Sicherheitsanforderungen und -untersuchungen auf dem Prüfstand

Veranstaltung am Wochenende

Am kommenden Wochenende findet eine öffentliche Veranstaltung zu den vom BMU vorgelegten Entwürfen zu den Sicherheitsanforderungen und Anforderungen an die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen statt.

Frühzeitige Veröffentlichung, Veranstaltung außerhalb der Arbeitszeit

Positiv ist zu vermerken, dass die Entwürfe seit Mitte Juli zur Verfügung stehen. Weiterhin findet die Veranstaltung am Wochenende statt, so dass sich auch arbeitstätige BürgerInnen beteiligen können. Offensichtlich spielten hier Dienstvorschriften der beteiligten Behördenvertreter nicht die große Rolle, wie sie sonst immer wieder angeführt werden. Auch können BürgerInnen auf einer Internetplattform Kommentare, Verbesserungsvorschläge und Fragen loswerden. Weiteres grundlegendes Informationsmaterial wurde dann kurzfristig vor der öffentlichen Veranstaltung ab dem 28./29.08. zur Verfügung gestellt.

Synopse ohne kritischen Blick

So zum Beispiel eine Gegenüberstellung des jetzigen Entwurfs (ESi2019) und der Sicherheitsanforderungen von 2010 (Si2010). Doch diese ist sehr lückenhaft. So wird der Abschnitt Sicherheitsmanagement einfach weggelassen, der Ansatz der Kollektivdosis in 6.1 Si2010 nicht kritisch hinterfragt etc. Hier fehlt insgesamt das kritische Hinterfragen des ESi2019.

Verordnungstext und Begründung nicht im einfachen Zugriff

Das grundlegende Papier, das viel Blätterarbeit und Rückfragen ersparen würde, fehlt aber weiterhin: die zweispaltige Gegenüberstellung von Entwurfstext und Begründung zum Entwurfstext. Sollen hier BürgerInnen von der tiefer gehenden Behandlung der Materie abgehalten werden?

Dialogplattform ohne BMU-Beteiligung

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BMU-Referentenentwurf: Das sollte am 28.08.2019 vorgelegt werden

Weitere Informationsangebote ab 28.08.2019

Am 28.08.2019 sollen zum BMU-Referentenentwurf Sicherheitsanforderungen / Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen weitere Informationsangebote zur Verfügung gestellt werden. Damit eine Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit möglich ist, sollten diverse Pakete geschnürt werden.

Erst einmal erwartet man, dass in einer synoptischen Darstellung die Sicherheitsanforderungen 2010, der Referentenentwurf vom 11.08.2018 und die Begründung (in einer dritten Spalte) gegenübergestellt werden. Sinnvoll wäre es auch, den Entwurf 2007 (GRS – A – 3358) nebst Begründung (GRS – A – 3364) und Stellungnahmen BfS sowie RSK/SSK, Entwurf 2008 und Entwurf 2009 zur Verfügung zu stellen und damit aufzuzeigen, wie die wissenschaftliche Vorlage im politischen Raum erodierte. Als Hintergrundinformation wäre weiterhin die vom BfS erarbeitete Sicherheitsphilosophie 2005 hilfreich.

Im zweiten Schritt sollte geschildert werden, inwieweit die Vorstellungen der Endlagerkommission umgesetzt wurden. In Bezug auf Seite 398 des Abschlussberichts stellt sich die Frage, wie wurden und werden die beiden Verordnungen unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit erarbeitet? Hier wurden von der Kommission Länder und Öffentlichkeit gleichberechtigt genannt. Wurden die Länder wie die Öffentlichkeit bisher nicht beteiligt? Alles Fragen, die nach Bewilligung des IFG-Antrags Erlasse zu den drei Verordnungsermächtigungen nach StandAG beantwortet werden können.

SicherheitsanforderungenVorläufige SicherheitsuntersuchungenFazit

Sicherheitsanforderungen

Vorstellungen der Endlagerkommission

Weiterhin hat die Kommission inhaltliche Punkte zu den Sicherheitsanforderungen aufgestellt – siehe Abschlussbericht, Seite 239 bis 241.

Zur fachlichen Ausgestaltung der Sicherheitsanforderungen hat die ESK bislang drei Leitlinien verabschiedet, und zwar zu den Themen „Menschliches Eindringen in ein Endlager“, „Einordnung von Entwicklungen in Wahrscheinlichkeitsklassen“ und „Sicherer Betrieb des Endlagers“.

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Sicherheitsanforderungen: Die jahrelange Arbeit beginnt

Beginn der Erarbeitung beginnt Ende August 2019

Die Verordnungsentwürfe zu den Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen wurden vom BMU Mitte Juli 2019 zur Verfügung gestellt. Die Endlagerkommission führte unter anderem dazu aus (Drucksache 18/9100, S. 398):

Die unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit zu erarbeitende Verordnung muss spätestens mit Beginn von Schritt 3 der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens vorliegen…

…Entsprechendes gilt für eine Verrechtlichung der Methodik der Sicherheitsuntersuchungen.

Damit wird klar, dass die jetzt vorgelegten Entwürfe erste Vorschläge darstellen, mit denen die Arbeit beginnen kann.

Zeitplan nicht zutreffend

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…sieht Miersch das gesamte Verfahren als lernfähig und in diesem wie in anderen Punkten veränderbar an…

Veranstaltungsbericht in der Elbe-Jeetzel-Zeitung

Unter dem Titel Endlager-Suche: SPD und BI sehen in Geodaten „Knackpunkt“ findet sich in der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 03.08.2019 ein Bericht über eine Veranstaltung im Landkreis zur Endlagersuche. Dieser Bericht endet unter der Absatzüberschrift Streit um Geodatengesetz mit dem Satz

Ohne zugängliche Geodaten gibt es nach Ansicht der Kritiker keine sinnvolle öffentliche Begleitung des Verfahrens, keine Bewertungsmöglichkeit der Ergebnisse. Anders als Marunde sieht Miersch das gesamte Verfahren als lernfähig und in diesem wie in anderen Punkten veränderbar an.

Veränderungen am StandAG?

Ob das StandAG angepasst wird, wurde bereits bei der Loccum-Tagung 2019 diskutiert – siehe Beitrag Kreative Interpretation statt Novellierung des StandAGs? Die Lernfähigkeit mag ja die Intention der Endlagerkommission gewesen sein. Sie wurde in § 1 Abs. 2 StandAG auch verbal aufgenommen, die Instrumentalisierung fehlt aber vollständig. Bisher ist weder etwas von einer Anpassung noch von einer fachlich orientierten Interpretation des Gesetzestextes zu spüren. Zurzeit haben allein die JuristInnen die Oberhand.

Geodaten und Geologiedaten

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Sicherheitsanforderungen: Transparenz war gestern

Beteiligungsformate zu Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen

Unter dem Link dialog-endlagersicherheit.de können jetzt die Entwürfe der Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen (§ 26 StandAG) und Sicherheitsuntersuchungen (§ 27 StandAG) eingesehen und kommentiert werden. Am 14./15.09.2019 findet zusätzlich ein öffentliches Symposium statt. Es werden also bei der Novellierung der Sicherheitsanforderungen von 2010 die gleichen Beteiligungsformate eingesetzt wie bei der Novellierung der Sicherheitskriterien von 1983. Das war im Jahr 2008/2009 – siehe auch Beitrag Dokumentation des Forums zum Endlagersymposium 2008/2009 gescheitert.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit weiterentwickelt

Nun hat sich in den letzten 10 Jahren doch einiges getan. Es stehen zum Beispiel die Grundsätze Transparenz und Nachvollziehbarkeit, festgelegt im StandAG, neu im Raum. Davon ist leider nichts zu spüren, obwohl die Entwicklung des StandAGs gezeigt hat, dass dies möglich ist. So war die Arbeitsweise der Endlagerkommission – nach anfänglichen Schwierigkeiten bei der Dokumentation und der Zurverfügungstellung von Sitzungsunterlagen – im Wesentlichen nachvollziehbar. Leider wurde dies bei der letzten Sitzung über den Haufen geworfen – siehe Beitrag Die letzte Sitzung der Endlagerkommission – Die Schreckliche.

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„Die Kriterien sind von der Endlagerkommission erarbeitet worden…“

Berichterstattung in der Stuttgarter Zeitung

In der Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung zur BfE-Werbeveranstaltung in Stuttgart wird die BGE wörtlich zitiert mit:

Die Kriterien sind von der Endlagerkommission erarbeitet worden, in der neben Wissenschaftlern, auch Vertreter von Umweltverbänden waren.

Die Frage war, wer die Mindestkriterien festgelegt habe.

Kriterien wurden vom AkEnd erarbeitet

Zu der Aussage zu den Kriterien sind Richtigstellungen und Anmerkungen zu machen. Die Kriterien wurden in der AG 3 der Endlagerkommission diskutiert. Erarbeitet wurden sie ursprünglich vom Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd), der sie in seinen Empfehlungen im Jahr 2002 veröffentlicht hat (Mindestanforderungen – Seite 95 bis 97). Die AG 3 hat diese Kriterien im Wesentlichen kopiert, jetzt finden sie sich als Mindestanforderungen im § 23 StandAG.

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„Wissensbasis schaffen“? – Die vertane Chance von Potsdam

Profil durch Salzstock Sperenberg aus Stackebrandt (2018). Mehr als nur die Streusandbüchse.

BfE-Berichterstattung

Zur Veranstaltung des BfE in Potsdam erschien ein Internetartikel auf der Internetseite des BfE mit dem Titel Endlagersuche: Wissensbasis schaffen. Doch wodurch wurde eine Wissensbasis geschaffen? Das Video Endlagersuche in fünf Minuten erklärt mit diversen Fehlern kann es nicht gewesen sein.

Die Basis der Endlagerstandortauswahl nach StandAG ist die Geologie

Die Basis der Endlagerung muss nach Vorgaben des StandAG die Geologie sein. Zur Geologie von Brandenburg und Berlin war aber nichts zu sehen oder zu hören. Das ist schon erstaunlich, denn zu diesen beiden Bundesländern gibt es einen recht gut verständlichen und interessanten Film des rbb – Geheimnisse unter märkischem Sand – Bodenschätze in Brandenburg und ein Schulbuch mit dem Titel Mehr als nur ,die Streusandbüchse‘ – Zur Erdgeschichte von Brandenburg und Berlin – siehe auch Beitrag Wo bleibt die Grundlage für Öffentlichkeitsbeteiligung?

BGE zu den öffentlich zugänglichen Geologiedaten und ihre Berichterstattung

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Werbeveranstaltung des BfE in Potsdam

BfE-Infoveranstaltung Endlager gesucht in Potsdam

Am 13.06.2019 bot das BfE in Potsdam die Infoveranstaltung Endlager gesucht an. Es kamen knapp 30 interessierte BürgerInnen aus Brandenburg und Berlin. Gut noch einmal so viel waren ZuhörerInnen, die damit beruflich zu tun haben und im Wesentlichen beim BfE oder der BGE arbeiten.

Wurden die Rollen transparent abgegrenzt?

endlagerdialog.de hat zu der Veranstaltungsreihe bereits den Beitrag Werden die Rollen transparent abgegrenzt? geschrieben. Die Abgrenzung der Rollen der Beteiligten wurde nur formal benannt. Die Konflikte zwischen dem Operator BGE und dem Regulator BfE, die schließlich zum BfE-Verbot der Veröffentlichung von Ausschlussgebieten führte, wurde nicht benannt. Allein die NBG-Vertreterin kritisierte die Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung des BfE mit den Worten, da ist noch viel Luft nach oben. Das BMU als der wesentliche Drahtzieher war nicht vertreten. Die landesgeologischen Dienste von Brandenburg und Berlin waren ebnfalls nicht vertreten. Die Doppelrolle des BfE als Regulator und als Träger der Öffenlichkeitsbeteiligung wurde allein vom Präsidenten vertreten. Zwischen diesen beiden durchaus kontroversen Rollen gab es – getragen von dieser Personalunion – keinerlei Abgrenzung.

Video Endlagersuche in fünf Minuten erklärt

Es wurde das Video Endlagersuche in fünf Minuten erklärt eingespielt, wo nicht einmal die mehrfach kritisierte Stelle bei 1:54 Ausschluss und Auswahl der Regionen, können Bürgerinnen und Bürger von Anfang an im Internet mitverfolgen. korrigiert wurde. Schließlich hat das BfE durch Verbot dafür gesorgt, dass dies erst ab der Veröffentlichung des Teilgebieteberichts nach § 13 StandAG voraussichtlich möglich sein wird. Auch zum Beispiel bei 1:50 wird falsch informiert mit Eine 100 Meter starke Schicht aus Granit, Salz oder Ton muss es umgeben. Dies gilt zwar für Salz und Ton (Nicht exakt, hier muss die Mächtigkeit 100 m betragen. Über den Abstand zwischen Einlagerung und einschlusswirksamer Gesteinsgrenze ist nichts festgelegt.), aber nicht für Granit – oder besser Kristallin. Hier wird der Fehler in § 21 Abs. 2 StandAG reproduziert, der für die Standortsicherung gilt, aber für die Standortauswahl aber keine Bedeutung hat.

Richtigkeit der Informationen spielte keine große Rolle

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