Die Einvernehmenserklärungen des BfE

43 Einvernehmenserklärungen vom BfE veröffentlicht

Bisher wurden 43 Einvernehmenserklärungen vom BfE veröffentlicht (siehe BfE: Einvernehmenserklärungen gemäß § 21 StandAG). In den Bescheiden sind Aussagen über das Vorkommen potenzieller Wirtsgesteine angegeben. Interessant ist die räumliche Verteilung.

Darstellung auf Karte vom NBG erbeten

Vom NBG wurde deshalb in seiner Sitzung am 10.11.2017 in Magdeburg das BfE gebeten, eine Karte dazu zur Verfügung zu stellen siehe Protokoll:

Bettina Gaebel plädierte – am Beispiel der Einvernehmenserklärungen des BfE für Tiefenbohrungen – für eine bessere Darstellung der Informationen, damit sich diese den interessierten Bürger/innen überhaupt erschließe.

Eine solche Darstellung ist bisher vom BfE nicht veröffentlicht worden.

Karte auf der Grundlage von Open Street Map

endlagerdialog.de hat mit einfachen Mitteln auf der Basis von Open Street Map eine skalierbare Karte dazu erstellt. Der in der Textblase erscheinende Text kann durch Anklicken festgehalten werden. Die oberste Zeile ist das Aktenzeichen, das mit der BfE-Einvernehmenserklärung verlinkt ist. Dank an die freiwilligen MitarbeiterInnen von Open Street Map.
Verwendet wurde folgende Legende:

Current iconKristallinvorkommen       Current iconSalzvorkommen       Current iconTonvorkommen

Current iconQuartäre Störung     Current iconKlüftiges Vorkommen

Weitere Informationen zu den Standorten erhält man durch Anklicken der Positionen. Dazu gehören die Bezeichnung des genehmigten Vorhabens und der Link zur Einvernehmenserklärung. Die genauen Lagen der Bohrvorhaben werden nicht veröffentlicht. Angegeben sind lediglich Ortsnamen und Gemarkungsbezeichnungen, die zur Lagenbestimmung auf der Karte ausgewertet wurden.

Alle Kristallinvorkommen klüftig?

Auffallend ist, dass praktisch alle Kristallinvorkommen schließlich als klüftig deklariert werden. Ob dies jeweils bis zu einer Tiefe von 1400 bis 1500 m unter der Oberfläche zutrifft oder nur für den oberen Bereich gilt, wird in keinem Fall hinterfragt.

4 Gedanken zu „Die Einvernehmenserklärungen des BfE

  1. Sehr geehrter Herr Mehnert,

    ich habe Ihren Blogeintrag bzgl. der Einvernehmenserklärungen des BfE mit Interesse gelesen. Eine Anmerkung dazu. Der Text suggeriert, dass das NBG als Gremium das BfE um eine Übersichtskarte zu den Einvernehmenserklärungen gebeten habe. Eine solche Anfrage gab es nicht. Wie im NBG-Protokoll festgehalten, hatte sich ein NBG-Mitglied, Frau Gaebel, für eine bessere Darstellung ausgesprochen.

    Mit freundlichen Grüßen

    im Auftrag
    Andreas Hinz
    _________________________
    Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
    Krausenstraße 17-18
    10117 Berlin

    • Sehr geehrter Herr Hinz,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Die Protokolle des NBG sind lediglich Ergebnisprotokolle. Da ich bei der Sitzung anwesend war, kann ich ihnen mitteilen, dass Frau Gaebel diesen Vorstoß gemacht hat und in diesem Zusammenhang von ihr oder von anderen Mitgliedern (da versagt mein Gedächtnis) dies konkretisiert wurde.

      Gewünscht wurde unter anderem eine Karte. Herr Bautz hat in der Sitzung zugesagt, dies zu prüfen.

      Sicherlich haben Sie Recht, dass es dazu keinen formellen Beschluss gab. Weder wurde ein Beschlussvorschlag formuliert, noch wurde diese zur Abstimmung gestellt.

  2. Sehr geehrter Herr Mehnert,

    vielen Dank für Ihre Erwiderung zu meiner kurzen Anmerkung. Mit Ihrem Eintrag unterstreichen Sie die Notwendigkeit einer verbindlichen Regelung der Zusammenarbeit zwischen dem NBG und dem BfE. Wie Sie durch Teilnahme an den Sitzungen des NBG wissen, war dieses vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Begleitgruppe Asse von dem Präsidenten des BfE vor rund einem Jahr angeregt worden. Das jüngst vom BfE erarbeitete Positionspapier „Unterschiedliche Rollen – ein Ziel“ liefert eine weitere Grundlage für die hoffentlich gemeinsam mit dem NBG zu erreichende Vereinbarung.

    Die von Ihnen offenbar verstandene Zusage des Vertreters des BfE zur Prüfung einer kartografischen Darstellung der vom BfE bearbeiteten Anträge zu Bohrvorhaben kann ich nicht bestätigen. Gerade dieses macht deutlich, dass z.B. Informationswünsche des NBG einer im Protokoll festgehaltenen Beschlusslage bedürfen. Protokollierte Auffassungen einzelner Mitglieder des NBG können dieses nicht ersetzen und lösen auch keine weiteren Aktivitäten aus.

    Unbeschadet dieser grundlegenden Erwägungen bin ich überzeugt, dass eine kartografische Darstellung der einzelnen Bohrungen bei außenstehenden Betrachtern einen falschen Eindruck erwecken kann. Mit dem Einvernehmen bzw. bei einer Ablehnung von Vorhaben ist eben in keinem Fall ein Rückschluss darauf möglich, ob der betroffene Ort für ein Endlager infrage kommt oder nicht. Dieses war auch ausdrücklich nicht das Ziel des Standortsicherungsverfahrens nach StandAG Paragraf 21. Es sind und bleiben, wie bereits auf unserer Homepage dargelegt, Aussagen zu punktuellen Gegebenheiten.

    Mit freundlichen Grüßen

    im Auftrag
    Andreas Hinz
    _________________________
    Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
    Krausenstraße 17-18
    10117 Berlin

  3. Sehr geehrter Herr Hinz,

    auch ich habe zu danken. Vielleicht wird aus endlagerdialog.de in Zukunft auch wirklich eine Dialogplattform, wie ich es vor nun fast sieben Jahren gehofft habe. Meine Monologe werden so langsam langweilig.

    Eine Regelung der Zusammenarbeit von NBG und BfE bringt sicherlich eine Erleichterung der Arbeit mit sich, insbesondere nach der nach StandAG vorgesehenen Vergrößerung des ehrenamtlichen Gremiums und der Berufung der PartizipationsbeauftragTen. Hier kann ich den Argumentationen im Gutachten Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren durchaus folgen. Zwingend ist solch ein Code of Conduct aber nicht.

    Eine verbindliche Regelung bedeutet auch immer eine Einschränkung. Ob das NBG gerade nach der am Rande der Veranstaltung am 17.01.2018 diskutierten Einflussnahme des BMUB dafür Bereitschaft zeigt, wird sich zeigen.

    Sicherlich sind Äußerungen einzelner NBG-Mitglieder – protokolliert oder nicht – nicht Anlass genug für das BfE, Arbeiten durchzuführen. Da muss sich an der Arbeitsweise des Gremiums noch einiges verbessern, wie Formulierung von Beschlussvorlagen und Abstimmung darüber. Ich gehe davon aus, dass nach Vervollständigung der Geschäftsstelle dies auch geschieht.

    Eine kartografische Darstellung der beantragten Bohrvorhaben halte ich nach wie vor für sinnvoll – siehe auch Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung…, Seite 206. Die Zugriffsstatistik zeigt ein großes Interesse. Sicherlich kann immer ein falscher Eindruck entstehen. Dieser muss durch entsprechende parallele Kommunikation möglichst vermieden werden. Ich hoffe, dies habe ich in meinem Beitrag geleistet. Ansonsten bitte ich um Verbesserungsvorschläge.

    Ich habe den Eindruck, dass das BfE hier zu wenig Mut zeigt. Falsche Eindrücke können durchaus hilfreich sein, um mit der interessierten Bevölkerung in eine produktive Diskussion einzutreten. Eine einfache Kommentarfunktion (ebd., Seite 211) wäre hier ein passender Kommunikationskanal.

    In der Begründung zu den Einvernehmenserklärungen wird in der Regel auf die lokale Geologie eingegangen. Die Arbeitsweise der Geologie geht von der Erfassung der Schichtung an Bohrpunkten aus. Diese punktuellen Informationen werden dann extra- oder interpoliert und liefern das geologische Modell des Untergrundes. Können Störungszonen ausgeschlossen werden, ist dies relativ einfach. Heute kann die Modellbildung insbesondere durch die 3D-Seismik und durch Horizontalbohrungen (abgelenkte Bohrungen) wesentlich unterstützt werden. Punktuelle Informationen sind aber immer der Ausgangspunkt. Selbst bei der 3D-Seismik benötigt man diese zur Auswertung der Messungen.

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