Genehmigte und betriebene Endlager in Deutschland

Endlager nach Deponieverordnung

In Deutschland gibt es mehrere genehmigte Endlager, in die chemotoxische Abfälle eingelagert werden. Es sind die Endlager nach Deponieverordnung Abs. 2 Punkt 10

Deponie der Klasse IV (Deponieklasse IV, DK IV): Untertagedeponie, in der Abfälle
a) in einem Bergwerk mit eigenständigem Ablagerungsbereich, der getrennt von einer Mineralgewinnung angelegt ist, oder
b) in einer Kaverne, vollständig im Gestein eingeschlossen, abgelagert werden

Eines dieser Endlager ist die Untertagedeponie Herfa-Neurode.

Die Untertagedeponie Herfa-Neurode

In der WELT vom 06.07.2018 erschien dazu ein Artikel mit der Überschrift Endlager – Giftig bis in alle Ewigkeit. Weiterlesen

Das selbsthinterfragende System und seine Systemgrenzen

aus Ropohl

Selbsthinterfragendes System

In § 1 Abs. 2 StandAG wird ein selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren gefordert. Zurück geht das auf Kapitel B-6.4 des Abschlussberichts der Endlagerkommission mit dem Titel Prozessgestaltung als selbsthinterfragendes System (S. 235 – 239).

System und Systemgrenzen

Jeder, der seinen Kondepudi, Hanssmann, Ropohl, Mayntz oder auch Luhmann gelesen hat, muss sich fragen, was das System und was die Umgebung ist? Es stellt sich die wichtige Frage der Systemgrenzen. Darüber gibt weder Gesetz, Gesetzesbegründung noch Abschlussbericht Auskunft. Zweifellos sind BfE und BGE Systemkomponenten. Aber wo ist das NBG zu verorten. Soll es Teil des Systems sein oder eher von außen auf das System schauen? Soll es sich dabei auch den Abfallzulieferer, die BGZ, ansehen? Gehört die BGZ auch zum System, oder gehört diese zur Umgebung?

BMU und System

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Dient die Endlagerstandortsuche dem Wiedereinstieg in die Atomkraftnutzung?

Atomausstieg nicht einmal im Grundgesetz

Die Nutzung der Atomkraft soll in Deutschland bis Ende 2022 beendet sein (§ 7 Abs. 1a AtG). Eine mögliche Festlegung des Atomausstiegs im Grundgesetz und damit ein Zweidrittel-Schutz vor einem Wiedereinstieg war bisher politisch nicht durchsetzbar – siehe auch Beitrag Atomausstieg ins Grundgesetz? Sieben Anwesende dafür, neun dagegen.

„Sicherheitsforschung“ als Trojanisches Pferd

Im Blog Nuclear Waste wurde jetzt ein umfangreicher Artikel mit dem Titel „Sicherheitsforschung“ als Trojanisches Pferd veröffentlicht, der insbesondere auch die Rolle Deutschlands bei der Entwicklung der vierten Generation von Atomkraftwerken schildert. Der Artikel kommt zu folgendem Resümee:

Es kann nicht sein, dass Deutschland sich durch Hintertüren, Tricksereien und unter dem intransparenten Schleier der Euratom-Finanzierung an atomaren Renaissance-Versuchen von Frankreich und anderen Staaten beteiligt. Was weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit mit der deutschen Unterstützung von AKW der dritten Generation (EPR) bereits möglich war, darf sich keinesfalls bei Reaktorkonzepten der vierten Generation wiederholen. Das trojanische Pferd der ´Sicherheitsforschung´ dient letztendlich dazu, weltweit atomare Export- und Rüstungsmärkte aufzubauen – sogar in Ländern, die den Atomwaffensperrvertrag nicht unterschrieben haben. Damit untergräbt diese Forschung das Vertrauen in die Politik und in die internationale Ordnung.

Wo bleibt die Technikfolgenabschätzung des KIT in eigener Sache?

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¿Zwischenlager-Dialog?

Kurfristige Einladung zum Dialog nach Berlin

Am 25.06.2018 startete das BfE eine Veranstaltungsreihe zur Zwischenlagerung. Die öffentliche Einladung dazu erfolgte sehr kurzfristig. Beschränkt wurde die Thematik von vornherein auf hochradioaktive Abfälle. Die Zwischenlagerproblematik ist aber weitreichender – siehe Atommüllreport. Das Eingangsstatement vom BfE-Präsidenten machte ein wenig Hoffnung, denn er ging auch auf die Vorarbeiten des NBG ein (Tagung in Karlsruhe).

Zwischenlagerung gehört nicht zum NBG-Auftrag und alles in staatlicher Hand

Selbstverständlich wies er darauf hin, dass dies unabhängig vom NBG-Auftrag zur Begleitung des Standortauswahlverfahrens geschehen ist. Weiterhin betonte er, dass durch den Übergang der Betreiberrolle der Zwischenlager auf die BGZ Anfang 2019 nur noch der Staat als Akteur auftritt. Nebenbei: Ab 2020 übernimmt die BGZ auch die Betreiberrolle für 12 Zwischenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle. Er hat dann die Rolle des Betreibers (BGZ), die Rolle des Regulierers (BfE) und die Rolle der Aufsicht (Atomaufsicht der Länder). Es werde schwierig sein, deutlich zu machen, dass diese Rollen auch unabhängig wahrgenommen werden.

Und das BMU kann nach Belieben an unsichtbaren Fäden ziehen

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Problem Endlager aus umfassender und nicht nur juristisch-administrativer Sicht

Nationale Aufgabe und Problem

Im Jahr 2005 erschien die BfS-Broschüre Endlagerung radioaktiver Abfälle als nationale Aufgabe. Was nicht öffentlich wurde: Der ursprüngliche Titel lautete Endlagerung radioaktiver Abfälle als nationales Problem. Doch die Endlagerung durfte nicht als Problem deklariert werden, denn in einigen Kreisen war man der Überzeugung, technisch sei sie bereits gelöst, es fehle nur der politische Wille, dies umzusetzen.

Schweizerischer Blog „NUCLEAR WASTE“

Marcos Buser und Walter Wildi  betreiben den schweizerischen Blog NUCLEAR WASTE. Buser analysiert in seinen letzten drei Beiträgen (Von der „Geologischen Tiefenlagerung“ zur „Dualen Strategie“ Teil1, Teil 2.1 und Teil 2.2) das Problem Endlagerung vor dem Hintergrund seiner persönlichen Erfahrungen in der Schweiz. Er legt dabei eine Betrachtungstiefe an, die einmalig ist. Dadurch wird klar, dass die Endlagerung nicht nur ein normales Problem darstellt, sondern eine große Herausforderung sowohl an wissenschaftliches als auch an politisch-öffentliches Handeln stellt.

Juristisch-administratives Vorgehen nach StandAG

Zurzeit wird in Deutschland an das Problem weitgehend juristisch-administrativ herangegangen. Eine Fachdiskussion, die über das Standortauswahlgesetz hinausgeht, wird kaum geführt. Und das obwohl die Endlagerkommission immer wieder von einem  selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren gesprochen hat und dies auch in § 1 Abs. 2 StandAG so formuliert ist. Doch wo sind die Anzeichen eines solchen Verfahrens?

Probleme mit Endlagerprojekten auch für chemisch-toxische Abfälle

Buser stellt anfangs diverse Probleme mit Endlagerprojekten vor und bezieht dabei auch Untertagedeponien für chemisch-toxische Abfälle wie die Deponie Stocamine ein. Weiterlesen