Endlager Morsleben im Umweltausschuss

Planfeststellungsantrag Stilllegung und Verschluss Endlager Morsleben

In der heutigen Sitzung des Umweltausschusses, wo es um das StandAG ging, kam auch die Frage zur Sprache, ob vorgesehen ist, den Planfeststellungsantrag zur Stilllegung des Endlagers Morsleben zurückzuziehen. Dann würde nach § 58 Abs. 7 AtG die Genehmigungszuständigkeit vom Land Sachsen-Anhalt (Landesumweltministerium) auf den Bund (BfE) übergehen – siehe Beitrag BGE zu Morsleben. Anbei der entsprechende Audioausschnitt (Quelle: Deutscher Bundestag).

Die BGE hatte nichts zu sagen, BMUB prüft

Auf die Frage von Herrn Kanitz antworteten Herr König als ehemaliger Präsident des BfS und Frau Schwarzelühr-Sutter als Parlamentarische Staatssekretärin im BMUB. Bezeichnend ist, dass die BGE, die als Betreiberin für die Entscheidung zuständig ist, nicht zu Wort kam. Weiterlesen

BGE zu Morsleben: „Werde alles genau prüfen“

BI-Stellungnahmen

Die persönliche Vorstellung der BGE am Standort Morsleben (siehe Pressemitteilung) nutzten Initiativen, öffentlich Stellung zu den neuen Entwicklungen zu Morsleben zu nehmen. Die BI Morsleben e. V. setzte den Fokus auf das Problem Morsleben (Flyer), AG Schacht Konrad e. V. (siehe hier) macht deutlich, was es für die Zukunft weiterer Endlagerverfahren bedeuten würde, wenn sich die offensichtlich politisch gesteuerte Absicht durchsetzt, das laufende Planfeststellungsverfahren zu stoppen, siehe auch Beiträge Das Nationale Begleitgremium auf Abwegen? und Heute Start der BGE mbH.

Übergang vom Land Sachsen-Anhalt auf den Bund

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Informationsplattform startet als Flop

Informationsplattform nach § 6 StandAG

Mit dem Inkrafttreten des StandAG (HTML oder PDF) am 16.05.2017 hat das BfE eine Informationsplattform nach § 6 ins Internet gestellt. Außer der Tatsache, dass die Plattform sehr zeitnah zur Verfügung gestellt wurde, ist große Enttäuschung angesagt. Offensichtlich wurde kein grundlegendes Konzept erstellt.

Endlagerbericht als Ausgangspunkt

Ausgangspunkt des § 6 waren die Kapitel A 4.2.2 (Seite 40 f.) und B 7.3.4 und 7.3.5 (Seite 325 f.) im Abschlussbericht der Endlagerkommission. Erinnert sei auch an die Kommentare in der Onlinekonsultation zu Kapitel A 4.2.2

Hierzu stellt sich mir die Frage: Warum muss das BfE die Öffentlichkeitsbeteiligung betreiben und nicht eine unabhängige Organisation oder ein unabhängiges Gremium, wie z.B. das nationale Begleitgremium. Somit könnte man einem möglichen Verdacht vorbeugen, dass der Staat – vertreten durch das BfE – die Informationen lenkt. Transparent und Offenheit wäre an dieser Stelle sicherlich hilfeich. Weiterlesen

Nun kann die Suche beginnen

Standortauswahlgesetz ab morgen in Kraft

Das am 31.03.2017 im Bundesrat gebilligte Standortauswahlgesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Jahrgang 2017 Teil I Nr. 26, S. 1074, ausgegeben am 15.05.2017). Die Suche kann also morgen beginnen. Damit ist ein wesentlicher Prozess abgeschlossen, der seit dem 11.11.2011 lief – siehe Beitrag vom 12.11.2011.

Öffnungsklausel „insbesondere“ formal beseitigt

Im letzten Schritt wurden unter anderem einige alte Fehler beseitigt. So wurde die Öffnungsklausel insbesondere hochradioaktive Abfälle durch Streichung von insbesondere beseitigt. Da wurde schon bei der Verabschiedung des StandAG vom 23.07.2013 nicht auf diese Falle im Kleingedruckten geachtet. Mit Leben wurde diese Formulierung durch das Nationalen Entsorgungsprogramm erfüllt – siehe auch Beitrag vom 18.12.2015:

Der Begriff „insbesondere“ war also schon immer als Öffnungsklausel gesetzt und auch so von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Das Erstaunen in der Endlagerkommission über das Nationale Entsorgungsprogramm ist als rein politisches Theater zu werten, bei dem jetzt auch die ESK mitspielt.

Die Hintertür ist aber nicht wirklich zu, denn in § 1 Abs. 6 StandAG heißt es jetzt:

Die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am auszuwählenden Standort ist zulässig, wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.

Die Schweiz hat einen etwas klareren und damit transparenteren Weg gewählt – siehe Faktenblatt 2.

Kenntnisse aus dem Physikgrundkurs endlich umgesetzt

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Heute Start der BGE mbH: Betreiberwechsel und Internetseite

Übergang der Betreiberaufgabe vom BfS auf die BGE

Laut Information der BGE mbH wurden zu heute die Betreiberaufgaben des BfS im Endlagerbereich auf die BGE übertragen. Bei der 5. Sitzung des NBG wurde dies von einer Vertreterin der BGE noch auf den 18.04.2017 datiert. Der entsprechende Erlass des BMUB wurde bisher nicht veröffentlicht. Auch gibt es bisher keine Presseerklärung des Ministeriums dazu.

Planfeststellungsverfahren Morsleben gescheitert?

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Betreiberwechsel bei den Endlagerprojekten

Beiläufige Mitteilung

Bei der fünften Sitzung des Nationalen Begleitgremiums wurde mitgeteilt, dass am 18.04.2017 der Betreiberwechsel bei den Endlagerprojekten durchgeführt wird. Die BGE übernimmt wesentlichen Aufgaben des BfS und wird Betreiberin von Asse II, Konrad, Morsleben und Gorleben. Damit wird neben den Regelungen zum Nationalen Begleitgremium ein weiterer Teil des Gesetzes zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26.Juli 2016 (BGBl. 2016 Teil I, S. 1843-1847) umgesetzt.

Ist das Transparenz?

Es stellt sich die Frage, weshalb diese wesentliche Umorganisation nicht von den Beteiligten frühzeitig mitgeteilt wird? Weder auf der BMUB-Site noch auf denen des BfS, der Asse GmbH oder der BGE ist dies zu lesen. Auch bei dem für Öffentlichkeitsbeteiligung und damit Öffentlichkeitsarbeit zuständigen BfE ist darüber nichts zu erfahren, obwohl hier schon von BfE im Dialog geschrieben wird. Transparenz und erst recht Dialog sehen anders aus!