Der GRÜNE Kompromiss
Laut Medienbericht ist auf dem Bundesparteitag der Grünen in Hannover mit einem Kompromiss zu Gorleben und damit zum Endlagersuchgesetz zu rechnen:
Demnach könnte Gorleben im Rennen bleiben. Aber die Suchkriterien sollen so streng geregelt werden, dass Gorleben im Vergleich mit anderen Optionen ausgeschlossen werden kann.
Die Befürchtung der BI
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V. bezeichnet diesen Vorschlag als Fallgrube. Sie befürchtet:
Der Kompromiss verdeckt den Stand der Dinge, denn die Folge ist, dass der Standort Gorleben gerichtsfest gemacht wird, dazu braucht es in erster Linie noch einen Standortvergleich, Sicherheitskriterien spielen vor Gericht eine völlig untergeordnete Rolle.
Die Eindimensionalität
Der GRÜNE Kompromissvorschlag geht davon aus, dass ein Kriterienraster gefunden werden kann, was den Standort Gorleben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließt. Dieses verkennt aber, dass eine komparative Endlagersuche ein komplexes Verfahren ist und das Kriterienraster zu Beginn der Suche sich nicht auf einen eindimensionalen Kriterienstrahl mit einer Marke für „schlechter/besser als Gorleben“ reduzieren lässt.
Die zwei Möglichkeiten
Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder man ringt sich zu einem politischen Ausschluss von Gorleben durch, oder man bekennt sich zu einem soliden komparativen Suchverfahren.
Der Kompromiss aus Gartow
Letztere Möglichkeit wurde bereits im März 2012 in einem Offenen Brief als Kompromissvorschlag formuliert:
4. Der Vergleich verschiedener Wirtsgesteine ist mit großen Schwierigkeiten verbunden. Daher müssen neben Gorleben zwei weitere Salzstandorte erkundet werden. Das Gleiche gilt für die anderen zu untersuchenden Wirtsgesteine.
Der Vorschlag von Greenpeace
Der Vorschlag von Greenpeace e. V. ist sehr vorsichtig und baut beide Sicherungen ein:
Voraussetzung für ein wirklich ergebnisoffenes Verfahren ist daher der politische Ausschluss des Standortes Gorleben durch den Deutschen Bundestag.
8.2. Entsorgungspflichtige/Fachbehörden weisen mindestens zwei untertägig zu erkundende Standorte in jedem Wirtsgestein (Ton, Granit und Salz) aus, die für eine untertägige Erkundung geeignet sind, anhand der Mindestsicherheitskriterien und der Ergebnisse der obertägigen Erkundungen.
Was zeichnet ein solides und faires komparatives Langzeitlagersuchverfahren aus?
Was in der gesamten Diskussion fehlt, ist die Frage, was ein solides und faires komparatives Langzeitlagersuchverfahren auszeichnet? Es ist zum Beispiel die Frage, welche Mindestgröße für eine Grundgesamtheit bei einem komplexen Kriterienkatalog, wie er zur Anwendung kommen muss, angemessen ist?