Übernimmt das NBG die BfE-Aufgabe Öffentlichkeitsbeteiligung vollends?

BfE und die Weiße Landkarte

Das BfE spricht weiterhin immer wieder von der Weißen Landkarte und lockt damit kaum BürgerInnen in seine bundesweite Veranstaltungstour zur Endlagersuche. Das NBG dagegen versucht ein Webinar zum Einstieg in die bunte Welt der geologischen Daten zu erstellen – siehe Konzept vom 05.08.2019. Dieser Punkt war bereits Anlass für den Beitrag NBG übernimmt BfE-Aufgaben.

Das BfE schweigt weiter

Nun sind am 11.07.2019 ein Entwurf zu den Sicherheitsanforderungen/ Sicherheitsuntersuchungen und ein Entwurf des Geologiedatengesetzes vorgelegt worden, die für die Endlagerauswahl hervorragende Bedeutung haben. Vom BfE, das für die Öffentlichkeitsbeteiligung beim Auswahlverfahren zuständig ist, findet man dazu bisher nichts – weder allgemein verständliche Erläuterungen noch Einschätzung aus regulativer Sicht, ob und wie mit diesen Entwürfen das Standortauswahlverfahren zügig umgesetzt werden kann.

Das NBG bringt wesentlich mehr

Lediglich aus einem BMU-Papier, das das NBG veröffentlicht hat, erfährt man zu den Sicherheitsanforderungen/ Sicherheitsuntersuchungen:

In einem zweiten Schritt werden auf dieser Webseite allgemeinverständlich aufbereitete Inhalte veröffentlicht und zu einem Onlinedialog eingeladen.

Der Termin für diese Veröffentlichung ist nach BMU-Website der 28.08.2019. Wieso so spät?

Erste Einschätzung des NBG zum Geologiedatengesetz

Zum Geologiedatengesetz gibt es sogar schon eine erste Einschätzung des NBG. Die Regulierungsbehörde schweigt dazu bisher.

Die NBG-Einschätzung liefert die Punkte, die auch endlagerdialog.de beim ersten Überfliegen des Entwurftextes aufgefallen sind. Insbesondere die Pflicht zur Anhörung der betroffenen Dateninhaber nach § 34 Abs. 4 des Entwurfs ist u. U. eine wesentliche Hürde. In der Begründung wird lediglich auf das Umweltinformationsgesetz verwiesen. Was soll in dieser Anhörung geschehen? Sollen die Dateninhaber hier ihre Entschädigungsforderungen vorbringen? Ein Beispiel einer solchen UIG-Anhörung gibt es bereits zur Salzstudie 1995 – siehe hier. Leider bisher ohne Erfolg.

Und die Aufgebotsregelung?

Nach den diversen Ausführungen der BGE ist weiterhin damit zu rechnen, dass bei vielen Daten der Eigentümer der Rechte nicht bekannt ist. Insbesondere wurde bei den Staatlichen Geologischen Ämtern nicht systematisch die Rechtsnachfolge zu den Daten dokumentiert, da dies nicht zu den Aufgaben dieser Behörden gehörte. Deshalb kann auch die Aufgebotsregelung nach § 25 des Entwurfs zu einer massiven Verzögerung führen, denn schließlich beträgt die Aufgebotsfrist ein Jahr.

Weiß – bunter – ganz bunt

Wenn das BfE immer noch die Weiße Landkarte propagiert, sieht das NBG die Landschaft rund um die Endlagerauswahl schon bunter. Ganz bunt wird sie von .ausgestrahlt präsentiert,

nach Krull, P.(1991). Bewertung der Salzformationen der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen für die Errichtung von Endlagern wärmeentwickelnder Abfälle. – siehe IFG-Antrag 26107

indem sie geologische Daten aus diversen frei zugänglichen Studien verwendet. So lockten sie immerhin 170 BürgerInnen in eine Regionalveranstaltung zur Endlagersuche in Wredenhagen – siehe hier. Und da soll es sogar TeilnehmerInnen gegeben haben, die sich bereits die Salstudie 1995 angesehen hatten.

3 Gedanken zu „Übernimmt das NBG die BfE-Aufgabe Öffentlichkeitsbeteiligung vollends?

  1. Neues von der 32. NBG-Sitzung

    Bei der 32.Sitzung des NBG wurde auch eine erste Ausarbeitung der NBG-Mitarbeiterin Blank zu den Verordnungsentwürfen zu Sicheranforderungen und Sicherheitsuntersuchungen vorgestellt. Diese lag den NBG-Mitgiedern vor und soll in Kürze öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Dies wäre ein erster Einstieg, wenn er die Problematik auch nur aus juristischer Sicht betrachtet.

    Das BMU schweigt weiterhin. Man kann gespannt sein, was wie angekündigt am 28.08.2019 zur Verfügung gestellt wird.

    Das BfE hat weder aus Sicht der Regulierung noch aus Sicht der Öffentlichkeitsbeteiligung etwas vorgelegt. Auch bei der NBG-Sitzung gab es dazu keinerlei mündliche Ausführungen der BfE-MitarbeiterInnen.

    Dem auf der Sitzung gegebenen Hinweis, dass die intransparente Erstellung der Verordnungsentwürfe ein Fall für den seit 01.08.2019 tätigen Partizipationsbeauftragten sei und dieser das BMU auf die eklatante Verletzung der in § 1 Abs.2 StandAG festgelegten Verfahrensweise hinweisen solle, wurde vom NBG nicht aufgegriffen.

  2. Die NBG-Ausarbeitung ist jetzt verfügbar

    Die Ausarbeitung der NBG-Mitarbeiterin Blank zu den Verordnungsentwürfen zu Sicheranforderungen und Sicherheitsuntersuchungen ist jetzt hier verfügbar.

    Es ist nach Aussage der Autorin als lernendes Dokument zu verstehen.

  3. UIG-Anhörung scheitert am Schweigen des Verbandes

    Vor gut einem Jahr stellte endlagerdialog.de den Antrag auf Zugang zu den Grunddaten für die Salzstudie 1995. Es sind nach Aussage der BGR drei Bände mit über 300 Anlagen, überwiegend gefaltete Karten, zu 41 Salzstöcken in 6 Bundesländern. Sie basieren auf Daten der Erdöindustrie.

    Die Daten der Erdöindustrie sind mit Rechten Dritter belegt. Über den jetzigen Stand der Rechte Dritter hat die BGR keine Kenntnis. Die BGR hat den Rechtsnachfolger des ursprünglichen Rechteinhabers bzw. der ursprünglichen Vertretung der Rechteinhaber mehrfach angeschrieben, so im Januar, August, September und November 2019.

    Der nicht genannte Verband hat bisher nicht geantwortet und verweigert so die nach § 9 UIG vorgesehene Anhörung.

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