§ 4 Abs. 4 EndlSiAnfV: fatal error?

Festlegung der maximalen Leckrate

Der Referentenentwurf der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV) vom 11.07.2019 setzt in § 4 Abs. 4 eine maximal zulässige Leckrate der wesentlichen Barrieren fest.

(4) Der sichere Einschluss muss innerhalb der wesentlichen Barrieren nach Absatz 3 so erfolgen, dass die Radionuklide aus den radioaktiven Abfällen weitestgehend am Ort ihrer ursprünglichen Einlagerung verbleiben. Für zu erwartende Entwicklungen ist nachzuweisen, dass im Nachweiszeitraum
1. insgesamt höchstens ein Anteil von 10-4 und
2. jährlich höchstens ein Anteil von 10-9
der Masse der eingelagerten Radionuklide einschließlich ihrer Zerfallsprodukte aus dem Bereich der wesentlichen Barrieren ausgetragen wird.

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Sicherheitsanforderungen: Transparenz war gestern

Beteiligungsformate zu Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen

Unter dem Link dialog-endlagersicherheit.de können jetzt die Entwürfe der Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen (§ 26 StandAG) und Sicherheitsuntersuchungen (§ 27 StandAG) eingesehen und kommentiert werden. Am 14./15.09.2019 findet zusätzlich ein öffentliches Symposium statt. Es werden also bei der Novellierung der Sicherheitsanforderungen von 2010 die gleichen Beteiligungsformate eingesetzt wie bei der Novellierung der Sicherheitskriterien von 1983. Das war im Jahr 2008/2009 – siehe auch Beitrag Dokumentation des Forums zum Endlagersymposium 2008/2009 gescheitert.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit weiterentwickelt

Nun hat sich in den letzten 10 Jahren doch einiges getan. Es stehen zum Beispiel die Grundsätze Transparenz und Nachvollziehbarkeit, festgelegt im StandAG, neu im Raum. Davon ist leider nichts zu spüren, obwohl die Entwicklung des StandAGs gezeigt hat, dass dies möglich ist. So war die Arbeitsweise der Endlagerkommission – nach anfänglichen Schwierigkeiten bei der Dokumentation und der Zurverfügungstellung von Sitzungsunterlagen – im Wesentlichen nachvollziehbar. Leider wurde dies bei der letzten Sitzung über den Haufen geworfen – siehe Beitrag Die letzte Sitzung der Endlagerkommission – Die Schreckliche.

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BGE geht junge Wege

Dritte Veranstaltung in Berlin

Am 28.11.2018 fand die dritte Veranstaltung mit dem Titel Standortauswahl – Wie die BGE ein sicheres Endlager für Atommüll sucht statt. Nach Peine und Wolfenbüttel war jetzt Berlin an der Reihe. Passender wäre es gewesen, diese Veranstaltung an den Orten der derzeitigen Endlagerdiskussion wie Lathen und Sögel, Herzlake, Krone, Meppen, Bayerischen Wald oder flächendeckend in ganz Bayern (Koalitionsvereinbarung, S. 31) anzubieten. Weitere wichtige Veranstaltungsorte können der BMU-Presseschau vom 19.05.1994 entnommen werden.

Solidarität mit dem Geologischen Dienst Bayern notwendig?

Entgegen diversen Meldungen in der Presse- und Informationslandschaft hat nach wiederholter Feststellung der BGE das Land Bayern die angefragten Geodaten des Landes ohne Weiteres geliefert. Man kann nur hoffen, dass das Bayerische Landesamt für Umwelt Abt. 10: Geologischer Dienst weiterhin den jetzt massiven Einflüssen der Landespolitik widersteht.

Erstaunlich viele TeilnehmerInnen

In Berlin kamen erstaunliche viele TeilnehmerInnen zusammen. Unter den ca. 70 Personen waren viele ehemalige Mitglieder der Endlagerkommission, stark vertreten war das Nationale Begleitgremium. Auch die BGZ wurde von der BGE als Schwestergesellschaft begrüßt, mit der man ein Stück weit zusammenarbeiten müsse. In der GeschäftsführerInnen-Reihe nahm auch die ab Anfang 2019 bei der BGE als kaufmännische Geschäftsführerin tätige Frau Beate Kallenbach-Herbert Platz.

Aber es gab eine positive Überraschung

Für jemand, der Endlagerveranstaltungen regelmäßig besucht, war zu erwarten, dass es nichts Neues in der Sache geben wird. So lag die Statuskonferenz des BfE nur knappe drei Wochen zurück, wo die BGE bereits zu Wort kam. Aber es gab eine positive Überraschung: Das vorgesehene Standortauswahlverfahren wurde von Frau Dr. Dorothea Reyer vorgetragen, die erst seit August 2018 bei der BGE arbeitet. Weiterlesen

Erste Statuskonferenz des BfE

Breitenwirkung nicht erreicht

Am 8./9. November 2018 veranstaltete das BfE die erste Statuskonferenz Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen. Zielgruppe sollte sein (siehe 6.1 in Konzeptentwurf Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase des BfE):

Insbesondere die engagierte Öffentlichkeit sowie Wissenschaft und Forschung

Eine Breitenwirkung wurde nicht erreicht. Interessierte BürgerInnen ohne Funktion waren an einer Hand abzuzählen, was auch wegen der Veranstaltungszeit Donnerstag/Freitag zu erwarten war. Wohl aber waren entsprechende Stakeholder vertreten. Hauptsächlich waren VertreterInnen der Landesbehörden, der Dienstleister der nach StandAG befassten Institutionen und der Institutionen selbst anwesend, vereinzelt auch von bisher nicht beauftragten Forschungsinstitutionen. Einladungen wurden nicht gezielt platziert, so wurde angeblich lediglich ein Journalist gesichtet. Eine Pressekonferenz gab es nicht. Die Presse als Multiplikator  – weniger für die Veranstaltung, aber für das Thema Endlagerung – wurde nicht bedient. Das Desinteresse in der allgemeinen Bevölkerung wird zwar beklagt, einfach umzusetzende Gegenmaßnahmen werden aber nicht ergriffen.

Livestream, Videodateien müssen noch bearbeitet werden

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Abschätzung effektiver Dosen bei Freisetzungen aus einem Endlager

AVV nicht Stand von Wissenschaft und Technik

Die bisherigen Abschätzungen der effektiven Dosis bei der Freisetzung von Radionukliden aus Endlagern erfolgten in Anlehnung an die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 47 (vormals § 45) Strahlenschutzverordnung. Bei der Erarbeitung der Sicherheitsanforderungen wurde deutlich, dass dies nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Vorgesehen war die Entwicklung einer Leitlinie entsprechend Sicherheitsanforderungen Seite 3, vorletzter Absatz. Ein entsprechender Beratungsauftrag ging 2012 an die SSK. Offensichtlich befasste sich die SSK damit jedoch nicht.

Rolle im Planfeststellungsverfahren Morsleben

Im Planfeststellungsverfahren zur Endlagerung der zwischengelagerten Abfälle, zur nachträglichen Legalisierung der Endlagerung im Ostfeld und zur Schließung des Endlagers Morsleben wurde während des Erörterungstermins die fehlende Methodik zur Abschätzung der Dosis problematisiert. So kommt der Gutachter der Genehmigungsbehörde – Brenk Systemplanung – in der Kommentierung der Einwendungen und Erörterung zu folgender Aussage (Seite A3/204): Weiterlesen

Statuskonferenz Endlagerung: Ideen zum Programm

Ankündigung der Statuskonferenz Endlagerung

Das BfE kündigt schon seit geraumer Zeit die Statuskonferenz Endlagerung an. Jetzt kann man sich sogar schon anmelden. Was jedoch fehlt, ist ein Programm, nicht einmal eine grobe Struktur ist bekannt, wie es bei wissenschaftlichen Konferenzen üblich ist. So gibt es keine Liste von Topics und auch keinen Call for Papers.

BfE zum Inhalt

Im Konzeptentwurf Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase des BfE findet man unter 6.1 Regelmäßig gemeinsam diskutieren und evaluieren: Statuskonferenz Endlagerung folgende Themen

  • der Stand und die aktuellen Herausforderungen im Standortauswahlverfahren für das Endlager für hochradioaktive Abfälle,
  • übergreifende wissenschaftliche, technische und gesellschaftliche Herausforderungen sowie
  • der Erfahrungsstand der Endlagerprojekte Konrad und Morsleben sowie der Schachtanlage Asse II.

Vorschläge der Endlagerkommission

Eine andere Fundstelle ist der Abschlussbericht der Endlagerkommission. Die Kommission hat sich für ein jährliche Kolloquiumsreihe ausgesprochen (Abschlussbericht der Endlagerkommission, Kapitel B 6.4.4, Seite 280):

Für die im Rahmen der Standortauswahl anfallenden Erkenntnisse muss eine wissenschaftliche Öffentlichkeit geschaffen werden, so dass der innerwissenschaftliche Prozess der gegenseitigen Kritik und der dadurch ermöglichten Selbstkorrektur voreiliger Schlussfolgerungen in Gang gesetzt wird. Für diesen fachlichen Austausch ist eine jährliche Kolloquiumsreihe zu etablieren, die auch darauf ausgerichtet ist, die Meinungsvielfalt abzubilden und die fachliche Auseinandersetzung zu fördern. Die jährlichen Dokumentationen der Tagungen stellen im Laufe der Zeit einen Informationsfundus dar, der zur kritischen Reflexion beiträgt. Neben den genannten Tagungsbänden trägt eine Schriftenreihe mit periodischen Fachberichten zum Wissenserhalt und –transfer bei.

Um hierbei eine Meinungsvielfalt zu ermöglichen, hätte ein rechtzeitiger Call for Papers stattfinden müssen. Dies ist leider versäumt worden.

Endlagerung in tiefen Bohrlöchern

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Dient die Endlagerstandortsuche dem Wiedereinstieg in die Atomkraftnutzung?

Atomausstieg nicht einmal im Grundgesetz

Die Nutzung der Atomkraft soll in Deutschland bis Ende 2022 beendet sein (§ 7 Abs. 1a AtG). Eine mögliche Festlegung des Atomausstiegs im Grundgesetz und damit ein Zweidrittel-Schutz vor einem Wiedereinstieg war bisher politisch nicht durchsetzbar – siehe auch Beitrag Atomausstieg ins Grundgesetz? Sieben Anwesende dafür, neun dagegen.

„Sicherheitsforschung“ als Trojanisches Pferd

Im Blog Nuclear Waste wurde jetzt ein umfangreicher Artikel mit dem Titel „Sicherheitsforschung“ als Trojanisches Pferd veröffentlicht, der insbesondere auch die Rolle Deutschlands bei der Entwicklung der vierten Generation von Atomkraftwerken schildert. Der Artikel kommt zu folgendem Resümee:

Es kann nicht sein, dass Deutschland sich durch Hintertüren, Tricksereien und unter dem intransparenten Schleier der Euratom-Finanzierung an atomaren Renaissance-Versuchen von Frankreich und anderen Staaten beteiligt. Was weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit mit der deutschen Unterstützung von AKW der dritten Generation (EPR) bereits möglich war, darf sich keinesfalls bei Reaktorkonzepten der vierten Generation wiederholen. Das trojanische Pferd der ´Sicherheitsforschung´ dient letztendlich dazu, weltweit atomare Export- und Rüstungsmärkte aufzubauen – sogar in Ländern, die den Atomwaffensperrvertrag nicht unterschrieben haben. Damit untergräbt diese Forschung das Vertrauen in die Politik und in die internationale Ordnung.

Wo bleibt die Technikfolgenabschätzung des KIT in eigener Sache?

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Hat der Pluralismus bei der Endlagerung wieder Chancen?


Pluralistische Scientific Community und NBG-Workshop

In den letzten fast vierzig Jahren wurden in der Regel strittige Fragen bei der Endlagerung von offizieller Seite nicht öffentlich präsentiert und diskutiert. Eine funktionierende, pluralistische Scientific Community war nicht sichtbar – siehe Beitrag Was bedeutet wissenschaftsbasiert?

Beim Workshop des Nationalen Begleitgremiums zu den geologischen Daten für die Ausschlusskriterien war das anders. Das erinnert ein wenig an die Veranstaltung Zwischenergebnisse zum Salzstock Gorleben am 15. und 16. Mai 1981 in Lüchow, wo nach dem Prinzip Rede und Gegenrede vorgegangen wurde. Diese Tradition wurde leider abgebrochen.

Eiszeitliche Auswirkungen

Offensichtlich wurde das beim Vortrag von Prof. Hübscher mit dem Titel Hebungen, Senkungen und eiszeitliche Auswirkungen auf den (auch tieferen) Untergrund. Bisher wurden Eiszeiteinwirkungen immer als geklärt dargestellt – siehe BGR-Studie zu eiszeitlichen Rinnen. Herr Hübscher erwähnte Rinnen bis 1000 m Tiefe und nach seiner Ansicht ist nicht geklärt, inwiefern vorhandene eiszeitliche Rinnen bei folgenden Eiszeiten vertieft werden können. Insgesamt ist er der Meinung, dass die eiszeitlichen Prozesse konzeptuell beschrieben seien, aber es fehle weitgehend an quantifizierende Studien. Weiterlesen