Regionalkonferenzen ohne öffentliche Geodaten?

Elbe-Jeetzel-Zeitung zur Mitgliederversammlung der BI

Die Elbe-Jeetzel-Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 05.03.2019 ausführlich über die Mitgliederversammlung der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V. Unter der Überschrift Zweifel an mehreren Fronten ist unter anderem zu lesen:

Es werde in naher Zukunft Regionalkonferenzen an möglichen Standorten geben. Schon die Beteiligung daran könne der Gegenseite als Beweis für eine großangelegte Öffentlichkeitsbeteiligung und ein transparentes Verfahren dienen. Dabei blieben die wesentlichen Informationen wie die Geodaten der möglichen Regionen unter Verschluss. Man wisse also gar nicht, worüber man in den Konferenzen reden solle.

Erst Fachkonferenz Teilgebiete – dann Regionalkonferenzen

Die Einrichtung von Regionalkonferenzen nach § 10 StandAG findet erst nach der Benennung der Regionen statt, die für übertägige Erkundungen ausgesucht wurden. Vorher gibt es eine Fachkonferenz Teilgebiete nach § 9 StandAG. Diese wird nach der Vorlage des Zwischenberichts Teilgebiete nach § 13 StandAG einberufen. Nach dem von der BGE vorgelegten Zeitplan wird das etwa Mitte 2020 der Fall sein.

Zwischenbericht macht keinen Sinn ohne öffentliche Geodaten

Nach der Aussage der BGE macht es aufgrund des Transparenzgebots im StandAG keinen Sinn, einen Zwischenbericht Teilgebiete vorzulegen, ohne dass die dem Bericht zugrunde liegenden Geodaten öffentlich zugänglich sind. Diese Geodaten sind also wesentlicher Teil des Zwischenberichts und müssen spätestens mit dem Bericht selbst veröffentlicht werden.

Die Schwierigkeiten mit dem Geodatengesetz und das Versäumnis der Regulierungsbehörde

Ob die Geodaten wirklich bis Mitte 2020 öffentlich zugänglich gemacht werden können, ist nicht gesichert. Das entsprechende Gesetz ist noch nicht verabschiedet und Alternativen zu einem solchen Gesetz wurden bisher nicht entwickelt – siehe Beitrag Geologische Daten und Transparenz. Es ist auch ein Versäumnis der Regulierungsbehörde BfE, nicht auf die Ministerien wie BMU und insbesondere BMWi Druck auszuüben, solch eine Regelung zu schaffen. Das BfE ist für die ordnungsgemäße und zügige Standortsuche verantwortlich und muss dafür sorgen, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen. Doch von einer solchen Aktivität des BfE ist nichts bekannt. Es war nicht das BfE, sondern das NBG, das eine öffentliche Veranstaltung dazu durchgeführt hat, um entsprechenden Druck zu aufzubauen.

Notfalls muss der Auswahlprozess angehalten werden

Sollte bis zum Zwischenbericht keine Lösung für das Datenproblem gefunden sein, muss der Auswahlprozess angehalten werden. D. h. der knappe Zeitplan, bis 2031 einen Endlagerstandort ausgewählt zu haben gerät vollends ins Schlingern.

Selbst ausgeschiedene Regionen sollten sich weiter an Konferenzen beteiligen

Die BI hat damit Recht, jegliche Konferenzen – Fachkonferenz Teilgebiete und Regionalkonferenzen – zu boykottieren, wenn die Geodaten nicht öffentlich vorliegen. Liegen diese aber vor, ist ein Boykott eher nicht zu rechtfertigen. Die Studien von Dieter Kostka im Auftrag von .ausgestrahlt gibt sogar die Empfehlung, dass selbst ausgeschiedene Regionen sich weiterhin an den Konferenzen beteiligen sollten – siehe Beitrag .ausgestrahlt zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach StandAG.

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