Das NBG und seine Nöte

Interner Sitzungsteil

Am 01.02.2019 fand eine Sitzung des NBG in Berlin statt, der erste Teil war nicht öffentlich. Über dessen Inhalt wurde am Anfang des öffentlichen Teils berichtet. Es ging danach im Wesentlichen um die Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle und der Frage, wie man im Gremium mit Dissensen umgeht.

Nachbesetzung des Gremiums

Zum Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Bundestages vom 15.11.2018 gibt es keine Reaktion. Kontrovers wurde diskutiert, wie man damit als NBG umgeht. Soll kein Mahnschreiben geschickt werden, soll nur ein Mahnschreiben oder ein Schreiben auch mit Hinweis darauf gesendet werden, dass es bedenklich ist, wenn InteressenvertreterInnen berufen werden, womit dann die Unabhängigkeit des NBG gefährdet sei? Siehe auch 1. Tätigkeitsbericht Seite 8 und 22f. Es wird ein Brief mit dem Inhalt der Vorlage gesendet, die zum Zeitpunkt der Sitzung nicht öffentlich bekannt war.

Rechtsgutachten

Zu der Frage, ob das StandAG konform mit der Aarhus-Konvention und deren europarechtlicher Umsetzung ist, wird sich das NBG sich gutachterlich beraten lassen. Ist das Prinzip der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und ist der Rechtsschutz im erforderlichen Maße gegeben? Die konkreten Fragestellungen lagen den NBG-Mitgliedern vor. Dazu gibt es eine Stellungnahme des BfE, die noch nicht veröffentlicht ist. Es wird einen Gutachtenauftrag vergeben, möglichst an zwei ExpertInnen, die die Fragen aus unterschiedlichen Sichten beurteilen sollen.

BGE und BfE berichten

BGE und BfE berichteten über diverse Punkte. So wird die Sitzung im Mai in Peine stattfinden und ein Besuch mit der BGE einschließen. Das BfE berichtete unter anderem von den vier nicht öffentlichen Veranstaltungen mit KommunalvertreterInnen. Nach Angabe des BfE war es der Wunsch der kommunalen Spitzenverbände, die Öffentlichkeit nicht zuzulassen. Das NBG möchte vom BfE Berichte, die selbstkritischer und damit ehrlicher sind. Am 21.01.2019 gab es ein aufsichtliches Gespräch des BfE mit der BGE, das Protokoll befindet sich in der Abstimmung. Hoffentlich wird es nicht so marginal wie das vom Gespräch am 21.03.2018 und ausführlicher als das vom 13.12. 2017.

Wissensplattform statt Informationsplattform

Erwähnt wurde seitens des NBG, dass die Informationsplattform zu einer Wissensplattform entwickelt werden sollte. Die Informationen des BfE mit Grafiken etc. seien gut, aber schwer aufzufinden.

Vorlagen vor der Sitzung veröffentlichen

Die Wortmeldungen der Gäste stellten Defizite der öffentlichen Zugänglichkeiten in den Fokus. Zugebilligt wurde zwar die Möglichkeit nichtöffentlicher Sitzungsteile in Maßen, die in den öffentlichen Sitzungen diskutierten Vorlagen sollten aber vor der Sitzung veröffentlicht werden. Ansonsten kann die Sitzung von Gästen nicht im gebotenen Maße verfolgt werden. Das NBG hat daraufhin beschlossen, dass dies in Zukunft – soweit möglich – geschehen soll.

Jugendbeteiligung

Das NBG hat ein umfangreiches Papier zur Jugendbeteiligung entwickelt, das so verabschiedet wurde. Der nächste Schritt besteht darin, sich mit dem BfE und der BGE auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen. In der Diskussion wurde die Idee eines Jugend-Beirats vorgetragen, ähnlich eines wissenschaftlichen Beirats.

Erstattung von Reisekosten

In Zukunft soll es bis zu drei Vertretern des Beratungsnetzwerks und bis zu drei weiteren BürgerInnen ermöglicht werden, nach Einladung Reisekosten zum Besuch von NBG-Sitzungen erstattet zu bekommen.

Recherche zu Bürgerfrage zu § 21 StandAG

Zu der Bürgerfrage aus der 22. Sitzung zum Verfahren der Länder bezüglich § 21 StandAG

Wenn Länderbehörden zur der Einsicht kommen und sich darauf berufen, dass kein potenzielles Wirtsgestein vorliegt, dann würden die Bohrungen/Bohranträge dem BfE nicht gemeldet. Dies sei ein Schwachpunkt und könnte in der Öffentlichkeit auf Misstrauen stoßen, ob die Datenlage wirklich vollständig ist. Der Fragesteller hat allerdings kein Indiz dafür, dass es zu Missbrauch kommt. Er möchte wissen, ob das NBG durch Nachfragen bei den Ländern herausfinden könnte, wie viele Bohrungen insgesamt beantragt wurden und welche davon nicht dem BfE gemeldet wurden. Das NBG nimmt diese Frage auf seine Agenda und wird sie zur Bearbeitung an den Geologen in der Geschäftsstelle (bis Mitte Dezember in Elternzeit) geben.

wurde bei den Landesgeologischen Ämtern recherchiert. Einige Rückmeldungen fehlen noch.

Rücktritt eines Bürgervertreters

Ein NBG-Mitglied erklärte sein Rücktritt von seinem Amt als Bürgervertreter zum Ende des Monats. Die Arbeitsbelastung von etwa 11 Stunden pro Woche ließe sich nicht mit seinen beruflichen und familiären Aufgaben vereinbaren. Er habe hohe Ansprüche an seine Mitarbeit gehabt – auch vor dem Hintergrund, dass er nicht dem Verdacht des Feigenblatts Vorschub leisten wollte.

Die Heterogenität des NBG

Das NBG ist sehr heterogen aufgestellt: Die Spannbreite reicht von Personen, die schon seit längerer Zeit mit der Thematik befassen sind, bis zu den BürgervertreterInnen, die viel Aufwand treiben müssen, um der Diskussion folgen zu können. Um dies ausgleichen zu können, bedürfte es eine Arbeit in der Gruppe, die ehrenamtlich kaum zu leisten ist. Ehrenamtliche Aufgaben ohne Freistellungen von beruflichen Verpflichtungen führen schnell zu Belastungen des sozialen Umfeldes, was auch endlagerdialog.de aus eigener, lange zurückliegender Erfahrung kennt.

Verschärfung der Situation

Sollten bei der Erweiterung des Gremiums InteressenverterterInnen dazukommen, würde diese Situation noch weiter verschärft werden.

2 Gedanken zu „Das NBG und seine Nöte

  1. Veröffentlichung von Vorlagen vor der Sitzung – Bohrungen tiefer 100 m ohne BfE-Einvernehmen
    Die Veröffentlichung von Arbeitsvorlagen zur Sitzung vor der Sitzung wurde prompt umgesetzt. So wurde der Entwurf des Protokolls der 25. Sitzung vor der 26. Sitzung, auf der das Protokoll zu beschließen war, im Internet zur Verfügung gestellt – siehe hier. Vielleicht ist es nicht leicht zu finden, da es nicht als Papier zur 26. Sitzung, sondern unter der 25. Sitzung hochgeladen wurde.

    Das Ergebnis der Anfrage der Staatlichen Geologischen Dienste (SDG) zu der Frage, wieviel Bohrungen tiefer als 100 m nach § 21 StandAG dem BfE nicht zum Einvernehmen vorgelegt wurden, da kein potenzielles Wirtsgestein zu erwarten ist, liegt als Anlage 6 zur 25. Sitzung jetzt schriftlich vor. Aus der Unterlage ergibt sich, dass ca. 60 % der Bohrungen ohne Vorlage beim BfE durchgeführt wurden.

    Bemerkenswert ist, dass in Sachsen lediglich mit 24 % so verfahren wurde. Auffallend ist hier aber, dass die Begründung für das Einvernehmen überwiegend davon ausgeht, dass zwar eine Kristallinformation vorläge, aber aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG das Vorhaben zugelassen werden könne. Eine Benennung des konkreten Grundes wird selten genannt. Transparenz sieht anders aus.

    Hier zur Erinnerung die Gründe nach § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG:

    1. für das Gebiet, in das das Vorhaben fällt, offensichtlich ist, dass mindestens eine Mindestanforderung nicht erfüllt oder mindestens ein Ausschlusskriterium erfüllt ist, oder

    2. das Vorhaben im engen räumlichen Zusammenhang mit bereits durchgeführten Maßnahmen steht, durch die ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund erfolgt ist, oder

    3. das Vorhaben eine dieser Gesteinsformationen berührt, deren Eigenschaften, die nach den Anforderungen und Kriterien nach den §§ 22 bis 24 zu bewerten sind, über große Flächen nur geringen räumlichen Schwankungen unterliegen und deren Fläche auch ohne das von den Auswirkungen dieses und anderer nach dieser Regelung zugelassener Vorhaben möglicherweise beeinträchtigte Gebiet mindestens das Zehnfache des für die Realisierung des Endlagers erforderlichen Flächenbedarfes beträgt, oder

    4. das Vorhaben nur Bohrungen von 100 Metern bis 200 Metern Endteufe umfasst und
    a) durch die Bohrungen oder die mit dieser Bohrung in Verbindung stehenden Maßnahmen keine Gesteinsschichten erheblich geschädigt werden können, die einen langfristigen Schutz darunterliegender, für die Endlagerung geeigneter Schichten bewirken können oder die langfristig im Sinne einer zusätzlichen Barriere für das Endlager wirken können und
    b) in Fällen, in denen am Ort des beabsichtigten Vorhabens in einer Teufe von 300 bis 1 500 Metern unter Geländeoberkante stratiforme Steinsalzformationen von mindestens 100 Metern Mächtigkeit oder Salzformationen in steiler Lagerung mit einer vertikalen Ausdehnung von mindestens 100 Metern vorhanden sind, der Salzspiegel unterhalb von 400 Metern unter Geländeoberkante liegt oder bei einem höheren Salzspiegel durch die Bohrung und die mit dieser Bohrung in Verbindung stehenden Maßnahmen die Salzformation nicht geschädigt wird und keine wesentliche Beeinflussung des Grundwassers im Bereich von 50 Metern über der höchsten Stelle des Salzspiegels verursacht werden kann, oder

    5. die Nichtzulassung des Antrags im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

  2. Informationsplattform sollte zur Wissensplattform werden

    Zum Rücktritt des Bürgervertreters Hendrik Lambrecht von seinem Amt im NBG steht jetzt seine auf der Sitzung abgegebene Erklärung schriftlich zur Verfügung. Neben strukturellen Schwierigkeiten im NBG selbst spricht er Folgendes an:

    …Ersteres ist für die Gemeinwohlorientierung und den Ausgleich von Partikularinteressen bei der Endlagersuche wichtig. Eine notwendige Voraussetzung sehe ich darin, die im StandAG vorgesehen Informationsplattform zu einer umfassenden, leicht zugänglichen Wissensplattform auszubauen, die kritische Punkte transparent darstellt und unterschiedlichen Sichtweisen angemessen Rechnung trägt.

    Diese Äußerung lässt aufhorchen, Herr Lambrecht weißt auf den Prüfstein-Charakter hin:

    Die Bürgervertreter*innen im NBG verstehe ich als eines der Beteiligungsformate der Endlagersuche. Wie das NBG seine Bürger „beteiligt“ ist daher ein Prüfstein bzw. Vorbild für die Bürgerbeteiligung im gesamten Verfahren.

    Die gegebene Anregung zur Informationsplattform ist als wichtiges Feedback zu sehen. Ist es für ein BfE möglich, die unterschiedlichen Sichtweisen zu vermitteln? Ist es für eine stark an juristische Maßgaben hängende Regulierungs- und Aufsichtsbehörde möglich, dieses umzusetzen?

    Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das BfE eher daran interessiert ist, zu polarisieren statt unterschiedlichen Positionen Geltung zu verschaffen.

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