BfE-Statuskonferenz – der zweite Versuch

Statuskonferenz und Bürgerforum

Am 14./15.11.2019 fand die zweite Statuskonferenz statt. Terminiert war sie in der Arbeitswoche und richtete sich an die Fachöffentlichkeit. Ein sogenanntes Bürgerforum soll laut BfE am 25.01.2020, einem Samstag, veranstaltet werden. Näheres ist noch nicht bekannt und selbst der Termin ist noch nicht im BfE-Kalender verzeichnet.

Livestream und anderes

Groß angekündigt wurde ein Livestream, der aber nur zu bestimmten Zeiten aktiv war und lediglich das Rahmenprogramm im Plenum umfasste. Die wesentlichen Aktivitäten fanden aber in parallelen Foren statt. Der Livestream war nicht zeitversetzt abrufbar und steht zurzeit auch nicht zur Verfügung. Es ist zu hoffen, dass wenigstens diese dünne Dokumentation bald veröffentlicht wird. Zur Erinnerung: Bei der ersten Statuskonferenz aufgezeichnete Videos konnten erst mehrere Wochen später abgerufen werden. Die zusammenfassenden Berichte aus den Foren waren inhaltlich wenig hilfreich. Aber selbst diese sind zurzeit nicht verfügbar, obwohl sie vorliegen. Das Gleiche gilt für die Präsentationen.

Fehlerlisten

Die Keynote Außenansicht eines Insiders ging stark verklausuliert auf die Fehler des bisherigen Verfahrens ein. Vorgeschlagen wurde für jede beteiligte Institution eine Fehlerliste. Leider sind die Fehlerlisten von Bundestag/Bundesrat, BMU, BfE, BGE und NBG im Fazit des Vortrags nicht wirklich ausgefüllt und zur Fortführung den Akteuren übergeben worden.

Politische Kommunikation – wozu?

Die zweit Keynote behandelte die Kommunikation im politischen Raum. Bei der Endlagersuche geht es aber bis zur Entscheidung über die Standortregionen zur übertägigen Erkundung (§ 15 StandAG) nicht um Politik, sondern um Fachkommunikation. Die Politik hat mit Verabschiedung des StandAG einen Punkt gesetzt und sollte sich bis zur Entscheidung nach § 15 zurückhalten. Sonst wird der Gorlebenfehler wiederholt, wo durch die fortwährende Einmischung der Politik eine fachliche Herangehensweise verhindert worden ist. Die Politik sollte nur das nachholen, was sie bisher versäumt hat: Verabschiedung eines geeigneten Geologiedatengesetzes, Berufung der Personen für das NBG (Fehlerliste Bundestag/Bundesrat) und Verabschiedung der Verordnungen nach §§ 26, 27 und 38 StandAG. Nur wenn die fachliche Seite dringenden Novellierungsbedarf beim StandAG sieht, ist hier eine Ausnahme zu machen.

Und wo bleibt die Wissenschaftskommunikation?

Die zweite Keynote hätte zum Thema Wissenschaftskommunikation haben sollen, siehe zum Beispiel hier. Für die Endlagerung in tiefen geologischen Schichten ist einschlägig auch die Fachsektion Geodidaktik der DGGV. Die Fokussierung auf politische Kommunikation eröffnet gerade Populisten Möglichkeiten, sich ohne Fachverstand breitzumachen.

Sicherheitsanforderungen ohne Gegenrede

Im Fachforum Sicherheitsanforderungen gab es keinen – wie vom BMU anlässlich der Terminverlängerung für Stellungnahmen angekündigt – Dialog, sondern zwei Darstellungen aus fast gleicher Sicht von BfE und BMU. Hier hätte sich das Format Rede/Gegenrede angeboten. Aber eine Gegenrede – mit Vergütung von 10 Tagessätzen für die Vorbereitung (10 x 1620 EUR + MwSt.) war nicht vorgesehen. Dieses Format wurde bei der Endlagerdiskussion in den frühen 1980er-Jahren eingesetzt, findet heute jedoch keine Anwendung mehr.

Das StandAG ist das Beste, die hochradioaktiven Abfälle die gefährlichsten

Das Forum litt unter der populistisch einzustufenden Darstellung des BMU, dass das StandAG eine einmalig gute Grundlage für die Suche darstellt. Vergessen wurde dabei zu erwähnen, dass mindestens 95% des Inhalts aus den Empfehlungen des AkEnd stammen, die die Segnung der Endlagerkommission erhalten haben. Zur Erinnerung: Die Umsetzung der fachlich geprägten AkEnd-Empfehlungen wurde allein politisch verhindert. Und selbst die Empfehlungen der Kommission wurden teilweise nur unzureichend umgesetzt. Wollte diese noch Regelungen analog dem Hamburgischen Transparenzgesetz, wurde dies im Gesetz auf § 10 UIG verkürzt. Die hochradioaktiven Abfälle wurden auch als die gefährlichsten Substanzen deklariert, ohne dies irgendwie durch Vergleich mit chemotoxischen Abfällen in Untertagedeponien und Sonderabfalldeponien oder mit sogenannten Versatzstoffen in Bergwerken zu belegen.

Positiv: Wording wird teilweise verbessert

Positiv anzumerken ist, dass es einige Änderungen im Wording geben wird: Aus Sicherheitsnachweis wird Sicherheitsbericht und aus Nachweiszeitraum wird Betrachtungszeitraum.

Falschinformationen zum schwedischen Verfahren

Die den Tag abschließende Podiumsdiskussion litt unter der Falschinformation, dass in Schweden bei der Endlagersuche die Kommunen sich freiwillig bereit erklärt hätten, ein Endlager aufzunehmen. Die erste Runde der Endlagersuche in Schweden scheiterte kläglich. Erst als gezielt die nuclear communities angesprochen wurden, gab es Fortschritte. Man sollte eher von erzwungener Freiwilligkeit reden – siehe Vorbild: Das Schwedische Modell der Endlagersuche.

Interessantes aus dem Jugendworkshop

Interessant waren die Äußerungen von drei Teilnehmern des Jugendworkshops, der klar in der Hand von Jugendlichen mit hoher Schulbildung lag. Durch das Ansprechen der geowissenschaftlichen Fachschaften waren viele Geowissenschftler*innen darunter.

Erstellung des Zwischenberichts Teilgebiete ist anspruchsvoll

Das Diskussionsforum der BGE zu Methoden und Arbeitsfeldern zeigte, wie anspruchsvoll schon die Erstellung des Zwischenberichts Teilgebiete sein wird. Der Fokus in der Diskussion lag bei den geologischen Abwägungskriterien. Hierzu hatten selbst die Geowissenschaftler unter sich erheblichen Diskussionsbedarf. Geofachlich wäre es wohl logisch, einen Zwischenbericht nach der Anwendung der Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen zu erstellen. Die Einbeziehung der Abwägungskriterien wurde von der Endlagerkommission empfohlen, damit die Anzahl und Größe der Teilgebiete überschaubar wird und die Fachkonferenz Teilgebiete von der Personenzahl her nach Ansicht der Kommission händelbar bleibt.

Wie ist das BfE zu den Themen gekommen?

Zusammenfassend muss man feststellen, dass keins der Themen, die in der 32. Sitzung des NBG vorgeschlagen und von der BfE-Vizepräsidentin notiert wurden, sich wiederfand. Wie ist das BfE zu den Themen gekommen?

6 Gedanken zu „BfE-Statuskonferenz – der zweite Versuch

  1. Bemerkenswert in der Fazit-Runde fand ich die Ankündigung von Herrn Kanitz, die Idee der Fehlerdokumentation bei der BGE aufzugreifen, sowie die Ankündigung von Herrn König, ein vergleichbares Format für das BfE zu finden und zudem die Vorbereitung der Fachkonferenz Teilgebiete weiterzuentwickeln.

    • Ankündigungen gab es schon viele. So gab es Nachrichten, dass eine

      • Whistleblowerregelung entwickelt werden sollte – siehe auch hier – und
      • Hilfestellungen zum Abruf bereits öffentlich zugängliche Geodaten entwickelt werden – siehe NBG Sitzung in Peine.

      Was ist davon bisher umgesetzt??

      • Ich sehe es anders: Der Partizipationsbeauftragte macht den Lackmustest. Und das ist gut so!

        • Nach einem Monat, am 15.12.2019, werden wir sehen, ob die Fehlerlisten von BGE und BfE vorliegen und vollständig sind?
        • Wie werden am 15.12.2019 die weiterentwickelten Vorbereitungen der Fachkonferenzen Teilgebiete aussehen, gehen sie über Marginalitäten hinaus?
        • Wie sieht das Programm des BfE-Bürgerforums aus, das für den 25.01.2020 terminiert ist? Gibt es da mal wieder – wie 1981 – das Format Rede/Gegenrede auf fachlicher Ebene?
        • Wird die BGE Mitte kommenden Jahres zu einer so genannten Teilgebiete-Konferenz einladen – siehe hier -, wo wenigstens die Anwendungen der Ausschlusskriterien und der Mindestanforderungen gezeigt werden, wie sie offensichtlich – nach Aussagen Landesgeologischer Dienste im Statuskonferenz-Diskussionsforum – in Göttingen neulich präsentiert wurden? Oder wird das vom BfE wieder verboten?
      • Ein unnötiger Einwurf von Herrn Stay. Ist denn jede Kritik an Institutionen per Definition immer richtig? Und ist im Gegenzug jeder verdächtig, der gewisse Anforderungen an seine eigene Kritik stellt?

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