Betrifft: Morsleben – Was wurde erreicht?

Defekt am Zug

An dieser Stelle sollte ein Bericht über die Veranstaltung der BGE Betrifft: Morsleben – Was wurde erreicht? stehen. endlagerdialog.de konnte die Veranstaltung nicht besuchen, da die Deutsche Bahn versagt hat. Der benutzte Zug konnte schon den Bahnhof Berlin-Zoologischer Garten wegen Defekts nicht verlassen. Eine Ersatzverbindung, die das Erreichen der Veranstaltung um 17:30 Uhr  ermöglicht hätte, stand nicht zur Verfügung. Umkehren war die Ansage.

BGE und DB voll in staatlicher Hand

Es kann nur gehofft werden, dass der Wartungsstand bei der BGE nicht so schlecht ist oder wird wie bei der DB. Aber man sollte wachsam sein, denn beide Betriebe sind voll in staatlicher Hand.

Viele offene Fragen

Leider konnten auf der Veranstaltung auch nicht die vielen offenen Fragen gestellt werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Wie ist es zu erklären, dass im Planantrag das Fluiddruckkriterium nicht geprüft wurde, das jetzt zu einer gesamten Neuplanung der Verfüllung führt – siehe hier und Beitrag zur Perkolation? Die Überprüfung beider Kriterien ist Standard bei ähnlichen Bauwerken nach Deponieverordnung – siehe Fortschreibung des Langzeitsicherheitsnachweises für die Untertagedeponie Herfa Neurode, 21.03.2017, Seite 147 ff.
  • Auf welcher Grundlage wurden die Streckenabdichtungen in den Planantrag aufgenommen? Aus welchen Unterlagen wurden die für die Langzeitriskoabschätzungen benutzen Eigenschaften entnommen?
  • Die BGE baut jetzt eine Dokumentenplattform zum Zwischen- und Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ZERAM) auf – siehe hier. Darin wird angekündigt, dass die Niederschrift zum Erörterungstermin veröffentlicht wird. Dies ist begrüßenswert, ist vor dieser Ankündigung eine rechtliche Prüfung erfolgt? Warum werden die Unterlagen wieder ohne die eindeutigen BGE-MULE-internen Bezeichnungen ins Netz gestellt? Beim Erörterungstermin gab es deshalb enorme Schwierigkeiten, unter der die Transparenz schwer gelitten hat? Gleiches gilt für die Akteneinsicht nach § 29 VwVfG. Warum wird nicht die bei der BGE existierende Datenbank zugänglich gemacht?
  • Geht der Zwischenlagerteil des ZERAMs ebenfalls am 01.01.2020 an die BGZ über?
  • etc.

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