NBG – Aber die Musik spielt woanders

28. Sitzung des NBG in Berlin

Am 09.04.2019 fand in Berlin die 28. Sitzung des NBG statt. Der kurze NBG-Eigenbericht darüber enthält zumindest zwei Punkte nicht, die endlagerdialog.de als Zuhörer aufgefallen sind.

Juristische Konsequenzen aus der unvollständigen Besetzung des NBG

Nach dem Bericht der BGE wurde vom NBG nachgefragt, dass es Gerüchte gäbe, die BGE lasse zurzeit ein Gutachten mit der Fragestellung erstellen, welche Konsequenzen für das Standortauswahlverfahren aus juristischer Sicht zu erwarten sind wegen der nicht erfolgten Vollernennung des NBG. Es fehlt immer noch die Benennung von sechs anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens nach § 8 Abs. 3 StandAG.

Gutachten in Auftrag gegeben – NBG nicht benachrichtigt

Seitens der BGE wurde dies bestätigt. Dies hätte sich ergeben aus einer Anfrage aus der Politik. In der Sitzung blieb offen, warum das NBG darüber nicht informiert worden ist und warum die BGE diese Frage zu klären versucht? Es handelt sich hier eindeutig um eine Frage im Bereich der Regulierung. Und nach StandAG ist das BfE die zuständige Regulierungsbehörde.

Diverse Verordnungen zum StandAG

Weiterhin wurde nach dem Bericht des BfE gefragt, was sich im Bereich der Erstellungen der Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen nach § 26 und den Vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 27 StandAG tun würde? Nach der ESK-Stellungnahme vom 21.02.2019 mit dem Titel Sicherheitskonzeptionelle Anforderungen an das Barrierensystem eines Endlagers für hoch radioaktive Abfälle und deren Umsetzbarkeit, S. 4 lag ein Verordnungsentwurf zu den Sicherheitsanforderungen bereits im Februar 2019 vor.

BfE gibt knappe Auskunft

Seitens BfE wurde mitgeteilt, dass zu den Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen eine BMU-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Bundesländer einberufen wurde, an der auch BfE und BGE beteiligt sind. Weiterhin gibt es eine Projektgruppe aus BfE und BfS zur Erstellung einer Leitlinie zur Langzeitdosisabschätzung bei Endlagern, siehe auch 6. Bericht des BfE an das NBG vom 31.01.2019:

Das BfE erstellt Berechnungsgrundlagen zur Dosisabschätzung möglicher Freisetzungen bei der Endlagerung. Die Berechnungsgrundlagen sollen die Verordnungen zu den §§ 26 und 27 StandAG konkretisieren, die derzeit beim BMU erstellt werden.

Darin wird die Beteiligung des BfS noch verschwiegen. Die BMU-Erlasse sind dem IFG-Antrag Berechnung effektiver Dosen bei Endlagerung – die Vierte zu entnehmen – siehe auch Bearbeitungskonzept.

Tiefer gehende konkrete Fragen

In diesem Zusammenhang stellen sich weitere konkrete Fragen, die leider im NBG nicht vorgebracht wurden. Zurzeit werden insgesamt vier für die Endlagerauswahl äußerst wichtige Unterlagen erarbeitet:

  1. Verordnung zu Sicherheitsanforderungen nach § 26 StandAG
  2. Verordnung zu Vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 27 StandAG
  3. Verordnung zur Dokumentation nach § 38 StandAG und
  4. Berechnungsgrundlage zur Dosisabschätzung für mögliche Freisetzungen aus einem Endlager.

Im Vorfeld der Sicherheitsanforderungen 2010 wurden diese auf dem Endlagersymposium vom 30.10. bis 01.11.2008 öffentlich vorgestellt und diskutiert.
Wird das BfE als zentral für die Öffentlichkeitsarbeit und –beteiligung zuständige Behörde Ähnliches zu den obengenannten Unterlagen frühzeitig durchführen?
Achtet das BfE als verantwortliche Regulierungsbehörde auf die Einhaltung der Termine für die Unterlagen Nr. 1, 2 und 4? Gibt es einen Zeitplan dafür?
Die VO Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen (Nr. 2) muss zeitnah nach dem Zwischenbericht Teilgebiete vorliegen, also nach BGE-Zeitplan Mitte 2020. Diese VO baut auf die VO Sicherheitsanforderungen (Nr. 1) auf, diese wiederum auf die Berechnungsgrundlage zur Dosisabschätzung (Nr. 4).

VO Sicherheitsanforderungen (Nr. 1)

Welche Institutionen sind in die Arbeiten eingebunden? Welche Einzelpersonen sind darüber hinaus mit der Erstellung befasst?
Ist es richtig, dass im Entwurf unterschieden wird zwischen wesentlichen und sonstigen Barrieren (ESK-Stellungnahme vom 21.02.2019)?
Wird im Entwurf davon ausgegangen, dass lediglich eine geologische Barriere betrachtet wird?
Wie wird im Entwurf das sicherheitstechnische Konzept der Diversität berücksichtigt?
Wird im Entwurf die in der Endlagerkommission ausgiebig diskutierte Konfiguration Typ Bb berücksichtigt?
Wird im Entwurf für Tonstein neben Dilatanz- und Minimalspannungskriterium ein Advektions-Kriterium als Integritätskriterium eingeführt (Vortrag Mönig vom 13.03.2019) oder wird darauf verzichtet (GRS-522)?

VO Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen (Nr. 2)

Welche Institutionen sind in die Arbeiten eingebunden? Welche Einzelpersonen sind darüber hinaus mit der Erstellung befasst?

VO Dokumentation (Nr. 3)

Welche Institutionen sind in die Arbeiten eingebunden? Welche Einzelpersonen sind darüber hinaus mit der Erstellung befasst?

Berechnungsgrundlage zur Dosisabschätzung (Nr. 4)

Welche Institutionen sind in die Arbeiten eingebunden? Welche Einzelpersonen sind darüber hinaus mit der Erstellung befasst?
In welcher Weise wird das bezüglich Endlager Morsleben in Brenk: Gruppierung und Kommentierung der zusammenfassenden Aussagen aus Einwendungen und Stellungnahmen sowie aus dem Erörterungstermin zum Plan Stilllegung, 2013, Anhang 3, Seite 204, skizzierte Vorgehen berücksichtigt?

Gegenwärtig werden im Verantwortungsbereich des BMU Vorgaben für die Berechnung von endlagerbedingten Strahlenexpositionen in ferner Zukunft erarbeitet. Ob dort ein anderes Vorgehen als von uns skizziert festgelegt wird, ist für uns gegenwärtig nicht absehbar.)

Maßgebliche Arbeiten laufen ohne Benachrichtigung des NBG

Maßgebliche Arbeiten zum StandAG laufen zurzeit, ohne dass das NBG und erst recht die interessierte Öffentlichkeit darüber zeitnah unterrichtet werden. Hier deuten sich Verschlechterungen gegenüber dem Verfahren zur Erstellung der Sicherheitsanforderungen 2010 an. Dazu wurde ein Entwurf im Jahr 2008 öffentlich zur Diskussion gestellt.

BMU-Fachebene sollte auch regelmäßig Bericht erstatten

Weiterhin wurde auf der NBG-Sitzung deutlich, dass wesentliche Fäden vom BMU gesponnen werden. Deshalb sollte auch die BMU-Fachebene regelmäßig im NBG berichten. Bisher erschien das BMU nur selten, und dann nur die politischen Spitzen.

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