Das BMU als Aufsichtsbehörde des BaSE

aus BMU-Organigramm vom 17.09.2021

BMU-Unterabteilung S III Nukleare Entsorgung umstrukturiert

Der zufällig Blick auf das aktuelle Organigramm des BMU datiert mit 17.09.2021 zeigt, dass die Unterabteilung S III Nukleare Entsorgung umstrukturiert wurde. Die bisherige fünffache Untergliederung in Arbeitsgruppe und Referate wurde in drei Arbeitsgruppen konzentriert.

Organigrammvergleich 08.11.2018 und 17.09.2021

Referatsleiterin abgelöst

Die bisherige Referatsleiterin S III 2 – siehe hier – hat offensichtlich das BMU verlassen. Naheliegend ist das Ausscheiden aus Altersgründen. Ähnliches ist demnächst für den Abteilungsleiter Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz zu erwarten.

Neue Formulierung: Fachaufsicht BASE

Die Zuständigkeit für alle Endlagerprojekte wurde mit der Standortauswahl in der Arbeitsgruppe S III 3 vereinigt und kommt nicht mehr in der Arbeitsgruppe – bisher genannt Referat – S III 2 vor. Hier gibt es aber eine neue Formulierung Koordinierung Fachaufsicht BASE. Warum wird das jetzt explizit benannt?

Transparente Fachaufsicht notwendig

Soll hiermit wirklich eine effektive Fachaufsicht des BaSE installiert werden? Soll der polarisierende Kurs des BaSE beim Standortauswahlverfahren insbesondere durch den derzeitigen Präsidenten in Zukunft korrigiert werden? Das wäre bitter nötig, auch wenn auch hier recht bald eine personelle Änderung ansteht, wenn es mit der Altersgrenze ernst genommen wird.
Leider gibt es bisher keinerlei Dokumente in der Informationsplattform nach § 6 StandAG in Sache Fachaufsicht des BMU über das BaSE. Wird sich das ändern? Bisher musste mühsam über IFG-Anträge hier etwas Licht ins Dunkle gebracht werden.

Leitlinien Bürgerbeteiligung des BMU

Auch in anderer Hinsicht wäre eine Fachaufsicht wünschenswert. So gibt es Leitlinien Bürgerbeteiligung des BMU, in denen neben sehr allgemeinen Ansätzen auch praxisnahe Hinweise gegeben werden. So findet sich darin auf Seite 14 die Passage:

Die Moderation sollte idealerweise ein fachliches Basiswissen zum Beteiligungsgegenstand mitbringen sowie die Konfliktlinien, Debatten und zentralen Akteure im Politikfeld kennen.

Leider wurde das vom BaSE bei der Ausschreibung der Moderation der Teilgebietskonferenzen nicht berücksichtigt. Selbst bei der sog. unabhängigen Geschäftsstelle am BaSE war geologisches Basiswissen nicht vorhanden. Dies wurde schon oft von endlagerdialog.de bemängelt – siehe

2 Gedanken zu „Das BMU als Aufsichtsbehörde des BaSE

  1. Endlagerung radioaktiver Abfälle als Multigenerationenprojekt

    In einem Artikel auf dem Blog nuclearwaste.info wird die Endlagersuche in der Schweiz verglichen mit dem Projekt Neue Alpentransversale (NEAT) inklusive dem Hauptprojekt Gotthard-Basistunnel. Beides waren/sind geologische Großprojekte.

    Die Idee zur NEAT stammt aus den 1960er Jahren, die Planung begann 1986 und das Projekt wurde 2020 abgeschlossen.

    Nach dem Scheitern des Anhydritprogramms wurde durch Referendum 1978 ein Entsorgungsprogramm mit dem Projekt Gewähr 1985 gestartet. Im Jahr 2007 wurde das Raumordnungsverfahren Sachplan geologische Tiefenlagerung beschlossen. 2030/2031 soll nach derzeitiger Zeitplanung mit der Standorterkundung unter Tage begonnen werden. Damit werden die ursprünglichen Zeitziele (schwach- und mittelaktive Abfälle 2030, hochaktive Abfälle 2040) um Jahrzehnte überschritten.

    Das Endlagerprojekt ist in der Schweiz also nicht nur ein Mehr-, sondern ein Multigenerationenprojekt. Bei NEAT gab es ein bis zwei beteiligte Generationen, einmal erworbene Erfahrung blieb dem Projekt erhalten. Bei der Endlagerung werden es wohl mindestens fünf Generationen werden, weshalb große Notwendigkeit für die Weitergabe von Erfahrungen besteht.

    In Deutschland sieht es bei der Endlagerung ähnlich aus. Angesichts des anstehenden Generationenwechsels ergeben sich große Anforderungen. So wird der derzeitige Präsident des BaSE nicht mehr im Amt sein, wenn die BGE nach § 14 Abs. 2 StandAG den Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen vorlegt. Der Abteilungsleiter Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz im BMU wird voraussichtlich aus Altersgründen in Kürze abgelöst.

    Bei der BGE ist der Generationenwechsel bereits weitgehend vollzogen, insbesondere nachdem der Bereichsleiter Standortauswahl die BGE verlassen hat, ohne dass bisher Gründe benannt wurden.

    Auch wenn das an die Dokumentation und Transparenz erhöhte Anforderungen stellt, ist mit dem Generationenwechsel die Hoffnung verbunden, dass polarisierende Kräfte abnehmen und das lernende Verfahren mehr Chancen auf Durchsetzung bekommt.

  2. Bei der BGE ist der Generationenwechsel bereits weitgehend vollzogen

    BGE-Organigramm: Bereichsleitung Standortauswahl Stand 01.01., 23.02. und 07.10.2021

    Frau Lisa Seidel ist die neue Leiterin des Bereichs Standortauswahl bei der BGE.

    Der ehemalige Bereichsleiter hat die BGE verlassen, ohne dass bisher Gründe benannt wurden. Schon bei der Vorstellung des Zwischenberichts in der Fachkonferenz Teilgebiete hatte Frau Seidel den Bereich vertreten.

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