NBG findet zur Geschäftsordnung zurück

Gründe der Nichtöffentlichkeit

Nachdem bei der letzten NBG-Sitzung auf § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung

Soweit eine Sitzung aus besonderem Grund nicht öffentlich ist, beschließt das Begleitgremium in Ansehung dieses Grundes jeweils mit Zweidrittelmehrheit ggf. vorab über die Zutrittsberechtigung weiterer Personen. Der Grund ist zu nennen und öffentlich zu machen.

hingewiesen wurde und  verspätet die Gründe der Nichtöffentlichkeit genannt wurden, wurde dieses Mal gleich unter TOP 1 über die Themen des nichtöffentlichen Sitzungsteils informiert. Die nachgeholte Begründung der Nichtöffentlichkeit ist im Protokoll zur 21. Sitzung nachzulesen. Auch die Wortmeldungen der Gäste werden im Protokoll nachvollziehbar wiedergegeben, so auch der Vorschlag, das Rederecht für Gäste zeitnah in der Geschäftsordnung festzuschreiben.

Es fehlt im Protokoll: Scheitern der Online-Konsultation

Unter TOP 2 b fehlt im Protokoll jedoch die wesentliche Information, dass die Online-Konsultation zum Konzeptentwurf Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase des BfE wegen mangelhafter Beteiligung gescheitert ist (siehe Das NBG in Kassel):

Es gab drei Stellungnahmen: eine ohne verwertbaren Inhalt, eine zweite mit einem Einzelpunkt und lediglich eine substanzielle Einlassung.

Stellenbesetzungen in der Geschäftsstelle

Das NBG wird mit den weiteren Stellenbesetzungen in der Geschäftsstelle nicht mehr warten, da sich die Benennung der weiteren sechs ehrenamtlichen Mitglieder nicht abzeichnet. Die entwickelte Ausschreibung der Partizipationsbeauftragten wird veröffentlicht, die Ausschreibung einer WissenschaftlerInnen-Stelle mit Zusatzfunktion stellvertretende GeneralsekretärIn wird entworfen. Durch die Anbindung des NBG an das UBA ergeben sich folgende Beschränkungen: Alle internen BewerberInnen müssen zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, die Gesamtzahl der Vorstellungsgespräche darf acht nicht überschreiten.

Einsicht in die Geologiedaten

Zu der Einsicht des NBG in die von den Ländern gelieferten Geologiedaten, an denen Rechte Dritter bestehen, wird nicht mehr allein auf ein Geologiedatengesetz (GeolDG) gesetzt – Stellungnahmen der BGE zu Gesetzentwürfen finden sich hier. Von der BGE wird eine Regelung auf der Basis einer Vertrauensperson vorgeschlagen (Entwurf wurde auf der Sitzung verteilt). Das NBG steht dem tendenziell positiv gegenüber.

Aufarbeitung der Vergangenheit als Voraussetzung für ein gelingendes Standortauswahlverfahren

Zur Aufarbeitung der Vergangenheit als Voraussetzung für ein gelingendes Standortauswahlverfahren wurden VertreterInnen des Netzwerks Nukleares Gedächtnis (NeNuG) angehört. Das Netzwerk finanziert sich zurzeit über die stiftung zukunftserbe, im Gespräch ist die Unterstützung durch die Bundeszentrale für politische Bildung. Es wurde verdeutlicht, dass Vertrauen nicht aufgebaut werden kann, da Fehler der Vergangenheit nicht benannt werden. Bei der Fehleranalyse geht es nicht um Schuldzuweisungen, sondern um das Lernen aus der Vergangenheit als Basis einer zukünftigen Fehlerkultur. Es sollen keine Wunden geleckt und Altlasten in das neue Verfahren verlagert werden. Altlasten unter den Teppich zu kehren, ist aber auch nicht zielführend.

Rücksprung ist notwendig im Sinne eines lernenden Verfahrens

Schon bei diesem TOP wurden Gastbeiträge abgefragt. Darin wurde deutlich, dass sowohl die Baustelle Öffentlichkeitsbeteiligung als auch die Baustelle Aufarbeitung der Vergangenheit einen Rücksprung im Verfahren erforderlich machen. Nur so kann das seit 2011 laufende Top-down- zu einem notwendigen Bottom-up-Verfahren umgestaltet werden. Eine anfängliche Zeitverzögerung kann eventuell durch eine spätere Zeitersparnis ausgeglichen werden. Weiterhin ist dieses Vorgehen mit dem StandAG konform, da das Suchverfahren als lernendes Verfahren festgelegt ist.

Runder Tisch als passendes Werkzeug?

Befürchtet wird, dass bei Weiterverfolgung des Top-down-Ansatzes nach 30 Jahren das Problem der Endlagerung sich wiederum als nicht gelöst herausstellt. Im Jahr 2012 gab es Anzeichen seitens der Initiativen zur Mitwirkungsbereitschaft unter Bottom-up-Prämissen. Dies wurde aber von Politik und Administration ignoriert. Wie kann ohne wesentlichen Gesichtsverlust das Verfahren neu aufgesetzt werden? Ist ein Runder Tisch das passende Werkzeug?

Anfragen von Gästen

Im eigenen TOP 6 wurden Anfragen von Gästen behandelt. Gefragt wurde nach dem Geologiedatengesetz und der in Aussicht gestellten Veranstaltung dazu. Die Veranstaltung am 02.02.2018 ist weiterhin in der Planung. Der Planungsstand wurde unter TOP 7 a behandelt.
Weiterhin wurde das NBG gebeten, bei den Landesbehörden nachzufragen, wieviel Bohranträge nach § 21 StandAG wegen fehlender potenzieller Wirtsgesteine nicht dem BfE vorgelegt wurden. Hier könne später ein Schwachpunkt des Verfahrens liegen, indem behauptet würde, Länder hätten hier einseitig entschieden.

Nächste Sitzung vorwiegend nichtöffentlich

Die Sitzung am 10.12.2018 soll im Wesentlichen der Diskussion des Selbstverständnisses des NBG dienen. Sie wird deshalb vorwiegend nichtöffentlich sein.

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