.ausgestrahlt zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach StandAG

Online-Konsultation zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase gescheitert

Die Online-Konsultation zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase des BfE ist gescheitert. Es gab drei Stellungnahmen: eine ohne verwertbaren Inhalt, eine zweite mit einem Einzelpunkt und lediglich eine substanzielle Einlassung.

.ausgestrahlt legt lange, umfassende, aber nicht trockene Studie vor

.ausgestrahlt hat jetzt von Dieter Kostka eine ausführliche Stellungnahme zur gesamten Öffentlichkeitsbeteiligung nach StandAG erarbeiten lassen, zu haben als PDF oder in ausgedruckter Form. Die Arbeit von Dieter Kostka ist mit gut 160 Seiten sehr ausführlich, beleuchtet aber den gesamten Prozess der StandAG-Erarbeitung seit 2011 mit historischer Exkursion zurück bis 1998 inklusive der AkEnd-Arbeiten. Wer also die jetzigen Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach StandAG und deren Kritik wirklich verstehen will, kommt um die umfangreiche Lektüre nicht herum. Sie bekommen dies in einem Stil präsentiert, der nicht allzu trocken daherkommt und auch von Nichtjuristen und NichtöffentlichkeitarbeiterInnen verstanden werden kann. Nur Ausdauer ist gefragt.

Keine Verschwörungstheorien

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Morsleben auf Hochglanz – Versuch einer Gegendarstellung

Broschüre der BGE als journalistisch getarnte Werbebeilage

Am 15./16.09.2018 wurde eine Broschüre der BGE zum Endlager Morsleben als Beilage in Zeitungen weit verbreitet. Durch eine vom Wissenschaftsjournalisten Alexander Stirn geschriebene Reportage wird der Eindruck erweckt, es handele sich um ein journalistisches Produkt. Dies ist aber nur vorgetäuscht, denn wesentliche Akteure im Fall Morsleben – wie das Bundesumweltministerium und das Umweltministerium Sachsen-Anhalt – wurden nicht einbezogen. Auch das darauffolgende Interview ist keines im Sinne einer journalistischen Arbeit. Es wird nicht mitgeteilt, wer dieses Interview geführt hat und eine wirkliche Gesprächssituation kann aus dem Interview nicht entnommen werden. Die Zeitungsbeilage über Morsleben ist also eher eine Werbebeilage, wie sie von Lebensmitteldiscounter verteilt wird. Doch jetzt von der Form zum Inhalt.

Experten haben festgestellt

Es wird ausgeführt:

2013 stellten Experten fest, dass die Langzeitsicherheitsberechnung für die Stilllegung nicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprach…

Dass der Planantrag nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprach, war schon 2005 bekannt. Damals gab es zum Beispiel einen betreiberinternen fachlichen Einwand gegen den Plan, der dann Anlass einer Remonstration war. Ergebnis war nach zwei Personalgesprächen die Strafversetzung des Mitarbeiters im Jahr 2006. Das Bundesumweltministerium sah sich erst nach den massiven Gegenargumenten, die auf dem Erörterungstermin 2011 vorgebracht wurde, gezwungen, eine Stellungnahme der Entsorgungskommission einzuholen, die dann 2013 zu dem oben genannten Urteil kam.

Planung der Abdichtbauwerke?

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Problem Endlager aus umfassender und nicht nur juristisch-administrativer Sicht

Nationale Aufgabe und Problem

Im Jahr 2005 erschien die BfS-Broschüre Endlagerung radioaktiver Abfälle als nationale Aufgabe. Was nicht öffentlich wurde: Der ursprüngliche Titel lautete Endlagerung radioaktiver Abfälle als nationales Problem. Doch die Endlagerung durfte nicht als Problem deklariert werden, denn in einigen Kreisen war man der Überzeugung, technisch sei sie bereits gelöst, es fehle nur der politische Wille, dies umzusetzen.

Schweizerischer Blog „NUCLEAR WASTE“

Marcos Buser und Walter Wildi  betreiben den schweizerischen Blog NUCLEAR WASTE. Buser analysiert in seinen letzten drei Beiträgen (Von der „Geologischen Tiefenlagerung“ zur „Dualen Strategie“ Teil1, Teil 2.1 und Teil 2.2) das Problem Endlagerung vor dem Hintergrund seiner persönlichen Erfahrungen in der Schweiz. Er legt dabei eine Betrachtungstiefe an, die einmalig ist. Dadurch wird klar, dass die Endlagerung nicht nur ein normales Problem darstellt, sondern eine große Herausforderung sowohl an wissenschaftliches als auch an politisch-öffentliches Handeln stellt.

Juristisch-administratives Vorgehen nach StandAG

Zurzeit wird in Deutschland an das Problem weitgehend juristisch-administrativ herangegangen. Eine Fachdiskussion, die über das Standortauswahlgesetz hinausgeht, wird kaum geführt. Und das obwohl die Endlagerkommission immer wieder von einem  selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren gesprochen hat und dies auch in § 1 Abs. 2 StandAG so formuliert ist. Doch wo sind die Anzeichen eines solchen Verfahrens?

Probleme mit Endlagerprojekten auch für chemisch-toxische Abfälle

Buser stellt anfangs diverse Probleme mit Endlagerprojekten vor und bezieht dabei auch Untertagedeponien für chemisch-toxische Abfälle wie die Deponie Stocamine ein. Weiterlesen

Endlager Konrad und ÜsiKo

Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad

Ein kurzer Artikel in der BGE-Publikation Einblicke Nr. 2 von Ende März 2018 trägt die Überschrift ÜsiKo statt Risiko, zu finden auf Seite 10 f. ÜsiKo ist die Abkürzung für Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Periodische Sicherheitsüberprüfungen für Endlager

Der Artikel stellt die Notwendigkeit der periodischen Überprüfung des Sicherheitskonzeptes von kerntechnischen Anlagen heraus, vergisst aber, dass Sicherheitsüberprüfungen bei kerntechnischen Anlagen nach § 19 a AtG alle 10 Jahre gesetzlich vorgeschrieben sind. Endlager hat der Gesetzgeber damit nicht erfasst, was recht fragwürdig ist – siehe Beitrag Eindimensionales Endlagerdenken und periodische Sicherheitsüberprüfung bei Endlagern (Vorschlag der Sicherheitsüberprüfung bei Endlagern alle 2 bis 4 Jahre).

Der Taschenspielertrick „Sicherheitsanforderungen 2010“

Weiterhin wird nicht der Taschenspielertrick erwähnt, die Fortschreibung des Standes von Wissenschaft und Technik in Form der  Sicherheitsanforderungen von 2010 verbal nur auf wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle zu beziehen. Diese Anforderungen sind nämlich mit Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle betitelt.

Versagen des Tricks beim Endlager Morsleben

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Morsleben – ein End- und Zwischenlager im Umbruch?

Veranstaltung mit viel Zuspruch

Am 09.02.2018 fand wieder eine Veranstaltung in der Reihe Betrifft: Morsleben statt. Dieses Mal wurde zur Ankündigung einiger Aufwand betrieben. Und dies war von Erfolg gekrönt. Alle Sitzplätze waren besetzt und selbst die Plätze an den Stehtischen waren rar. Auch die BI Morsleben e. V. und der BUND e. V. Sachsen-Anhalt haben sich zeitnah zu der Veranstaltung geäußert.

Betriebsführung des Bergwerks

In dem als End- und Zwischenlager für radioaktive Abfälle genutzten Bergwerk werden zurzeit im Wesentlichen nur Wartungsarbeiten ausgeführt. So werden zum Beispiel Teile der Grubenlüfter ausgetauscht und als Eigenabfälle im Westfeld eingelagert. An diesem Einlagerungsort hat das damit verbundene Gasbildungspotenzial (Entstehung von Wasserstoff aus Metallen und eventuell zutretendem Wasser) keine negativen Auswirkungen. Die Grubenlüfter sind mit Blei-210 radioaktiv belastet, was durch den Zerfall von Radon-222 in der Abluft entsteht (Rn-222 [alpha:3,8d] Po-218 [alpha:3min] Pb-214 [beta:26,8min] Bi-214 [beta:19,8min] Po-218 [alpha:0,2 ms] Pb-210 [beta:22y]…). Eine Dekontamination und Freigabe wird nicht verfolgt.

Belegschaft wird teilweise durch MitarbeiterInnen aus Gorleben ergänzt

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Morsleben – ein Beispiel für alle Endlagerprojektstandorte

Workshop zu Morsleben

Am 24.11.2017 fand beim BUND e.V. in Magdeburg ein Workshop zu den Problemen bei der Schließung des Endlagers Morsleben statt. Eingeladen haben der BUND und die BI Morsleben, vertreten waren die Standorte Asse, Konrad und Gorleben. Seitens der hauptamtlich Beteiligten waren anwesend die BGE (operator), das Umweltministerium des Landes (regulator) und das BfE (atomrechtliche Aufsicht, bisher BfS Eigenüberwachung). Von den eigeladenen LandespolitikerInnen ist niemand erschienen.

Die Aufgaben des BfE

Einleitend hat das BfE einen Überblick über seine Aufgaben geliefert. So wird das BfE im Falle der anstehenden Entscheidungen zum Schweizer Endlager im Sinne der Beteiligung als Instrument des Hinterfragens im Grenzgebiet zur Schweiz im Frühjahr 2018 Veranstaltungen anbieten. Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Forschung im Sinne des Hinterfragens von sowohl technischen als auch gesellschaftlichen Aspekten. Im Fall Morsleben obliegt dem BfE die atomrechtliche Aufsicht als neu geschaffene Institution. Bisher gab es lediglich die Eigenüberwachung im BfS – angebunden an den Vizepräsidenten. Die atomrechtliche Aufsicht ist zum Beispiel zuständig für die Überwachung der Einhaltung der in der Genehmigung (Dauerbetriebsgenehmigung von 1986) gemachten Auflagen. Ob das BfE in Zukunft die Jahresberichte zur Überwachung der Emissionen und Immissionen erstellen wird, konnte nicht geklärt werden. Die atomrechtliche Aufsicht steht unter der Fach- und Rechtsaufsicht des BMUB, das durch Erlass in die Arbeit eingreifen kann. Weiterlesen

Informationsplattform: Wann wird diese endlich zu einer verlässlichen Informationsquelle?

Informationsplattform nach § 6 StandAG

Recht frühzeitig wurde die Informationsplattform nach § 6 StandAG ins Internet gestellt. Bald wurden auch erstaunlich interne Informationen veröffentlicht – siehe Beitrag BfE macht große Sprünge Richtung Transparenz. Aber dieses Informationsinstrument hat noch nicht das erreicht, was man heutzutage erwartet.

Gut zwei Jahrzehnte hinter dem Stand der Informationstechnik hinterher

Die Schriftstücke werden allein tabellarisch zur Verfügung gestellt. Die seit etwa 1990 übliche Technik der relationalen Datenbank hat immer noch nicht Einzug gehalten. Auch die hierarchische Tabellenstruktur ist mangelhaft. So wird zwar der Begriff Datum als Hierarchieinstrument zur Verfügung gestellt, damit ist aber lediglich das Datum auf dem Schriftstück erfasst.

Wichtige Informationen können versteckt werden

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Endlagersuche: Aufbau der Institutionen findet im Dunkeln statt

Quelle: Deutscher Bundestag

Internetauftritte ohne Information zum Aufbau

Wer den Aufbau der Institutionen verfolgen will, die nach dem StandAG die Endlagersuche durchführen und begleiten sollen, steht vor einem schwarzen Loch. Zwar betreiben BGE, BfE und NBG Internetauftritte, aber darin ist nur sehr wenig Information über den Aufbau zu erfahren.

Organisation BGE

Das Organigramm der BGE wird nicht aktualisiert. Es besteht lediglich aus den vom BfS übernommenen Fachgebieten (Abteilung SE inklusive untergeordneter Fachgebiete ohne SE1 sowie Info Asse, Info Konrad, Info Morsleben). Die namentliche Benennung der Leitungen wurde gestrichen. Ein Grund dafür wird nicht angegeben.

Organisation BfE

Ähnliches gilt für das Organigramm des BfE (Abteilung GE (bisher SE1) und KE (bisher SK) , Letzteres zusätzlich mit KE 5 (bisher Endlagerüberwachung EÜ)). Auch hier wurden die Namen nicht übernommen, ein Grund wird auch hier nicht angegeben. Weiterlesen