Warum nicht § 7 StandAG testen?

Quelle: Frenz, W., Hrsg. (2019). Atomrecht – Atomgesetz und Ausstiegsgesetze, Seite 472

Erarbeitung der Verordnungen mit Beteiligung der Öffentlichkeit gescheitert

Nachdem die Erarbeitung der Verordnungen nach § 26 und § 27 StandAG unter Beteiligung der Öffentlichkeit nicht stattfand und eine Dialogbereitschaft des BMU auf dem Symposium am 14./15.09.2019 nicht zu erkennen war, könnte man ja mal testweise das herkömmliche alte Stellungnahmeverfahren anwenden, das in § 7 StandAG in einer eigenen Variante festgelegt ist.

Planspiel statt Formaljuristerei

Formaljuristisch wurde auf dem Symposium eingangs betont (Video, 22:11)

…Das ist heute kein Termin im Standortauswahlverfahren…

, damit wohl niemand auf die Idee kommen sollte, Transparenz oder womöglich dialogorientierte Elemente einzufordern. Das BMU hat sich nicht immer so formaljuristisch verhalten. Erinnert sei zum Beispiel an das Planspiel im Jahr 1990, wo Verwaltungsvorschriften zum UVP-Gesetz getestet wurden – siehe BT-Drs. 12/584. endlagerdialog.de war damals Mitspieler.

Planspiel mit „erneuter Auslegung“

Wäre es nicht für alle Beteiligten sinnvoll, die BMU-Verordnungsentwürfe in dem Stellungnahmeverfahren, wie es in § 7 StandAG festgelegt ist, zu bearbeiten? Sieht man sich die Regelungen in § 7 an, so haben diese große Ähnlichkeiten mit der Forderung, die auf dem Symposium aufgestellt wurde (Video 30:40). Ein wesentlicher Punkt ist die sog. erneute Auslegung in Abs. 4 – siehe dazu Frenz, W., Hrsg. (2019). Atomrecht – Atomgesetz und Ausstiegsgesetze, StandAG § 7 Rn16. Danach sind die eingegangenen Stellungnahmen, Bericht und weitere Unterlagen aus der ersten Auslegung auszuwerten und diese inklusive Auswertung für eine öffentliche Erörterung zur Verfügung zu stellen. Dann folgt ein Erörterungstermin. Der Erörterungstermin soll genutzt werden, um die Informationsbasis auf allen Seiten zu verbessern und die Vorschläge im Detail nachvollziehbar zu erläutern (ebd. § 7 Rn 13).

Befassung durch die Fachkonferenz Teilgebiete

Ein wirklich akzeptables Verfahren könnte es werden, wenn mit der Erörterung auf die erste Befassung durch die Fachkonferenz Teilgebiete gewartet werden würde. Nach dem derzeitigen Zeitplan der BGE ist das durchaus möglich.

Quelle: BGE-Statusbericht IV. Quartal 2018

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