Der BGE-Bericht im NBG am 06.12.2017

Bericht der Geologen

Unter TOP 2 der Tagesordnung war der Bericht der BGE angekündigt, und zwar konkret mit:

Geologen der BGE berichten über die laufende Auswertung der Daten, die die BGE bei den geologischen Diensten und Landesbergämtern abgefragt hat.

Berichtet wurde von einer Geologin aus dem ehemaligen BfS und einem Markscheider, der bei der DBE tätig war und ist. Die Bundesländer sind fünf MitarbeiterInnen zugewiesen, die sich um die Daten kümmern.

Selbsthinterfragendes System mit Geologen frisch aus der Ausbildung?

Inwiefern die im NBG am 12.01.2017 von der BGE gegebene Zusicherung – siehe Beitrag Nationales Begleitgremium zwischen BürgerInnen-Anhörung und Feigenblatt – , dass sich die ins Standortsuchverfahren einbezogenen GeologInnen nur zur Hälfte aus den bisher damit Beschäftigten rekrutieren werden und die andere Hälfte frisch aus der Ausbildung kommt, wurde weder von der BGE vorgetragen noch vom NBG nachgefragt.

Verfügbarkeit der Daten und die Daten selbst

Die angeforderten Tabellen zur Verfügbarkeit der Daten wurden mehr oder weniger von allen Bundesländern geliefert. Bei den eigentlichen Daten zu den Ausschlusskriterien seien die Rückmeldungen nicht üppig gewesen. Nur von etwa neun Stellen wurden sie geliefert, von 10 bis 20 angefragten Institutionen stehen sie noch aus. Die BGE wird jetzt konkret auf teilweise von den Landesbehörden genannte Ansprechpersonen zugehen, um in der Sache weiterzukommen.

Und die Ergebnisse aus der Endlagerkommission, veröffentlicht in K-MAT 53a?

Vollkommen unverständlich ist und wurde leider vom NBG auch nicht hinterfragt, warum die Tabellen zur Datenverfügbarkeit überhaupt angefordert wurden. Erinnert sei, dass dies schon von der AG 3 der Endlagerkommission über die SGD (Staatlichen Geologische Dienste) geschehen ist. Das Ergebnis ist vollständig – nicht nur für die Ausschlusskriterien – und steht als K-MAT 53a zur Verfügung. Wenn schon eine neue Abfrage gemacht wurde, sollte interessant sein, wie sich die beiden Abfrageergebnisse unterscheiden. Auch dazu gab es weder Aussagen der BGE noch Nachfragen des NBG.

Im Folgenden werden die teilweise sehr interessanten Ergebnisse der Zusammenstellung vom 05.04.2016 vorgestellt.

Vertikalbewegung

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Das Personalkarussell der Endlagerung dreht sich

Bei der gestrigen NBG-Veranstaltung wurden mehrere neue Personalien bekannt. Die Stelle der Vizepräsidentin des BfE wurde besetzt mit Frau Dr. Silke Albin- siehe Organigramm. Die Leitung des Referats RS III 2 Grundsatzangelegenheiten der nuklearen Entsorgung Standortauswahl Endlagerung im BMUB wurde Frau Dr. Anita Breyer übertragen – siehe Organigramm.

Die bisherige Referatsleiterin – siehe Beitrag Referatsleitung Endlagersuche im BMUB neu besetzt – , Frau Mechthild Caspers, wechselte in das Referat Waldschutz und nachhaltige Waldbewirtschaftung, Biologische Vielfalt und Klimawandel.

Frau Dr. Silke Albin ist Juristin und arbeitete bisher in der Senatsverwaltung Berlin, im Bundesfinanzministerium, Bundeswirtschaftministerium und Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Sie wechselte jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium zum BfE.

Frau Dr. Anita Breyer war bisher Leiterin des Referats Naturschutz und Energie im BMUB.

Für die Besetzung des NBG mit weiteren sechs anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens nach § 8 Abs. 3 StandAG gibt es eine Liste, die auf der Ministerpräsidentenkonferenz beraten wurde. Drei zusätzliche ZufallsbürgerInnen werden vom BMUB benannt.

Der Berichterstatter der CDU für das StandAG und Mitglied der Endlagerkommission, Herr Steffen Kanitz, wurde nicht wieder in den Bundestag gewählt. Sein wissenschaftlicher Mitarbeiter für dieses Gebiet war Herr Christian Brauckmann.

Veröffentlichung der Zwischenergebnisse nach Anwendung der Ausschlusskriterien umstritten

Quelle: AkEnd (2002), S. 90/92

Veröffentlichung von Zwischenergebnissen

Die BGE hat mehrfach in Aussicht gestellt, die Zwischenergebnisse nach Anwendung der Ausschlusskriterien zu veröffentlichen. Der Vorhabenträger will damit offensichtlich dem Transparenzgebot Genüge tun. Das BfE hat in einem Schreiben vom 30.10.2017 dagegen deutlich gemacht, dass dies nicht dem StandAG entspräche und kommt sogar zu der Aussage:

Die Vorabveröffentlichung von Zwischenergebnissen würde Sinn und Zweck des StandAG widersprechen.

Allein aus juristischer Sicht ist das Schreiben durchaus berechtigt. Doch wie sah der Weg zu diesem Gesetzestext und die Begründungen dazu aus? Was für ein Zwischenergebnis ist überhaupt zu erwarten?

Kompromiss zwischen AG 3 und AG 1 der Endlagerkommission

Der konkrete Ablauf gerade in der Startphase des Auswahlprozesses war in der Endlagerkommission lange umstritten. Einige Mitglieder der AG 3 waren für eine recht späte Einbeziehung der Öffentlichkeit, nämlich erst mit dem Vorschlag des Vorhabenträgers für die Auswahl von Standortregionen für die übertägige Erkundung (siehe zum Beispiel AG 3, Protokoll der 11. Sitzung, ab Seite 9, leider sind die Kommissionsunterlagen nicht in systematischer Ordnerstrukturen abgelegt, deshalb muss mit xxxx site:bundestag.de/endlager-archiv/blob/ in allen Bundestagsunterlagen gesucht werden). Der AG 1 war dieser Zeitpunkt zu spät. Der Kompromiss ist nachzulesen im Abschlussbericht ab Seite 217. Weiterlesen

Morsleben: BMUB macht den super-operator


Auftrag des BMUB an die BGE

Am 13.09.2017 fand das angekündigte Gespräch zwischen dem Umweltministerium Sachsen-Anhalt und dem Bundesumweltministerium auf Staatsekretärsebene zum weiteren Vorgehen beim Planfeststellungsverfahren zur Schließung des Endlagers Morsleben statt – siehe auch Beitrag Morsleben: „……ist entschieden…“?. Laut Antwort des Umweltministeriums Sachsen-Anhalts vom 04.10.2017 auf eine Anfrage von endlagerdialog.de vom 14.09.2017 kann das Ergebnis wie folgt zusammengefasst werden:

Alle Beteiligten sind sich einig, dass das Stilllegungsverfahren zügig fortgesetzt und zum Abschluss gebracht werden soll. Das BMUB wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) beauftragen, ein Konzept für die Fortsetzung des Verfahrens zu erarbeiten. Dieses Konzept wird Entscheidungsgrundlage dafür sein, ob der Stilllegungsantrag zurück genommen, neu erarbeitet und beim dann zuständigen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit eingereicht oder ob der anhängige Antrag bei mir weiter bearbeitet wird. Das BMUB erwartet die Vorlage des Konzeptes Anfang des kommenden Jahres, um dann kurzfristig entscheiden zu können.

Nur klare Trennung von Rollen schafft notwendige Transparenz

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Deutliche Defizite bei der Öffentlichkeitsbeteiligung

Weitreichende Ziele der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Standortsuche für ein Endlager hoch radioaktiver Abfälle hat laut § 5 Abs. 1 StandAG weitreichende Ziele:

Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und damit auch von den Betroffenen toleriert werden kann. Hierzu sind Bürgerinnen und Bürger als Mitgestalter des Verfahrens einzubeziehen.

Darin sind hohe Ansprüche formuliert. Die Stichworte sind gesellschaftlicher Konsens und BürgerInnen als Mitgestalter.

Breiter gesellschaftlicher Konsens

An diesem Konsens ist bisher noch nicht gearbeitet worden. Die Endlagerkommission hat sich jedenfalls nicht in dieser Richtung engagiert, denn eine Aufarbeitung der Vergangenheit hat zum Beispiel nicht stattgefunden. Erst nach einer Aufarbeitung sowohl der fernen als auch der nahen Vergangenheit ist ein breiter gesellschaftlicher Konsens denkbar. Ferne Vergangenheit bedeutet die Entwicklung seit 1976/77, als das komparative Suchverfahren der KEWA von der Politik durch den Gorlebenbeschluss ersetzt wurde. In der nahen Vergangenheit sollten die  Entwicklungen des StandAGs seit 2011 ausgewertet werden, in denen teilweise Küchengesprächen geführt und Kompromissangebote wesentlicher Stakeholder nicht beachtet wurden. Hocke/ Smeddinck bemängeln zu Recht, dass das StandAG für diese Aufarbeitung keine Formate bereitstellt. Hier muss die zuständige Stelle also selber Verfahrenweisen entwickeln. Weiterlesen

Informationsplattform startet als Flop

Informationsplattform nach § 6 StandAG

Mit dem Inkrafttreten des StandAG (HTML oder PDF) am 16.05.2017 hat das BfE eine Informationsplattform nach § 6 ins Internet gestellt. Außer der Tatsache, dass die Plattform sehr zeitnah zur Verfügung gestellt wurde, ist große Enttäuschung angesagt. Offensichtlich wurde kein grundlegendes Konzept erstellt.

Endlagerbericht als Ausgangspunkt

Ausgangspunkt des § 6 waren die Kapitel A 4.2.2 (Seite 40 f.) und B 7.3.4 und 7.3.5 (Seite 325 f.) im Abschlussbericht der Endlagerkommission. Erinnert sei auch an die Kommentare in der Onlinekonsultation zu Kapitel A 4.2.2

Hierzu stellt sich mir die Frage: Warum muss das BfE die Öffentlichkeitsbeteiligung betreiben und nicht eine unabhängige Organisation oder ein unabhängiges Gremium, wie z.B. das nationale Begleitgremium. Somit könnte man einem möglichen Verdacht vorbeugen, dass der Staat – vertreten durch das BfE – die Informationen lenkt. Transparent und Offenheit wäre an dieser Stelle sicherlich hilfeich. Weiterlesen

Nun kann die Suche beginnen

Standortauswahlgesetz ab morgen in Kraft

Das am 31.03.2017 im Bundesrat gebilligte Standortauswahlgesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Jahrgang 2017 Teil I Nr. 26, S. 1074, ausgegeben am 15.05.2017). Die Suche kann also morgen beginnen. Damit ist ein wesentlicher Prozess abgeschlossen, der seit dem 11.11.2011 lief – siehe Beitrag vom 12.11.2011.

Öffnungsklausel „insbesondere“ formal beseitigt

Im letzten Schritt wurden unter anderem einige alte Fehler beseitigt. So wurde die Öffnungsklausel insbesondere hochradioaktive Abfälle durch Streichung von insbesondere beseitigt. Da wurde schon bei der Verabschiedung des StandAG vom 23.07.2013 nicht auf diese Falle im Kleingedruckten geachtet. Mit Leben wurde diese Formulierung durch das Nationalen Entsorgungsprogramm erfüllt – siehe auch Beitrag vom 18.12.2015:

Der Begriff „insbesondere“ war also schon immer als Öffnungsklausel gesetzt und auch so von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Das Erstaunen in der Endlagerkommission über das Nationale Entsorgungsprogramm ist als rein politisches Theater zu werten, bei dem jetzt auch die ESK mitspielt.

Die Hintertür ist aber nicht wirklich zu, denn in § 1 Abs. 6 StandAG heißt es jetzt:

Die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am auszuwählenden Standort ist zulässig, wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.

Die Schweiz hat einen etwas klareren und damit transparenteren Weg gewählt – siehe Faktenblatt 2.

Kenntnisse aus dem Physikgrundkurs endlich umgesetzt

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GRS Fachgespräch: Redundanz und Diversität

Fachgespräch 2017 der GRS

Beim diesjährigen Fachgespräch der GRS am 8./9.Mai 2017 wurden auch einige Beiträge zur Endlagerproblematik vorgetragen:

Leider sind davon lediglich die Präsentationen ( = die Bunten Bilder in den Vorträgen) öffentlich verfügbar, so dass vieles unverständlich bleibt, da der eigentliche Inhalt in Form des Textes fehlt.

Tiefe Bohrlöcher – Redundanz und Diversität

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