AG 3: Vieles bleibt noch offen

IMG_4125Tagesordnung nicht aktualisiert

Die Sitzung der AG 3 am 22.02.2016 sollte laut Tagesordnung auf der Grundlage von sechs Drucksachen (K-Drs. 176, AG3-87a, AG3-89, AG3-91, AG3-92, AG3-93) durchgeführt werden. Vor dem Sitzungsraum wurde aber eine gut doppelte Anzahl von Unterlagen ausgelegt (K-Drs. 176, AG3-87a, AG3-88, AG3-89, AG3-90, AG3-91, AG3-92, AG3-93, AG3-94, AG3-95, AG3-96, AG3-97, AG3-98). Offensichtlich wurde es versäumt, die Tagesordnung zu aktualisieren. Weiterhin wurden die Unterlagen lediglich als Schwarzweißkopien zur Verfügung gestellt. Bei den farblich strukturierten Papieren waren die Kopien deshalb nur eingeschränkt brauchbar. Aber immerhin: Es wurden offensichtlich in der Sitzung keine Geheimpapiere verwendet, wie es sonst üblich war.

Geowissenschaftlichen Kriterien – quantitativ oder qualitativ

Im Mittelpunkt stand die Bearbeitung der geowissenschaftlichen Kriterien. Die Anregung aus der Fachtagung Kriterien für die Standortauswahl, die Kriterien qualitativ statt quantitativ zu formulieren, wurde in der AG3 abgelehnt. Gründe waren unter anderem, dass dann bestimmt werden müsste, wer zu einem späteren Zeitpunkt die Quantifizierung durchführen solle. Weiterhin würde eine solche nachfolgende Quantifizierung weitere vier bis fünf Jahre Zeit in Anspruch nehmen.

Das Datenchaos zur Online-Konsultation

Grundlage der weiteren Arbeit zu den geowissenschaftlichen Kriterien war das Papier AG3-91. Da hierin die Online-Kommentare nicht eingebunden waren, musste parallel AG3-90 gelesen werden. Begründet wird die Nichtaufnahme in AG3-91 mit:

Aufgrund der Vielzahl der Einzelkommentare und der teils umfangreichen Kommentarinhalte können diese hier nicht im Detail wiedergegeben werden.

In AG3-91 wird deshalb noch verwiesen auf die nicht veröffentlichte Export_Online_Konsultation_20160201-sortiert.xlsx, die aber offensichtlich AG3-90 entspricht. Dabei ergibt sich aber ein Problem: AG3-90 ist inhaltlich nicht vollständig. So ist zum Beispiel der Kommentar ID1014 abgeschnitten. Es fehlt:

…mit dichtenden Schichten eine höhere Sicherheit erreichen könnten.

Die Kommentare stehen auch als kommentare_der_online-konsultation.xlsx zur Verfügung. Hier hat der Kommentar ID1014 zwar die ID1079, aber dafür ist er vollständig. Weiterhin sind die Online-Kommentare auch noch unter kriterien-standortauswahl.de verfügbar, aber teilweise nur noch die sogenannten Neusten Beiträge, siehe hier. Hier fehlt zum Beispiel Kommentar ID1001 nach AG3-90. Das Datenchaos ist fast perfekt. Transparenz sieht anders aus, insbesondere wenn man auch die Miliztauglichkeit – siehe Beitrag Langsam, langsam wächst die Transparenz und die Länderkompetenz wird einbezogen – als Beurteilungsmaßstab anlegt.

22 Online-Kommentare erst einmal vom Tisch gewischt

In der Arbeitsgruppe wurde entschieden, das Papier AG3-91 nicht von vorne nach hinten durchzuarbeiten, sondern mit den Ausschlusskriterien zu beginnen. Damit wurden erst einmal 22 Online-Kommentare vom Tisch gewischt. Ob diese später Eingang finden, wie zum Beispiel der Vorschlag zu einem weiteren Abwägungskriterium Diversität in ID1001, ist nicht gesichert.

Treffen der landesgeologischen Ämter und der BGR

Die Treffen der landesgeologischen Ämter und der BGR haben wie geplant stattgefunden. Zur Erzielung eines Ergebnisses ist aber noch ein weiteres – nichtöffentliches – Treffen notwendig, was in Kürze stattfinden wird. Das Ergebnis wird nach Aussage von Herrn Pegel in der Sitzung am 02.03.2016 dargestellt. Vorgelegt werde eine Matrix, in der zu den einzelnen geologischen Kriterien die bundeslandspezifischen Einschätzungen der Datenverfügbarkeit nach den Kategorien gut, schwierig und nicht darstellbar mitgeteilt werden.

Schräge Ergebnisorientierung statt Sicherheitsrelevanz

Bei dem Kriterium Großräumige Vertikalbewegungen schlich sich eine schräge Ergebnisorientierung ein. Begründet wurde teilweise mit der Wirkung im Auswahlverfahren, statt mit der Sicherheitsrelevanz des Kriteriums. Das kann sehr schnell gefährlich werden, wenn von potenziell betroffenen Regionen/Standorten her argumentiert wird.

Störungszone als Störungslinie missinterpretiert

Bei der Diskussion zum Kriterium Aktive Störungszonen wurde wohl der Begriff Störungszone eher als Störungslinie verstanden. Klargestellt wurde das nicht.

Die Gebirgsdurchlässigkeit und die Kristallinauseinandersetzung

Beim Kriterium Gebirgsdurchlässigkeit entbrannte wieder die Kristallinauseinandersetzung. Herr Kleemann verwies nochmals auf sein Papier AG3-64 und insbesondere auf das ASTER-Projekt (Anforderungen an die Standorterkundung für HAW-Endlager im Hartgestein, nicht in Datenbank Förderportal Bund enthalten, aber in Datenbank enArgus aufzufinden). Herr Sailer sieht den schnellen Ausschluss der Kristallingesteine als problematisch an. Eine vorerst getrennte Suche nach den bestmöglichen Salz-, Ton- und Kristallinstandorten wurde nicht in Betracht gezogen. Die Entscheidung zu diesem Kriterium wurde mit dem Hinweis auf eine mögliche alternative Fassung zu diesem Kriterium auf die nächste Sitzung am 02.03.2016 verschoben. Man darf gespannt sein.

Kompromiss zu Kriterien „Minimale Tiefe“ und „Deckgebirge“ in Aussicht gestellt

Beim Kriterium Minimale Tiefe deutet sich nach Aussage der Kontrahenten Appel/Fischer ein Kompromiss im Zusammenhang mit Deckgebirge an. Danach soll die Minimale Tiefe mit (300 + x) m festgelegt werden, wobei x durch die regionalspezifischen Erosionsprozesse wie zum Beispiel glaziale Rinnensysteme bestimmt wird. Bei Salzstöcken soll eine 300 m-Salzschwebe über dem einschlusswirksamen Gebirgsbereich (ewG) gefordert werden. Statt Deckgebirge ist ein Abwägungskriterium Schutz des ewGs in der Diskussion. Die weitere Diskussion findet in einem kleinen nichtöffentlichen Zirkel statt. Das Ergebnis soll in der Sitzung am 02.03.2016 diskutiert werden.

Rechenbeispiel für Gorleben

Mit folgenden Daten zu Gorleben (aus Vorläufiger Sicherheitsanalyse Gorleben):

  • Geländeoberkante (S. 390):  ca. +20 m NN ≘ Tiefe 0 m
  • Salzspiegel (S. 398): -340 bis -160 m NN ≘ Tiefe 360 bis 180 m
  • zu erwartende Rinnen (S. 136): Deckgebirge + 50 m ≘ -390 bis -210 m NN ≘ Tiefe 410 bis 230 m
  • vorgesehene Streckenlagerung (S. 137): -870 m NN ≘ Tiefe 890 m
  • Oberkante einschlusswirksamer Gebirgsbereich (S. 229): -870 +50 m = -820 m NN ≘ Tiefe 840 m

ergibt sich folgende Situation. x ist mit 410 bis 230 m anzunehmen. Ob x so gemeint ist, wird sich erst beim Vorliegen der konkreten Formulierung zeigen. Die minimale Tiefe des ewG ist dann 710 bis 530 m (Oberkante ewG). Die Salzschwebe von 300 m über dem ewG erfordert unter Berücksichtigung der Salzspiegellage eine minimale Tiefe von 660 bis 480 m. Diese Forderung ist also in diesem Fall nicht ergebnisrelevant, da bereits durch 300 + x erfüllt. Es ergibt sich eine zu fordernde minimale Tiefe des ewG von 710 m. Sie würde aber bei der beplanten Streckenlagerung bei 840 m liegen. Es ergibt sich also eine vertikale Redundanzzähligkeit von (840-710) m / 50 m = 2,6. Die horizontale Redundanzzähligkeit beträgt ca. 1. Für die horizontale und vertikale Diversitätszähligkeit ergibt sich zu jeweils 1.

Aggregation – Sicherheitsuntersuchungen – vertiefende geologische Abwägung

Verblüfft hat die einleitende Diskussion zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien. Bisher wurde bei der Frage zur Aggregation immer auf die Vorstellungen des AkEnd verwiesen (AkEnd-Empfehlungen, S. 105). Jetzt wurde insgesamt die Hierarchisierung infrage gestellt. Die wissenschaftliche interessante Frage nach skalarer oder vektorieller Aggregation wurde nicht diskutiert. Weiterhin wurde problematisiert, welchen Stellenwert die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 haben sollen, die nicht Gegenstand der AkEnd-Empfehlungen sind. Weiterhin muss geklärt werden, was in der Phase 1 Schritt 3 unter vertiefender geologischer Abwägung verstanden werden soll? Die Eingangsdaten sind ja die gleichen wie bei der Abwägung in Schritt 2. Wird hier lediglich die Latte höher gelegt oder gehören bereits Sensitivitätsanalysen dazu? All diese Fragen sollen ebenfalls in der nächsten AG3-Sitzung auf der Grundlage eines von externen Dritten(??) erstellten Papiers geklärt werden.

Selbsthinterfragendes System

Unter dem TOP Monitoring und selbsthinterfragendes System wurde in Aussicht gestellt, dass am 23.03.2016 in der AG3 Herr Sträter zum Problembereich selbsthinterfragendes System vortragen könnte.

2 Gedanken zu „AG 3: Vieles bleibt noch offen

  1. Sehr geehrter Herr Trenel,

    das mag ja in 99% der Fälle zutreffen. Ich habe aber nur eine Stichprobe mit einem Kommentar von endlagerdialog.de gemacht, die leider ins Leere lief. Das mag auch am verwendeten Browser oder an anderen technischen Gegebenheiten liegen.

    Aus K-Drs. AG3-90 geht richtig hervor, dass zum Kapitel I. Vorbemerkung der AG3-Vorsitzenden mit Textbezug

    Dazu fand in einer ganzen Reihe von Sitzungen der AG 3 eine Diskussion statt, in der geprüft wurde, ob die einzelnen Kriterien des AkEnd heute noch Bestand haben bzw. ob einzelne Kriterien entfallen können, hinzugefügt werden müssen oder geändert werden müssen.

    ein Kommentar mit dem Wortlaut

    Leider hat die AG 3 nicht über das diesen Kriterien zugrunde liegende Modell diskutiert. Es wurde nicht die Frage behandelt, ob das Modell des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs eine passende Grundlage für die Suche nach einem Endlagerstandort mit dem geringstmöglichen Risiko für Mensch und Umwelt darstellt.

    Das ewG-Modell geht zurück auf den AkEnd, der damit den Forderungen des Wasserhaushaltsgesetzes entsprochen hat. Es stellt sich jedoch die Frage, ob es nicht weitere wesentliche Normen gibt, die es zu erfüllen gilt?

    Bei einem Endlager für radioaktive Abfälle handelt es sich um eine kerntechnische Anlage, bei der insbesondere auch die weitgehenden sicherheitsphilosophischen Ansätze für diese Anlagen berücksichtigen werden sollten, auch wenn sie – oder gerade weil sie – gemessen an dem zurzeit vorgeschriebenen Nachweiszeitraum von 1 Mio. Jahren nach kurzer Zeit aus der Atomaufsicht entlassen wird/werden muss.

    Für kerntechnische Anlagen ist das Konzept der gestaffelten Abwehrmaßnahmen entwickelt worden. Zu wesentlichen Auslegungsmerkmalen gehören auf dieser Grundlage das Prinzip der Redundanz (mehrfach vorhandene gleichartige Schutzsysteme) und das Prinzip der Diversität (unterschiedliche Schutzsysteme zur Beherrschung gleicher oder ähnlicher Störungen).

    Bei einem tiefengeologischen Endlager bestehen die Abwehrmaßnahmen nach Ablauf des möglichen Rückholzeitraums nur noch in der möglichen Bergung und schließlich in den geologischen Barrieregesteinen mit entsprechend ausgeprägten Sicherheitsfunktionen wie mechanischer Einschluss und Absorption der Radionuklide sowie der Abschirmung der Direktstrahlung.

    Bei der Suche nach dem Standort mit geringstem Risiko für Mensch und Umwelt sollte ein Modell eingesetzt werden, das Kriterien erlaubt, die sowohl Redundanzen als auch Diversitäten bewerten und diese Bewertungen sich positiv in der schließlichen Rangfolge auswirken.

    Das ewG-Modell des AkEnd erfüllt dies durchaus im Hinblick auf Redundanzen. So ist zum Beispiel im Kriterium

    „Der einschlusswirksame Gebirgsbereich muss über eine räumliche Ausdehnung verfügen, die größer ist als das für das Endlager rechnerisch erforderliche Volumen.“ siehe 5.1.2, Seite 24

    dieses bisher nur mit flexibler Endlagerauslegung und Rückholkonzepten begründet. Eine wesentliche Begründung sollte darin liegen, dass über den im Nachweiszeitraum unbedingt notwendigen Einschlussbereich hinaus einschlusswirksame Gesteinsbereiche vorhanden sind, die Redundanzen zum notwendigen Einschlussbereich darstellen. Diese sind aber aufgrund dieser Rolle von der Flexibilisierung auszunehmen.

    Bei der Diversität ist solch ein Ansatz nicht gegeben, wenn nicht das ewG-Modell verlassen wird. Es wird ein erweitertes Modell vorgeschlagen, in dem mehrere gestaffelten ewGs (dewG-Modell) abgebildet werden können, die auf unterschiedlichen einschlusswirksamen Gesteinen mit unterschiedlichen Sicherheitsfunktionen beruhen. Die Zähligkeit dieser gestaffelten ewGs ist dann als Abwägungskriterium „Diversität“ in die Gewichtungsgruppe 1 aufzunehmen (>2 „günstig“, 2 „bedingt günstig“, 1 „weniger günstig“).

    abgegeben wurde.

    Mit dem von mir benutzten Browser (Firefox 44.0.2 unter Windows 7, 64 bit) ist die oben genannte Textstelle in https://www.kriterien-standortauswahl.de/i-vorbemerkung-der-ag3-vorsitzenden weder markiert noch funktional belegt, so dass man nicht zu dem genannten Kommentar kommt, der in K-Drs. AG3-90 die ID1001 hat.

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