Die Frage der Selbstorganisation
Will das BaSE sich in den Vordergrund spielen?

Nachfolgeformat der Fachkonferenz Teilgebiete

Beim dritten Termin der Fachkonferenz Teilgebiete konnte keine Einigung für ein Nachfolgebeteiligungsformat erzielt werden. Das war auch kaum zu erwarten, denn das BaSE hat erst knapp zwei Wochen vor dem Konferenztermin, am 26.07.2021, ein eigenes Konzept vorgelegt, das sich nicht konkret auf den Konferenzbeschluss vom 11.06.2021 bezog.

Selbstorganisation soll im Nachfolgeformat abgeschafft werden

Der Konferenzbeschluss schlug ein Fachforum Teilgebiete vor, das sich eng an die Fachkonferenz anlehnte. Das BaSE-Konzept (Ursprungsversion im Internet gelöscht – error 404) sieht vier sog. Schienen vor. Eine davon, genannt Fachliche Begleitung des Arbeitsfortschritts der BGE mbH, stellt das Nachfolgeformat dar. Dieses soll später münden in Stellungnahmeverfahren, Erörterungstermine nach § 7 StandAG. Ein wesentlicher Unterschied zum Konferenzbeschluss ist, dass damit die Selbstorganisation, die für die Fachkonferenz ein wesentliches Element war, abgeschafft wird.

Verkrustung durch Selbstorganisation?

Der Partizipationsbeauftragte betont in seiner Präsentation – Vortrag liegt leider nicht vor (FKT_Bt3_026, Seite 35):

• Selbstorganisation kann auf Dauer verkrusten und für neue Betroffene unzugänglich werden.
• Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung, der nur Dienstleister ist, kann seinen Auftrag nicht erfüllen.

Sicher kann Selbstorganisation verkrusten, so aber auch andere Verfahren wie das vom BaSE vorgeschlagene. Aber wenn man das erkannt hat, können Maßnahmen dagegen ergriffen werden.

Bei Selbstorganisation nur Dienstleister

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Wissenschaftsbasierte Machtanalyse der Fachkonferenzen

Gut zwanzigseitige Machtanalyse

Kurz vor Beginn der 3. Fachkonferenz Teilgebiete erschien eine gut zwanzigseitige Machtanalyse der 2. Konferenz mit dem Titel Von Machtasymmetrien zu flachen Hierarchien im Standortsuchprozess für ein Endlager? – Über die Wirkung von Macht beim zweiten Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete. Die gleichen Analysemethoden wurden bereits auf die Auftaktveranstaltung und die 1. Fachkonferenz angewendet – die Ergebnisse sind hier und hier nachzulesen. Ein allgemein verständlicher Einstieg ist in der Berliner Zeitung vom 11.06.2021 zu finden.

Wissenschaftsbasiert im sozio-technischen Sinne

Zu betonen ist, dass im Standortauswahlgesetz ein wissenschaftsbasiertes Verfahren gefordert wird. Dies bedeutet nicht nur, dass Geologie und Physik gefragt sind, sondern auch sozial- und politikwissenschaftliche Aspekte zu beachten sind. Dieser sozio-technische Ansatz wurde insbesondere in den Forschungsprojekten ENTRIA und SOTEC-radio bearbeitet und jetzt bei TRANSENS fortgesetzt.

Analyse der 2. Fachkonferenz

Die akribische Auswertung der 2. Fachkonferenz und der aufgrund des Versagens der Konferenztechnik notwendigen Nachhol-AG-Sitzungen zeigt unter anderem, dass sich die Machttypen direkte Machtausübung (power over, PO) und Aufbau gemeinsamer Überzeugungen (power with, PW) verstärkt haben, der Machttyp Gestaltung durch soziale Bewegung (power to, PT) dagegen in den Hintergrund getreten ist.

Die kontinuierlichen AGs und Nachhol-AGs

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Fachforum Teilgebiete
BaSE begreift nicht den Kompromisscharakter des Konferenzbeschlusses

Reaktion des BaSE auf den Beschluss Fachforum Teilgebiete

Mit der Diskussionsgrundlage für ein Beteiligungskonzept für das Standortauswahlverfahren hat das BaSE am 26.07.20121 auf den Beschluss der Fachkonferenz Fachforum Teilgebiete vom 11.06.2021 reagiert. Dieses Papier kam zwei Wochen nach Ablauf der Frist, die von der Fachkonferenz gesetzt wurde. Nur einen Tag später fand überstürzt dazu ein Workshop statt, auf dem das weitere Vorgehen geklärt werden sollte. Veranstalter des Workshops war der Partizipationsbeauftragte, moderiert wurde durch Mitarbeiter*innen von EXPLORAT. Die benutzte Präsentation des Partizipationsbeauftragten kann bisher auch auf der Veranstaltungssite nicht aufgefunden werden. Die Moderation war allein auf das BaSE-Papier zugeschnitten. Offensichtlich gab es hier eine eindeutige Vorgabe. Schon der Titel des Papiers wirkt befremdlich, da das Beteiligungskonzept im StandAG recht klar geregelt ist. Ein langjähriger Experte für Endlagerfragen bezeichnete den Titel deshalb als Anmaßung ohne nötige Kompetenz.

Keine Stellungnahmen zu einzelne Punkten, sondern diffuse Pauschalaussagen

Bei einer Reaktion des BaSE auf den Beschluss der Fachkonferenz sollte davon ausgegangen werden, dass das Konferenzergebnis in den einzelnen Punkten von der für Öffentlichkeitsbeteiligung zuständigen Behörde bearbeitet wird und klar formuliert wird, welche Punkte die Behördenzustimmung findet und welche Aspekte abgelehnt werden. Dabei sind insbesondere die Ablehnungsgründe zu nennen und eingehend sowie verständlich zu kommunizieren. Weder das vorgelegte BaSE-Papier noch die Erläuterung durch die Vizepräsidenten des BaSE im Workshop haben das auch nur im Ansatz geleistet. Nur Pauschalaussagen wurden behördlicherseits geliefert. Selbst auf Nachfragen kam nichts Konkretes – siehe auch Offener Brief der BI ‚Angeliter Bohren Nach‘. Man muss also von Missachtung des Konferenzbeschlusses durch das BaSE sprechen. Und die Moderation hat das massiv unterstützt.

Zwischenbericht Teilgebiete zur Erörterung nicht vollständig

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Wie die Öffentlichkeit verhöhnt wird
BGE-Auswahl der Teilgebiete zur Methodenentwicklung

Erstmals wird eine Begründung geliefert

Die BGE hat jetzt in einer Meldung, datiert mit 14.07.2021, die Gründe mitgeteilt, weshalb die vier Teilgebiete 001_00, 009_00, 035_00 und 078_02 zur Methodenentwickelung ausgewählt wurden. Erstmals wurde damit die Auswahl begründet, ganze zehn Tage nach der Pressemitteilung zu den vier Teilgebieten.

Die Öffentlichkeit wird als dumm dargestellt

Die Meldung enthält folgende Passage:

Warum die vier bereits bekannt gegebenen Gebiete ausgewählt worden sind, ist für einige in den Regionen nicht unmittelbar klar geworden.

Das ist eine Verhöhnung der Öffentlichkeit, denn wie soll die Auswahl jemandem klar werden, wenn die Gründe nicht benannt worden sind? Es liegt nicht an der Dummheit der betroffenen Bevölkerung, sondern an der Nichtbegründung der BGE – siehe auch BaSE-Schreiben an die BGE, datiert mit 09.07.2021.

Steckbriefe ohne komparativen Hintergrund

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BGE wählt vier Modellgebiete aus

Ausgewählte Modellgebiete: Tongebiet 001_00, Kristallingebiet 009_00, Steinsalzgebiet flach 078_02 und Salzstock 035_00

Wahl von Modellgebieten war angekündigt, aber keine Argumente für die Auswahl

Die BGE kündigte seit einiger Zeit an, dass sie die Methoden zur weiteren Eingrenzung der Gebiete, die sich prinzipiell für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle eignen, an Modellgebieten entwickeln will. Naheliegend war die Wahl von vier Gebieten, jeweils eines für die Kategorien alter (prätertiärer) Ton, Kristallin, Steinsalz in flacher Lagerung und Salzstock. Das Teilgebiet mit jungem (tertiärem) Ton wird wohl eine Sonderrolle spielen. Anhaltspunkte, nach denen die Auswahl stattfinden sollte, wurden nicht mitgeteilt.

Gerücht: Modellgebiet schon ausgewählt

Ende letzter Woche tauchten überraschenderweise die ersten Pressemeldungen auf, dass zumindest ein Modellgebiet schon ausgewählt sei – siehe z. B. Wochenblatt, Landkreis und Abendblatt. Kommunalvertreter warfen die berechtigte Frage auf, warum die Auswahl sie getroffen habe und sie nicht vorher informiert wurden.

Heutige BGE-Pressemitteilung

Die BGE hat heute in einer Pressemitteilung alle vier ausgewählten Modellgebiete benannt. Es handelt sich um das Tongebiet 001_00, das Kristallingebiet 009_00, das Steinsalzgebiet flach 078_02 und den Salzstock 035_00. Eine Begründung, weshalb diese Teilgebiete konkret ausgewählt wurden, enthält die Pressemitteilung nicht. Oder gibt folgende Formulierung einen Hinweis darauf?

Da geht es um praktische Fragen wie etwa: Wie viele Bohrungen gibt es in diesem Teilgebiet, und was lässt sich aus den ermittelten Daten für die umfassende geologische Beschreibung des Gebiets mit Blick auf den sicheren Einschluss des Atommülls ableiten?

Waren es Teilgebiete mit vielen Bohrungen? Die Frage bleibt offen.

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Partizipation im NBG-Streitgespräch und im Umweltausschuss

Zwei Veranstaltungen zu Partizipation

Am 22.06.2021 fand das wegen Krankheit verschobene Streitgespräch Kann sich die Öffentlichkeit bei der Endlagersuche beteiligen? des NBG statt – siehe YouTube hier. Im Umweltausschuss des Bundestages ging es am darauffolgenden Tag in einem öffentlichen Fachgespräch mit dem NBG um Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle – siehe hier. Grundlage waren die Empfehlungen des NBG vom 16.06.2021.

Zwei Beschlüsse der Fachkonferenz Teilgebiete

Voraus gingen die Beschlüsse auf dem zweiten Termin der Fachkonferenz Teilgebiete zur Beteiligung in der Phase 1.2 des Standortauswahlverfahrens:

Anschlussformat zur Fachkonferenz Teilgebiete: Fachforum Teilgebiete (FKT_Bt2_005)
Die Fachkonferenz fordert die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) auf, als Folgeformat der Fachkonferenz Teilgebiete ein Fachforum Teilgebiete einzurichten, das die weitere Arbeit der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bis zur Einrichtung der Regionalkonferenzen nach Standortauswahlgesetz (StandAG) begleitet. Die Fachkonferenz schlägt vor, wie folgt zu bestimmen…….

Antrag 10 (in: Anträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins)
Sollte der Antrag FKT_Bt2-005 von der Fachkonferenz Teilgebiete angenommen werden, wird das BASE aufgefordert im Anschluss spätestens vier Wochen nach dem zweiten Beratungstermin eine verbindliche schriftliche Zusage zugeben, ein Folgeformat entsprechend der Beschlüsse der Fachkonferenz durchzuführen. Dazu soll ein detailliertes Vorgehen mit Zeitplan vorgelegt werden.

Appell zur Kooperation ohne Ansatz zur Umsetzung

Im NBG-Streitgespräch machte die Vizepräsidentin des BaSE, Frau Nanz, diese beiden sehr konkreten Beschlüsse der Fachkonferenz nicht zum Ausgangspunkt, sondern stellte übergeordnete Fragen in den Vordergrund. Sie plädierte, von der Konfrontation zur Kooperation zu kommen. Dieser Appell wurde von ihr mehrfach wiederholt, ohne auch nur einen einzigen konkreten Ansatz der Umsetzung anzudeuten. Dabei war es das BaSE, was bisher im Verfahren oft auf Polarisierung setzte.
Solche Appelle erinnern an den legendären Appell des BMU zum Vertrauen – siehe Veranstaltung 28./29.03.2014.

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Nicht Erörterungs-, sondern eher Scopingtermin?

Pressemeldung des NBG zur Fachkonferenz Teilgebiete

Das NBG hat am 16.06.2021 eine interessante Pressemeldung herausgegeben. Danach kann die Fachkonferenz Teilgebiete den Zwischenbericht nicht in der vorgesehenen Weise erörtern, wie es vorgesehen war, da er in einem zu frühen Arbeitsstand ist. Damit ist eigentlich das erfüllt, was Umweltverbände jahrzehntelang gefordert haben: eine frühestmögliche Beteiligung. Eine solche frühe Beteiligung wurde dann ansatzweise in § 15 Umweltverträglichkeitsgesetz für ausgesuchte Vorhaben festgelegt, bezeichnet hier auch als Scopingtermin. Bei diesem Termin soll der Untersuchungsrahmen besprochen werden.

Fachkonferenz nicht Erörterungs-, sondern eher Scopingtermin

Die Fachkonferenz ist also nach Ansicht des NBG eher ein Scoping- als ein Erörterungstermin nach § 73 VwVfG. Der BUND e.V. bezeichnete den Zwischenbericht auch als Zwischenzwischenbericht. Mehrere Anträge beim 2. Fachkonferenztermin hatten ähnliche Inhalte, so der Antrag 31 (Dokumentation, PDF-Seite 24-26), der nach Manipulation durch die Konferenzleitung nach § 7 Abs. 4 Satz 4 GO als Material an die Themenarbeitsgruppen zu den Wirtsgesteinen überwiesen wurde. Auch Antrag 33 (Dokumentation, PDF-Seite 28-32) hatte einen ähnlichen Hintergrund. Auch hier hat die Konferenzleitung eine Überweisung in die Themenarbeitsgruppen vorgeschlagen, ist aber damit gescheitert. Der Antrag wurde in ungeänderter Form mit 197 Stimmen, 58 Gegenstimmungen und 31 Enthaltungen angenommen. Die Wahlbeteiligung betrug 71,5 % der anwesenden und 23,3 % aller Wahlberechtigten. Die Dokumentation ist hier unvollständig.

Juristische Rettung führt zu Intransparenz

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Weitere personelle Änderungen bei der BGE

Mit Erstaunen wurde Ende letzten Jahres registriert, dass der Bereichsleiter der Standortauswahl die BGE verlassen hatte, ohne dass dies offen kommuniziert wurde – siehe hier. Gründe dafür tauchten nur in Gerüchten auf.

Heute wurde durch Pressemitteilung verlautbart, dass die derzeitige kaufmännische Geschäftsführerin, Frau Beate Kallenbach-Herbert, die BGE ebenfalls verlässt. Sie wird nach zweieinhalb Jahren bei der BGE an die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) wechseln. Dort wird sie die Aufgaben der technischen Geschäftsführerin und der Vorsitzenden der Geschäftsführung übernehmen. Vor ihrer Tätigkeit bei der BGE war sie jahrelang am Öko-Institut e. V. tätig und hat sich als Diplom-Ingenieurin für Maschinenbau mit technischen und soziotechnischen Fragestellungen befasst – siehe hier.