Sicherheitsanforderungen und -untersuchungen auf dem Prüfstand

Veranstaltung am Wochenende

Am kommenden Wochenende findet eine öffentliche Veranstaltung zu den vom BMU vorgelegten Entwürfen zu den Sicherheitsanforderungen und Anforderungen an die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen statt.

Frühzeitige Veröffentlichung, Veranstaltung außerhalb der Arbeitszeit

Positiv ist zu vermerken, dass die Entwürfe seit Mitte Juli zur Verfügung stehen. Weiterhin findet die Veranstaltung am Wochenende statt, so dass sich auch arbeitstätige BürgerInnen beteiligen können. Offensichtlich spielten hier Dienstvorschriften der beteiligten Behördenvertreter nicht die große Rolle, wie sie sonst immer wieder angeführt werden. Auch können BürgerInnen auf einer Internetplattform Kommentare, Verbesserungsvorschläge und Fragen loswerden. Weiteres grundlegendes Informationsmaterial wurde dann kurzfristig vor der öffentlichen Veranstaltung ab dem 28./29.08. zur Verfügung gestellt.

Synopse ohne kritischen Blick

So zum Beispiel eine Gegenüberstellung des jetzigen Entwurfs (ESi2019) und der Sicherheitsanforderungen von 2010 (Si2010). Doch diese ist sehr lückenhaft. So wird der Abschnitt Sicherheitsmanagement einfach weggelassen, der Ansatz der Kollektivdosis in 6.1 Si2010 nicht kritisch hinterfragt etc. Hier fehlt insgesamt das kritische Hinterfragen des ESi2019.

Verordnungstext und Begründung nicht im einfachen Zugriff

Das grundlegende Papier, das viel Blätterarbeit und Rückfragen ersparen würde, fehlt aber weiterhin: die zweispaltige Gegenüberstellung von Entwurfstext und Begründung zum Entwurfstext. Sollen hier BürgerInnen von der tiefer gehenden Behandlung der Materie abgehalten werden?

Dialogplattform ohne BMU-Beteiligung

Die Onlineplattform wird zwar als Dialog bezeichnet, aber der Hauptakteur, nämlich das BMU, beteiligt sich nicht daran. Es ist lediglich ein Dialog unter BürgerInnen. Nicht einmal die Fragen werden zeitnah beantwortet. Dies ist wohl allein der Veranstaltung am kommenden Wochenende vorbehalten.

Anträge nach IFG auf Eis gelegt

Auch die diversen Anträge auf Zugang zu Informationen zu den Verordnungsentwürfen wurden – wie meist üblich – erst einmal ein Monat auf Eis gelegt (IFG 164325, 166100, 166192). Oder – das ist die schlimmere Variante – nicht den Tatsachen entsprechend beantwortet. So wird behauptet, dass es vom BMU keinerlei Erlasse, Anforderungen von Zuarbeiten und Bitten um Zuarbeitung, Kommentare etc. zu den Verordnungen gegeben hätte – IFG 159565. Das widerspricht den Gerüchten aus diversen Expertenkreisen seit etwa zwei Jahren und auch diversen Stellen in der Begründung zum ESi2019 (Seite 25 und 27):

Diese Fragen wurden im Zuge der Erarbeitung dieses Verordnungsentwurfes intensiv in verschiedenen Expertenkreisen erörtert.

Im Rahmen der Erarbeitung dieser Verordnung wurde der angesetzte Zahlenwert von 10-4 an Hand von aktualisierten Modellrechnungen überprüft, bei denen die einschlägigen Zahlenwerte der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nach § 24 StandAG (insbesondere die Anlagen 1, 2 und 9) als Eingangsparameter zu Grunde gelegt wurden.

Das mag ja alles ohne schriftliche Korrespondenz geschehen sein, was dann eher die Vermutung bestätigt, dass hier ein abgeschotteter Kreis von Schonimmerexperten etwas zusammengebastelt hat.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Endlagerkommission hatte gefordert:

Die unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit zu erarbeitende Verordnung muss spätestens mit Beginn von Schritt 3 der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens vorliegen…

Doch wie sieht die Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Werden wenigstens die Regelungen aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz sinngemäß angewendet? Wenn man die vorgesehene öffentliche Veranstaltung als den Erörterungstermin ansieht, dann sollten alle BügerInnen, die sich beteiligt haben, bei der Erörterung dabei sein können. Das wird aber dadurch verhindert, dass es parallele thematische Workshops geben soll. Werden denn Wortprotokolle erstellt? Werden alle Kommentare, Verbesserungsvorschläge und Fragen vollständig erörtert? Das wird in den zwei halben Tagen am Wochenende rein zeitlich kaum möglich sein.

Klammheimliche Beteiligung der Länder?

Das Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung ist auf den 20.09.2019 festgelegt. Für den 06.11.2019 ist die Kabinettsbefassung geplant und die Verordnungen sollen im Dezember im Bundestag beraten werden. Aber wo bleibt die Länderbeteiligung? Oder ist die schon klammheimlich gelaufen?

Zeitdruck nicht vorhanden

Die Verordnungen sind erstmals notwendig für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen. Das wird nach der jetzigen Zeitplanung Mitte 2021 sein. Vorher hat die Fachkonferenz Teilgebiete ein halbes Jahr Zeit, über den Zwischenbericht Teilgebiete zu beraten. Das BMU wäre gut beraten, die Verordnungen nicht schon im November ins Kabinett zu bringen – ist das überhaupt nötig, wenn die Verordnungsermächtigung beim BMU liegt?

Übergabe an die für Öffentlichkeitsbeteiligung zuständige Behörde

Das BMU hätte die Möglichkeit, den Stab an das BfE zu übergeben, damit diese für die Öffentlichkeitsbeteiligung zuständige Behörde die Diskussion über diese grundlegenden Verordnungen weiter führt, und das auch im Rahmen der Fachkonferenz Teilgebiete. Bis zur Abgabe des Teilgebietsberichts im 3. Quartal 2020 ist dann noch genügend Zeit, die komplexe Materie der Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen didaktisch und kritisch aufzubereiten, damit auch Laien Zugang dazu finden können.

2 Gedanken zu „Sicherheitsanforderungen und -untersuchungen auf dem Prüfstand

  1. Langsam bewegt sich etwas

    Unvermittelt findet man jetzt weitere Stellungnahmen zu den Verordnungsentwürfen des BMU. So ist eine nicht datierte Stellungnahme der BGE hier zu finden.

    Weiterhin wurde von endlagerdialog.de bemängelt, dass die Stellungnahme des BfE auf der Grundlage der BMU-Weisung vom 10.05.2019 nicht veröffentlicht ist. Diese findet sich jetzt hier.

    Bei der Forderung nach einer zweispaltigen Darstellung Verordnungstext/Begründung beißt man aber offensichtlich auf Granit. Die Auskunft lautet:

    Eine 2-spaltige Darstellung können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen. Ich hoffe, Sie können trotzdem damit arbeiten!

    Ist innerhalb des Beteiligungsprojekts nicht Luft für diese Zweistundenarbeit (maximal) mit Ctrl-c und Ctrl-v?

  2. endlagerdialog.de bietet unabhängige kritische Hilfestellung an

    Der obige Beitrag endet mit dem Satz

    Bis zur Abgabe des Teilgebietsberichts im 3. Quartal 2020 ist dann noch genügend Zeit, die komplexe Materie der Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen didaktisch und kritisch aufzubereiten, damit auch Laien Zugang dazu finden können.

    endlagerdialog.de bietet hiermit an, bei solch einer Arbeit Hilfestellung zu leisten und beratend tätig zu werden.

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