAG

Unter Gliederungspunkt 1A-25 ist auch das StandAG verfügbar. Verlinkt wird nicht auf übliche Quellen im Internet (Bundesgesetzblatt, gesetze-im-internet.de), sondern es wird eine eigens erstellte PDF angeboten.

Aber die Begründung zum Gesetz?

Aber zum derzeitigen Gebrauch, wo noch keine Gerichtsentscheidungen in diesem Bereich vorhanden sind, wäre die Begründung sehr hilfreich. Diese wird zum Beispiel im Gutachten des UfU-Instituts immer wieder zur Interpretation des Gesetzestextes herangezogen. Diese Begründung gehört in die zweite Spalte der eigens erstellten PDF. Nur so ist eine effektive Arbeit möglich.

In welcher Bundestagsdrucksache steht welche Begründung?

Wer hat immer die Bundestagsdrucksache mit der Begründung des StandAG und der beiden Novellen parat? In welcher Bundestagsdrucksache stehen die Begründungen zu welchem Paragraphen? Weiterhin werden die Begründungen auch nicht in der Volltextsuche gefunden – siehe Beispiel Begründung zu § 14 Abs. 2

Jedenfalls dürfen Gebiete aus dem Suchprozess nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil über sie zu wenig bekannt ist, sofern zu erwarten ist, dass sich unter diesen Gebieten ein Standort befindet, der auf Grundlage der Kriterien in § 22 bis § 24 besser zu bewerten ist, als das in allen Regionen mit ausreichender Datenlage der Fall ist.

Hier besteht also eindeutig Nachbesserungsbedarf, damit auch innerhalb des BfE und bei der BGE sachgerecht und effektiv mit dem StandAG umgegangen werden kann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert