Zeitbedarf für das Auswahlverfahren – Einen wesentlichen Punkt vergessen

Quelle: K-Drs. 222 http://www.bundestag.de/blob/422476/1eb4d9e381ab4006f572d1076e9d6ee8/drs_222-data.pdf

Quelle: K-Drs. 222

Standortbenennung bis 2031, 2052, 2076 oder später?

Strittig in der AG3 und in der Kommission ist der Zeitbedarf für das Standortauswahlverfahren. Das StandAG gibt in § 1 Abs. 3 ein eindeutiges Ziel vor:

Das Standortauswahlverfahren soll bis zum Jahr 2031 abgeschlossen sein.

Herr Thomauske kommt in der K-Drs. 222 auf der Grundlage der konkreten Phasen mit optimistischen Annahmen bis zur Benennung des Standorts auf das Jahr 2052, für realistisch hält er eher das Jahr 2076. Selbst wenn das Renteneintrittsalter weiter heraufgesetzt werden sollte, wird wohl niemand in der Kommission selbst den optimistischen Termin in seinem aktiven Berufsleben miterleben. Der Großteil der stimmberechtigten Kommissionsmitglieder sind älteren Herren.

Die Prognose aus dem Jahr 2012 stimmt optimistisch

Nun hat Herr Thomauske schon mehrfach in dieser Sache Zeitprognosen gewagt, so in den VDI nachrichten vom 25. Mai 2012:

Bruno Thomauske, Leiter des Instituts für Nuklearen Brennstoffkreislauf der RWTH Aachen, ist da skeptischer. Er prognostiziert einen „langen Weg bis zur Standortentscheidung“ und glaubt, man werde das Verfahren mit den partizipativen Elementen nicht zu Ende bekommen.

Insofern haben sich die Zeitprognosen von Herrn Thomauske – mit von unendlich auf 2076 – massiv verkürzt. Man kann also optimistisch sein.

Vertrauen als wesentliche Grundlage

Die in den VDI nachrichten geäußerte Ansicht wurde schon in einem Beitrag auf endlagerdialog.de kommentiert. Dem Kommentar ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Die Kommission hat nicht dafür gesorgt, eine kürzere Zeitdauer bis zur Benennung eines Endlagerstandorts realistisch zu machen. Vertrauen ist nicht gewonnen worden. Dies war auch nicht zu erwarten, wenn die aktivsten Stakeholder nicht beteiligt sind. Um solch eine Beteiligung ist auch nicht gerungen worden.

Ausschluss von Gorleben?

Begründet wird die Verweigerung der Mitarbeit an der Kommission aus der Sicht der Politik und wohl auch aus der Sicht vieler Kommissionsmitglieder mit dem sturen bis erpresserischen Verhalten dieser Stakeholder, indem sie immer wieder den Ausschluss von Gorleben forderten und fordern. Dies entspricht nicht ganz den Tatsachen. Erinnert sei an die Veranstaltung am 11.06.2012. Dort wurde der Ausschluss von Gorleben nicht als Vorbedingung genannt.

Die zarten Kompromisspflänzchen wurden zertrampelt

Doch diese zarten Kompromisspflänzchen wurden zertrampelt. Maßgeblich daran beteiligt hat sich Frau Rita Schwarzelühr-Sutter, Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), indem sie auf der Veranstaltung am 28.03.2014 nicht konkret auf die Argumentationen eingegangen ist, sondern appellativ Vertrauen einforderte.

Hoffnung: Auch aktive Endlagerstakeholder kommen in die Jahre

Man hat sich offensichtlich recht frühzeitig für die lange Zeitschiene entschieden, wohl in der Hoffnung, dass die aktiven Endlagerstakeholder auch in die Jahre kommen werden und so langfristig der Widerstand abnehmen wird. Aber wohlgemerkt: Historisch gab es ein Zeitfenster – ein Begriff, den PolitikerInnen gern verwenden -, in dem eine schnellere Lösung – vielleicht auch bis 2031 – möglich gewesen wäre.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert