ERAM in der Sitzung des Nationalen Begleitgremiums

NBG informiert sich in Magdeburg

Das Nationale Begleitgremium tagte am 10.11.2017 in Magdeburg, um sich über das Stilllegungsverfahren zum Endlager Morsleben zu informieren. Gehört wurden die BI Morsleben e. V. (stakeholder), der BUND Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. (stakeholder), das Umweltministerium Sachsen-Anhalts vertreten durch den Staatssekretär (regulator) und die BGE SE 5  (operator). Die derzeitige Überwachungsbehörde, BfE KE 5, war nicht geladen, ebenso nicht die Regulierungsbehörde, BfE FA 4, die eventuell in Zukunft als Genehmigungsbehörde zuständig sein wird. Außerdem fehlte das BMUB, dass durch eine Bundesweisung an das Land und durch Weisungen an den Betreiber zum Beispiel auf der Grundlage der ESK-Stellungnahme massiv in das Verfahren eingegriffen hat. Da die Stilllegung eine Maßnahme des Strahlenschutzes ist, hätte das BfS als oberste Strahlenschutzbehörde mit dem Fachgebiet SW 1.7 (Strahlenschutz in der Entsorgung) zu den Stichpunkten Aktivität, Radiotoxizität und Rechtfertigungsgrundsatz Sinnvolles beitragen können.

BI Morsleben

Die BI Morsleben hob die Vorbildfunktion des ERAM-Verfahren für andere Endlagerverfahren hervor. Deshalb sollte hier transparent vorgegangen werden, was bisher nicht in dem erforderlichen Maß geschah. Die Genehmigungslage des Ostfeldes ist nicht geklärt, es bestehen auch keine Anstrengungen, eine Klärung herbeizuführen (zum Beispiel durch eine Selbstanzeige und /oder ein Feststellungsklageverfahren). Das Problem wird bis heute mit der Bundesweisung vom 26.06.1996 unter den Teppich gekehrt. Das zwischengelagerte hochradioaktive Radiumfass wurde in das Ostfeld verlagert, statt es auszulagern. Die Anhydritstrecke auf dem Weg ins Ostfeld kann nicht wie vorgesehen abgedichtet werden, da der Großversuch gescheitert ist. Ein Begleitprozess, wie er im Erörterungstermin vorgeschlagen wurde (Niederschrift über den Erörterungstermin, Seite 9-52), wurde nicht eingerichtet. Das Land hat – neben der wiederholten Akteneinsicht von Beteiligten nach VwVfG kürzlich – lediglich zugesagt, die in seinem Auftrag erstellten Gutachten im Internet zur Verfügung zu stellen.

BUND

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ERAM-Planfeststellungsantrag: Wie weiter?

Wirbel um den Planfeststellungsantrag acht Jahre nach Antragstellung

Der Planfeststellungantrag zur Stilllegung des Endlager Morsleben sorgt nun – acht Jahre nach Auslegung der Antragsunterlagen und sechs Jahre nach dem Erörterungstermin – für einigen Wirbel, insbesondere weil eine fachlich durchaus gebotene Rücknahme nach § 58 Abs. 7 AtG zu einem Wechsel der Genehmigungsbehörde führen würde. Zuständig wäre dann das BfE mit dem Fachgebiet FA 4 und nicht mehr das Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt.

Das NBG wird sich auf seiner nächsten Sitzung am 10.11.2017 unter TOP 1 mit dieser Problematik befassen.

Auftrag des BMUB oder im Rahmen der Betreiberverantwortung der BGE?

Seitens des Landesumweltministeriums wurde mitgeteilt, die BGE wird mit Auftrag vom BMUB bis Anfang 2018 ein Konzept dazu vorlegen. Seitens des BMUB wird dagegen dargestellt, dass die BGE von sich aus im Rahmen ihrer Betreiberverantwortung Überlegungen zu einer effizienten Verfahrensgestaltung anstelle.

Verschwiegen wird: Es gibt schon zwei Konzepte und eine Stellungnahme

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ERAM: Veröffentlichung der Gutachten der Genehmigungsbehörde im Internet

Veröffentlichung der Gutachten der Genehmigungsbehörde im Internet

Die BI Morsleben bat das Umweltministerium in einem Schreiben vom 04.09.2017 im Sinne der bei der Endlagerfrage notwendigen Transparenz um die Veröffentlichung der umfangreichen Gutachten im Internet, die vom Ministerium in der Rolle der Genehmigungsbehörde zur Stilllegung des Endlagers Morsleben beauftragt wurden. Weiterhin sollten auch alle Unterlagen des Antragstellers – unabhängig von BfS und BGE – auf diese Art verfügbar gemacht werden.

Öffentliche Fachkonferenz

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BMUB will doch nicht die Rolle des super-operators spielen

Das ERAM und das BMUB

Bei der Frage, ob der Planfeststellungsantrag zur Schließung von Morsleben zurückgezogen wird oder nicht, ließ das BMUB immer wieder verlauten, es prüfe das weitere Vorgehen. Die BGE, die allein dafür zuständig ist, hielt sich immer zurück – siehe Endlager Morsleben im Umweltausschuss.

Auftrag des BMUB an die BGE

Mit Schreiben vom 04.10.2017 teilte das Landesumweltministerium in Magdeburg mit, die BGE werde vom BMUB beauftragt, ein Konzept vorzulegen – siehe BMUB macht den super-operator. Auf eine entsprechende Anfrage von endlagerdialog.de beim BMUB über den Inhalt des Auftrags ist heute eine erstaunliche Antwort eingetroffen. Weiterlesen

Informationsplattform: Wann wird diese endlich zu einer verlässlichen Informationsquelle?

Informationsplattform nach § 6 StandAG

Recht frühzeitig wurde die Informationsplattform nach § 6 StandAG ins Internet gestellt. Bald wurden auch erstaunlich interne Informationen veröffentlicht – siehe Beitrag BfE macht große Sprünge Richtung Transparenz. Aber dieses Informationsinstrument hat noch nicht das erreicht, was man heutzutage erwartet.

Gut zwei Jahrzehnte hinter dem Stand der Informationstechnik hinterher

Die Schriftstücke werden allein tabellarisch zur Verfügung gestellt. Die seit etwa 1990 übliche Technik der relationalen Datenbank hat immer noch nicht Einzug gehalten. Auch die hierarchische Tabellenstruktur ist mangelhaft. So wird zwar der Begriff Datum als Hierarchieinstrument zur Verfügung gestellt, damit ist aber lediglich das Datum auf dem Schriftstück erfasst.

Wichtige Informationen können versteckt werden

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Morsleben: BMUB macht den super-operator


Auftrag des BMUB an die BGE

Am 13.09.2017 fand das angekündigte Gespräch zwischen dem Umweltministerium Sachsen-Anhalt und dem Bundesumweltministerium auf Staatsekretärsebene zum weiteren Vorgehen beim Planfeststellungsverfahren zur Schließung des Endlagers Morsleben statt – siehe auch Beitrag Morsleben: „……ist entschieden…“?. Laut Antwort des Umweltministeriums Sachsen-Anhalts vom 04.10.2017 auf eine Anfrage von endlagerdialog.de vom 14.09.2017 kann das Ergebnis wie folgt zusammengefasst werden:

Alle Beteiligten sind sich einig, dass das Stilllegungsverfahren zügig fortgesetzt und zum Abschluss gebracht werden soll. Das BMUB wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) beauftragen, ein Konzept für die Fortsetzung des Verfahrens zu erarbeiten. Dieses Konzept wird Entscheidungsgrundlage dafür sein, ob der Stilllegungsantrag zurück genommen, neu erarbeitet und beim dann zuständigen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit eingereicht oder ob der anhängige Antrag bei mir weiter bearbeitet wird. Das BMUB erwartet die Vorlage des Konzeptes Anfang des kommenden Jahres, um dann kurzfristig entscheiden zu können.

Nur klare Trennung von Rollen schafft notwendige Transparenz

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BfE macht große Sprünge Richtung Transparenz

Informationsplattform erweitert

Nachdem auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG nach der üblichen Verwaltungspraxis selbst interne Briefe an die BGE zur Informationsplattform und zum Vorgehen bei der Endlagersuche (anzufragende Stellen zu Geodaten, Zeitplan) veröffentlicht wurden, folgte flugs darauf die Auslegungshilfe zu § 21 StandAG nebst Protokoll der entsprechenden Behördenbesprechung. Selbst einordnende Informationen werden zur Verfügung gestellt.

Reaktion auf Kritik des NBG?

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Interessanter Vorgang, der einige Fragen aufwirft

Schreiben auf der Informationsplattform

Auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG erschien heute ein zehn Tage altes Schreiben des BfE an die BGE. Das zeigt grundsätzlich einen neuen Ansatz zur im StandAG festgelegten Transparenz.

Späte Veröffentlichung

Warum erfolgte die Veröffentlichung des Briefes aber erst heute? Sicherlich ist es angemessen, wenn solch ein Schriftstück erst dann veröffentlicht wird, wenn die eigentliche AdressatIn es erhalten hat. Im vorliegenden Fall erfolgte die Übersendung per Email, eine Veröffentlichung am 26.06.2017 wäre angemessen gewesen. Sehr ungewöhnlich ist, dass die organisatorische Eingliederung des Absenders nicht angegeben ist – SV, SV1.. oder PB?

Inhaltliche Fragen und Bezug auf K-MAT 53a

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