BGE-Projektvorschläge: F&E-Tätigkeiten am Standort Helmstedt

Helmstedter Nachrichten und Kohle-Kommission

Wie den Helmstedter Nachrichten vom 11.02.2019 zu entnehmen war, ist die BGE bereit zu prüfen, ob am Standort Helmstedt eine Forschungsstelle Endlagerung und ein Entwicklungszentrum Rückholung angesiedelt werden können. Dies geht aus Anhang 6 des Abschlussberichts der Kohle-Kommission auf Seite 126 hervor.

Strukturentwicklung für das Helmstedter Braunkohlerevier

Die beiden  Projektvorschläge sind Teile der Strukturentwicklung für das Helmstedter Braunkohlerevier und werden auf Seite 127 als Sofortmaßnahmen eingestuft. Sie  werden der Kategorie Arbeitsmarktpolitik/Fachkräfteentwicklung zugeordnet. Die Kategorien werden im Kapitel 5.3  (Seiten 86 bis 103) erläutert.

Projektvorschlag Forschungsstelle Endlagerung

Bündelung aller Kompetenzen zum Thema Endlagerung an einem Standort. Die BGE sucht den Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle, der die bestmögliche Sicherheit für eine Million Jahre gewährleistet, und betreibt die Endlager Konrad und Morsleben sowie die Schachtanlage Asse II und das Bergwerk Gorleben. Die konkreten Aufgaben ergeben sich aus dem Atomgesetz (§ 9a Abs. 3 S. 2 AtG) sowie dem Standortauswahlgesetz (StandAG). Demnach liegt es in der Verantwortung des Bundes, Endlager für radioaktive Abfälle zu errichten und zu betreiben. Die gesetzlich geforderte Rückholung von 128.000 radioaktiven Fässern aus der Asse stellt eine technische Herausforderung eines bislang nicht bekannten Ausmaßes dar. Durch die Nähe des Helmstedter Reviers zur BGE und den fachlich kompetenten Universitäten und Forschungseinrichtungen wäre für diese Forschungseinrichtung eine sehr gute Ausgangslage gegeben.

Projektvorschlag Entwicklungszentrum Rückholung

Mit Blick auf die Herausforderungen der Rückholung von schwach- und mittelradioaktivem Abfall aus der Asse sind neben den konzeptionellen Lösungen vor allem die Konzentration von technischen Entwicklungen, Prototypbau und Testumgebungen notwendig. Die Nähe zum Lager Asse und zur BGE sind dabei die richtigen Voraussetzungen.

Die am Standort zu entwickelnden Kompetenzen sind auch für die später zu realisierenden Lösungen zur Rückholbarkeit von hochradioaktiven Abfällen aus zukünftigen Endlagerstandorten von größter Bedeutung. Hierbei gilt es insbesondere bergbauliche Verfahren und Techniken zu entwickeln, die am Markt weltweit nicht oder nicht hinreichend zur Verfügung stehen und einer grundlegenden Forschung und Entwicklung bedürfen. Der Standort Helmstedt mit seinen infrastrukturellen, fachlichen, technischen und personellen Ressourcen hinsichtlich bergbaulicher Tätigkeiten würde auch hierfür eine sehr gute Ausgangslage liefern.

2 Gedanken zu „BGE-Projektvorschläge: F&E-Tätigkeiten am Standort Helmstedt

  1. BfE-Chef: Keine Empfehlung für Zentrum in Helmstedt gegeben

    In den Helmstedter Nachrichten vom 13.02.2019 (online, print 14.02.2019) reagierte BfE-Präsident Wolfram König mit einer Richtigstellung auf den Bericht über ein mögliches Entwicklungszentrum für Rückholung in Helmstedt – siehe hier.

  2. Ergänzung zu BfE-Chef: Keine Empfehlung für Zentrum in Helmstedt gegeben

    Laut Helmstedter Nachrichten lautet die Stellungnahme von Wolfram König:

    Als Atomaufsicht hat das BfE keine Hinweise, Empfehlungen oder gar Bedingungen gegenüber dem Unternehmen BGE mbH in Zusammenhang mit der Errichtung eines Zentrums zur Erforschung der Rückholung in Helmstedt gegeben. Es liegen dem BfE auch keine Erkenntnisse vor, dass im benachbarten Morsleben ein Verbleib der radioaktiven Abfälle unter strengen atomrechtlichen Maßstäben grundsätzlich nicht möglich sei. Ob eine derartiges Entwicklungszentrum, sofern es notwendig ist, nicht in Sachsen-Anhalt angesiedelt wird, wo das Endlager liegt, sondern im nicht weit entfernten Land Niedersachsen, bleibt der politischen Entscheidung vorbehalten.

    An der Stellungnahme des BfE ist erstaunlich, dass das Zwischen- und Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ZERAM) mit dem Entwicklungszentrum Rückholung in Verbindung gebracht wird. Das ZERAM wird weder unter Entwicklungszentrum Rückholung in der Projektliste der Kohle-Kommission noch im Artikel der Helmstedter Nachrichten erwähnt.
    Beim ZERAM geht es im Wesentlichen auch nicht um eine Rückholung endgelagerten Abfälle, sondern um die Auslagerung von zwischengelagerten Abfällen, die nach Betrieberlaubnis nicht endgelagert werden dürfen.
    Unter strengen atomrechtlichen Maßstäben können diese, nicht wie vorgesehen, im Endlager verbleiben, da eine Planfeststellung zur Endlagerung dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik nicht entsprechen würde. Hiernach ist es nicht mehr möglich, in einem offengelassenen Bergwerk mit hohem Durchbauungsgrad eine Endlagerung durchzuführen.

    Inwieweit der Zwischenlagerteil der ZERAM am 01.01.2020 von der BGE auf die BGZ übergeht, muss dringend geklärt werden. Ab 01.01.2020 werden die Zwischenlager für Abfälle mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen von der BGZ betrieben.

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