Nur Diskussionen um Beteiligung, kaum Bemühungen um Verständlichkeit

Beteilung statt Verständlichkeit

Seit Monaten wird über Beteiligung diskutiert, ohne dass die Verständlichkeit der bisherigen Arbeiten der BGE endlich angestrebt wird. Allein das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich da ein wenig bemüht, der gesetzlichen Forderung nach umfassender und systematischer Information der Öffentlichkeit gerecht zu werden. Von Nachvollziehbarkeit kann nicht einmal im Hinblick auf Expert*innen gesprochen werden, da selbst heute – fast 14 Monate nach Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete – noch fast die Hälfte aller von der BGE als entscheidungserheblich bezeichneten Schichtenverzeichnisse nicht öffentlich zugänglich sind.

BGE: entscheidungserhebliche Schichtenverzeichnisse: öffentlich (blau), geheim (orange)

Weiterhin fehlen die konkreten Basisdaten der verwendeten 3D-Modelle, ganz zu schweigen von den Laborjournalen zu den konkreten Schritten, die die BGE zu den Teilgebieten geführt haben. So wurden alle benutzten Daten, die zu einer Negativentscheidung geführt haben, nicht als entscheidungserheblich eingestuft.

Erstaunliche Passage in der Dokumentation zur Beteiligungsveranstaltung

Um so erstaunlicher ist es, folgende Passage im Vorwort der Dokumentation zur Beteiligungsveranstaltung vom 13.11.2021 (Papier nicht mit Datum versehen, in der Tabelle der Unterlagen mit 23.11.2021 datiert) zu lesen:

Die naturwissenschaftlichen Sachverhalte der Standortauswahl sind komplex. Eine gute Aufbereitung der Inhalte für interessierte Laien und gute Dialogformen müssen zusammenwirken, damit die Beteiligung der Öffentlichkeit gelingt. Schwächen bei der inhaltlichen Aufbereitung können nicht durch noch intensivere Beteiligungsformate ausgeglichen werden. Der Austausch kann aber helfen, Lücken der Informationsvermittlung zu identifizieren.

Das BaSE hat die Schwächen auf die Spitze getrieben

Bisher sind die Schwächen kaum aufgegriffen worden. Die Fachkonferenz Teilgebiete hat sich eher auf einer Metaebene bewegt. Das wurde insbesondere im Nachgang durch das BaSE auf die Spitze getrieben, indem es in unkooperativer Weise den Beschluss der Fachkonferenz zum Fachforum Teilgebiete durch einen Gegenvorschlag torpediert hat.

Der massive Einfluss des BaSE konnte ein wenig zurückgedrängt werden

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BMU in der internen NBG-Sitzung

Neue Arbeitsgruppenleitung im BMU stellt sich vor

Aus dem nichtöffentlichen Teilen der 55. NBG-Sitzung wurde über ein Gespräch des NBG mit dem BMU berichtet. Seitens des BMU hat sich der neue Leiter der Arbeitsgruppe S III 3 Endlagerung, Standortauswahlverfahren; Projekte Konrad, Morsleben, Asse vorgestellt – siehe auch hier. Besprochen worden sei, was im BMU bezüglich Endlagerung und Zwischenlagerung in Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren (BaSE, BGE, BGZ) stattfindet. Das BMU hält alle Fäden in der Hand, will aber von Transparenz nichts wissen. Diese Tradition unterstützt offensichtlich auch das NBG.

Schulungen, da nicht genügend Kenntnisse vorhanden sind

Weiterhin wäre diskutiert worden, ob das NBG zusammen mit dem BMU und anderen Akteuren im Raum (?) eine Schulung zur Endlagerung veranstalten sollte. Wohl im Wesentlichen für Abgeordnete des Bundestages, da nicht genügend Kenntnis da sei. Eine solche Schulung ist nicht nur für die Abgeordneten wichtig, sondern für breite Teile der Bevölkerung – siehe Kategorie Didaktik und Wording auf endlagerdialog.de.

Intransparenz und Geschäftsordnung des NBG

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Das BMU als Aufsichtsbehörde des BaSE

aus BMU-Organigramm vom 17.09.2021

BMU-Unterabteilung S III Nukleare Entsorgung umstrukturiert

Der zufällig Blick auf das aktuelle Organigramm des BMU datiert mit 17.09.2021 zeigt, dass die Unterabteilung S III Nukleare Entsorgung umstrukturiert wurde. Die bisherige fünffache Untergliederung in Arbeitsgruppe und Referate wurde in drei Arbeitsgruppen konzentriert.

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BaSE legt nach drei Monaten endlich Analyse vor

Gut drei Monate nach dem Beschluss der Fachkonferenz am 11.06.2021 hat das BaSE heute – gefühlte fünf Minuten vor der Veranstaltung des Partizipationsbeauftragten – eine konkrete Stellungnahme zum Konzept Fachforum Teilgebiete vorgelegt. Damit wurde das Versprechen auf der Videokonferenz vom 01.09.2021 seitens des BaSE eingelöst. Warum das BaSE für eine solche Analyse geschlagene drei Monaten benötigte, ist nicht nachvollziehbar. Hier muss das BMU als vorgesetzte Behörde eingreifen, denn solch lange Zeiträume kann man sich nicht leisten, wenn man die Standortauswahl bis etwa 2031 abschließen will. Diese langsame Arbeitsweise des BaSE ist nicht akzeptabel. Hoffentlich macht der BMU-Vertreter, der an der heutigen Videokonferenz teilgenommen hat, ordentlich Druck.

Die Präsentationen und weitere Papiere der heutigen Videokonferenz sollen bis morgen hier veröffentlicht werden. Damit kann die Arbeit beginnen, die eigentlich vor dem dritten Termin der Fachkonferenz gestartet und auf der Fachkonferenz abgeschlossen werden sollte. Denn ein kontinuierliches Beteiligungsformat tut not.

Einleitend sprach der Partizipationsbeauftragte von Missverständnissen auf der letzten NBG-Sitzung über das Schreiben des BaSE-Präsidenten an die NBG-Ko-Vorsitzende Schreurs. Worin dieses Missverständnis bestand, wurde nicht mitgeteilt. Offensichtlich laufen wichtige Prozesse im Hintergrund ab. Transparenz sieht anders aus. Wo findet man die Richtigstellung des Präsidentenschreibens??

Öffentlichkeitsbeteiligung: Das BMU sollte die eigenen Vokabeln besser lernen
Das NBG muss Klärung herbeiführen

Pressemitteilungen des BMU und des BaSE

Anlässlich der gestrigen Übergabe der Ergebnisse der Fachkonferenz Teilgebiete veröffentlichte das BMU eine Pressemitteilung mit der Headline Endlagersuche erreicht erstes Etappenziel der Öffentlichkeitsbeteiligung. Schon das verwendete Symbolbild führt in die Irre: Es geht im Standortauswahlverfahren um hochradioaktive Abfälle, die nicht in gelben Fässern – wie abgebildet – gelagert werden. Diese euphorische BMU-Mitteilung wird durch eine ebenfalls unkritische Pressemitteilung des BaSE ergänzt, in der im Untertitel zu lesen ist BASE-Präsident König lobt Start der Öffentlichkeitsbeteiligung. Erwähnt wird zum Beispiel nicht, dass das BaSE durch Installation eines Notariats ohne Notar*in versucht hat, die Fachkonferenz zu reglementieren.

Mitteilungen der BGE und des NBG

Die Mitteilung der BGE fällt da schon wesentlich sachlicher aus. Der Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht benutzt. Das NBG hat zum gestrigen Anlass nichts veröffentlicht. Es sei aber erinnert an die kritische Pressemitteilung vom 16.06.2021. Aber auch hier wird mitgeteilt: Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren schreitet voran.

Kritische Pressemitteilung des BUND e. V.

Der BUND e. V., der als letzter Umweltverband sich bis zum zweiten Beratungstermin der Fachkonferenz eingebracht hat, dann aber unter Protest das Verfahren vorerst verlassen hat – Gründe siehe hier -, sieht das bisherige Verfahren in seiner Pressemitteilung sehr kritisch. Hier steht die Forderung: Auch bei der Öffentlichkeitsbeteiligung muss sich in Zukunft Grundsätzliches ändern.

Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung im StandAG

Der zentrale Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung wird hier im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren nach StandAG benutzt. Diese Vokabel wird aber in der Gesetzesbegründung (Drucksache 18/11398, Seite 51) explizit definiert. Die Öffentlichkeitsbeteiligung sind danach lediglich die Instrumente der §§ 5 bis 7 StandAG. Inbegriffen sind nicht die neuen Beteiligungsinstrumente wie Fachkonferenz Teilgebiete (§ 9), Regionalkonferenzen (§ 10) und Fachkonferenz Rat der Regionen (§ 11). Danach ist also mit Abschluss der Fachkonferenz Teilgebiete lediglich ein sog. neues Beteiligungsinstrument mehr schlecht als recht umgesetzt worden. Öffentlichkeitsbeteiligung nach insbesondere § 7 mit Stellungnahmeverfahren/ Erörterungstermine hat bisher noch nicht stattgefunden. Ein solches Verfahren ist in den nächsten Jahren auch nicht zu erwarten, denn der § 7 wird erstmals nach Abschluss der Beratungen der Regionalkonferenzen über die Standortregionen wirksam werden.

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Die Frage der Selbstorganisation
Will das BaSE sich in den Vordergrund spielen?

Nachfolgeformat der Fachkonferenz Teilgebiete

Beim dritten Termin der Fachkonferenz Teilgebiete konnte keine Einigung für ein Nachfolgebeteiligungsformat erzielt werden. Das war auch kaum zu erwarten, denn das BaSE hat erst knapp zwei Wochen vor dem Konferenztermin, am 26.07.2021, ein eigenes Konzept vorgelegt, das sich nicht konkret auf den Konferenzbeschluss vom 11.06.2021 bezog.

Selbstorganisation soll im Nachfolgeformat abgeschafft werden

Der Konferenzbeschluss schlug ein Fachforum Teilgebiete vor, das sich eng an die Fachkonferenz anlehnte. Das BaSE-Konzept (Ursprungsversion im Internet gelöscht – error 404) sieht vier sog. Schienen vor. Eine davon, genannt Fachliche Begleitung des Arbeitsfortschritts der BGE mbH, stellt das Nachfolgeformat dar. Dieses soll später münden in Stellungnahmeverfahren, Erörterungstermine nach § 7 StandAG. Ein wesentlicher Unterschied zum Konferenzbeschluss ist, dass damit die Selbstorganisation, die für die Fachkonferenz ein wesentliches Element war, abgeschafft wird.

Verkrustung durch Selbstorganisation?

Der Partizipationsbeauftragte betont in seiner Präsentation – Vortrag liegt leider nicht vor (FKT_Bt3_026, Seite 35):

• Selbstorganisation kann auf Dauer verkrusten und für neue Betroffene unzugänglich werden.
• Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung, der nur Dienstleister ist, kann seinen Auftrag nicht erfüllen.

Sicher kann Selbstorganisation verkrusten, so aber auch andere Verfahren wie das vom BaSE vorgeschlagene. Aber wenn man das erkannt hat, können Maßnahmen dagegen ergriffen werden.

Bei Selbstorganisation nur Dienstleister

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Fachforum Teilgebiete
BaSE begreift nicht den Kompromisscharakter des Konferenzbeschlusses

Reaktion des BaSE auf den Beschluss Fachforum Teilgebiete

Mit der Diskussionsgrundlage für ein Beteiligungskonzept für das Standortauswahlverfahren hat das BaSE am 26.07.20121 auf den Beschluss der Fachkonferenz Fachforum Teilgebiete vom 11.06.2021 reagiert. Dieses Papier kam zwei Wochen nach Ablauf der Frist, die von der Fachkonferenz gesetzt wurde. Nur einen Tag später fand überstürzt dazu ein Workshop statt, auf dem das weitere Vorgehen geklärt werden sollte. Veranstalter des Workshops war der Partizipationsbeauftragte, moderiert wurde durch Mitarbeiter*innen von EXPLORAT. Die benutzte Präsentation des Partizipationsbeauftragten kann bisher auch auf der Veranstaltungssite nicht aufgefunden werden. Die Moderation war allein auf das BaSE-Papier zugeschnitten. Offensichtlich gab es hier eine eindeutige Vorgabe. Schon der Titel des Papiers wirkt befremdlich, da das Beteiligungskonzept im StandAG recht klar geregelt ist. Ein langjähriger Experte für Endlagerfragen bezeichnete den Titel deshalb als Anmaßung ohne nötige Kompetenz.

Keine Stellungnahmen zu einzelne Punkten, sondern diffuse Pauschalaussagen

Bei einer Reaktion des BaSE auf den Beschluss der Fachkonferenz sollte davon ausgegangen werden, dass das Konferenzergebnis in den einzelnen Punkten von der für Öffentlichkeitsbeteiligung zuständigen Behörde bearbeitet wird und klar formuliert wird, welche Punkte die Behördenzustimmung findet und welche Aspekte abgelehnt werden. Dabei sind insbesondere die Ablehnungsgründe zu nennen und eingehend sowie verständlich zu kommunizieren. Weder das vorgelegte BaSE-Papier noch die Erläuterung durch die Vizepräsidenten des BaSE im Workshop haben das auch nur im Ansatz geleistet. Nur Pauschalaussagen wurden behördlicherseits geliefert. Selbst auf Nachfragen kam nichts Konkretes – siehe auch Offener Brief der BI ‚Angeliter Bohren Nach‘. Man muss also von Missachtung des Konferenzbeschlusses durch das BaSE sprechen. Und die Moderation hat das massiv unterstützt.

Zwischenbericht Teilgebiete zur Erörterung nicht vollständig

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Der Workshop zur einen Tag alten BaSE-Diskussionsgrundlage

Workshop auf Zoom-Verschnittplattform mit erheblichen Mängeln

Zu der gestern veröffentlichten Diskussionsgrundlage des BaSE zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Phase 1.2 im Standortauswahlverfahren fand heute ein Workshop statt. Veranstalter war der Partizipationsbeauftragte. Der Workshop fand auf einer neuen technischen Zoom-Verschnittplattform wohl von teambits mit erheblichen Mängeln statt. Moderiert wurde die Veranstaltung wohl von Mitarbeiter*innen von EXPLORAT. Weder teambits noch EXPLORAT wurden aber explizit genannt.

Frau Nanz ganz allein, keine Abteilung Öffentlichkeitsbeteiligung

Es gab seitens des BaSE keine Entschuldigung, dass die von der Fachkonferenz gesetzte Frist um vierzehn Tage überschritten wurde. Frau Nanz, Vizepräsidentin des BaSE, gab lediglich an, dass sie erst seit sechs Monaten beim BaSE tätig sei. Nicht erwähnt wurde, dass es am BaSE eine ganze Abteilung zur Öffentlichkeitsbeteiligung gibt. Frau Nanz musste also die Arbeit nicht allein machen. Offensichtlich hat sich die Abteilung auf die Abteilungsleiterin verlassen, die zu Beginn der zweiten Fachkonferenz verlauten ließ, dass über eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Phase 1.2 erst nach Vorlage eines BGE-Zeiplans nachgedacht werden könne. Das war das Motto zum Nichtstun.

Pauschalierung als Methode?

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