Morsleben – ein End- und Zwischenlager im Umbruch?

Veranstaltung mit viel Zuspruch

Am 09.02.2018 fand wieder eine Veranstaltung in der Reihe Betrifft: Morsleben statt. Dieses Mal wurde zur Ankündigung einiger Aufwand betrieben. Und dies war von Erfolg gekrönt. Alle Sitzplätze waren besetzt und selbst die Plätze an den Stehtischen waren rar. Auch die BI Morsleben e. V. und der BUND e. V. Sachsen-Anhalt haben sich zeitnah zu der Veranstaltung geäußert.

Betriebsführung des Bergwerks

In dem als End- und Zwischenlager für radioaktive Abfälle genutzten Bergwerk werden zurzeit im Wesentlichen nur Wartungsarbeiten ausgeführt. So werden zum Beispiel Teile der Grubenlüfter ausgetauscht und als Eigenabfälle im Westfeld eingelagert. An diesem Einlagerungsort hat das damit verbundene Gasbildungspotenzial (Entstehung von Wasserstoff aus Metallen und eventuell zutretendem Wasser) keine negativen Auswirkungen. Die Grubenlüfter sind mit Blei-210 radioaktiv belastet, was durch den Zerfall von Radon-222 in der Abluft entsteht (Rn-222 [alpha:3,8d] Po-218 [alpha:3min] Pb-214 [beta:26,8min] Bi-214 [beta:19,8min] Po-218 [alpha:0,2 ms] Pb-210 [beta:22y]…). Eine Dekontamination und Freigabe wird nicht verfolgt.

Belegschaft wird teilweise durch MitarbeiterInnen aus Gorleben ergänzt

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Die kaum aufspürbaren Neutrinos haben es in sich

2006: Vorschlag im BfS-Referat „Strahlenschutz in der Entsorgung“

endlagerdialog.de hat bereits in den Beiträgen Nichtwissenskultur erfordert Endlager-Monitoring (2013) und Monitoring am verschlossenen Endlager (2014) auf eine Möglichkeit eines Monitorings hingewiesen, das die Sicherheitsbarrieren eines Endlagers nicht beeinflussen würde. Dies sollte sich durch die Messung des Neutrinospektrums – oder genauer des Antineutrinospektrums – verwirklichen lassen. Zurück geht dies auf einen Vorschlag aus dem Jahr 2006 im BfS-Referat Strahlenschutz in der Entsorgung.

2014: „Neutrino- und Antineutrino-Spektren der in radioaktiven Abfällen ablaufenden Prozesse untersuchen“

In dem Beitrag aus dem Jahr 2014 wurde noch formuliert:

Ähnlich wie die Antineutrino-Spektren der Uran-235-, Plutonium-239- sowie -241- und nun zwanzig Jahre später der Uran-238-Spaltprozesse bestimmt wurden, sollte man daran gehen, Neutrino- und Antineutrino-Spektren der in radioaktiven Abfällen ablaufenden Prozesse zu untersuchen. Dann hätte man bei einem Endlager, was vielleicht 2050 verschlossen wird, eventuell ein technisch ausgereiftes Fernmonitoring in der Hand.

Dieser Schritt der Untersuchung ist jetzt gemacht worden, zwar nicht experimentell, aber theoretisch.

2017: Veröffentlichung in Physical Review Applied

Es wurde in einer Arbeit, veröffentlicht in Phys. Rev. Applied 8, 054050, abgeschätzt, inwiefern mit heutiger Detektortechnik die Überwachung von Zwischenlagern, Endlagern und hochkontaminierten Standorten durchgeführt werden könnte. Siehe auch Artikel Mainzer Physiker schlagen neue Methode zur Überwachung von Atommüll vor – Wissenschaftler zeigen Szenarien zur Nutzung von Neutrinodetektoren in atomaren Zwischenlagern auf innovations-report.de.

ERAM in der Sitzung des Nationalen Begleitgremiums

NBG informiert sich in Magdeburg

Das Nationale Begleitgremium tagte am 10.11.2017 in Magdeburg, um sich über das Stilllegungsverfahren zum Endlager Morsleben zu informieren. Gehört wurden die BI Morsleben e. V. (stakeholder), der BUND Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. (stakeholder), das Umweltministerium Sachsen-Anhalts vertreten durch den Staatssekretär (regulator) und die BGE SE 5  (operator). Die derzeitige Überwachungsbehörde, BfE KE 5, war nicht geladen, ebenso nicht die Regulierungsbehörde, BfE FA 4, die eventuell in Zukunft als Genehmigungsbehörde zuständig sein wird. Außerdem fehlte das BMUB, dass durch eine Bundesweisung an das Land und durch Weisungen an den Betreiber zum Beispiel auf der Grundlage der ESK-Stellungnahme massiv in das Verfahren eingegriffen hat. Da die Stilllegung eine Maßnahme des Strahlenschutzes ist, hätte das BfS als oberste Strahlenschutzbehörde mit dem Fachgebiet SW 1.7 (Strahlenschutz in der Entsorgung) zu den Stichpunkten Aktivität, Radiotoxizität und Rechtfertigungsgrundsatz Sinnvolles beitragen können.

BI Morsleben

Die BI Morsleben hob die Vorbildfunktion des ERAM-Verfahren für andere Endlagerverfahren hervor. Deshalb sollte hier transparent vorgegangen werden, was bisher nicht in dem erforderlichen Maß geschah. Die Genehmigungslage des Ostfeldes ist nicht geklärt, es bestehen auch keine Anstrengungen, eine Klärung herbeizuführen (zum Beispiel durch eine Selbstanzeige und /oder ein Feststellungsklageverfahren). Das Problem wird bis heute mit der Bundesweisung vom 26.06.1996 unter den Teppich gekehrt. Das zwischengelagerte hochradioaktive Radiumfass wurde in das Ostfeld verlagert, statt es auszulagern. Die Anhydritstrecke auf dem Weg ins Ostfeld kann nicht wie vorgesehen abgedichtet werden, da der Großversuch gescheitert ist. Ein Begleitprozess, wie er im Erörterungstermin vorgeschlagen wurde (Niederschrift über den Erörterungstermin, Seite 9-52), wurde nicht eingerichtet. Das Land hat – neben der wiederholten Akteneinsicht von Beteiligten nach VwVfG kürzlich – lediglich zugesagt, die in seinem Auftrag erstellten Gutachten im Internet zur Verfügung zu stellen.

BUND

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ERAM-Planfeststellungsantrag: Wie weiter?

Wirbel um den Planfeststellungsantrag acht Jahre nach Antragstellung

Der Planfeststellungantrag zur Stilllegung des Endlager Morsleben sorgt nun – acht Jahre nach Auslegung der Antragsunterlagen und sechs Jahre nach dem Erörterungstermin – für einigen Wirbel, insbesondere weil eine fachlich durchaus gebotene Rücknahme nach § 58 Abs. 7 AtG zu einem Wechsel der Genehmigungsbehörde führen würde. Zuständig wäre dann das BfE mit dem Fachgebiet FA 4 und nicht mehr das Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt.

Das NBG wird sich auf seiner nächsten Sitzung am 10.11.2017 unter TOP 1 mit dieser Problematik befassen.

Auftrag des BMUB oder im Rahmen der Betreiberverantwortung der BGE?

Seitens des Landesumweltministeriums wurde mitgeteilt, die BGE wird mit Auftrag vom BMUB bis Anfang 2018 ein Konzept dazu vorlegen. Seitens des BMUB wird dagegen dargestellt, dass die BGE von sich aus im Rahmen ihrer Betreiberverantwortung Überlegungen zu einer effizienten Verfahrensgestaltung anstelle.

Verschwiegen wird: Es gibt schon zwei Konzepte und eine Stellungnahme

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Strahlenschutz in der Entsorgung

Quelle: Organigramm des BfS, Stand 10.08.2017

BfS: SW 1.1 Strahlenschutz in der Entsorgung

Im BfS gibt es laut Organigramm weiterhin das Fachgebiet SW 1.7 Strahlenschutz in der Entsorgung. Bisher war die Arbeit in diesem Fachgebiet geprägt von der Mehrfachrolle des BfS als oberste Strahlenschutzbehörde, Genehmigungsbehörde für Zwischenlager abgebrannter Brennelemente und sogar Betreiber von Endlagerprojekten. Das prägte auch die konfliktreiche Arbeit von endlagerdialog.de in diesem Fachreferat in den Jahren von 2004 bis 2006.

Die Rollen Risikoabschätzung und Risikomanagement inzwischen getrennt

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Überraschungen rund um das Nationale Begleitgremium

Was ist rechtzeitig?

Wie üblich war die heutige Sitzung des Nationalen Begleitgremiums frühzeitig angekündigt, jedoch mit dem Zusatz Die Tagesordnung wird rechtzeitig bekannt gegeben. Was ist rechtzeitig? Eine an Inhalten orientierte persönliche Zeitplanung war für Besucher erst einmal nicht möglich, bis die Tagesordnung Anfang der Woche zur Verfügung gestellt wurde.

Überraschung Nummer eins

Wer sich einen bzw. zwei Tage vor der Sitzung über das Formular anmelden wollte, erlebte eine kleine Überraschung. Er erhielt folgende Meldung:

Sehr geehrte/r Besucher/in,

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