Bereits im Ersten Atomprogramm von 1957 wurde zum Strahlenschutz ausgeführt, es sei sei vor allem auch auf dem Gebiet der sicheren Beseitigung oder Verwertung radioaktiver Rückstände zu forschen [1]. Dennoch entstand Mitte der 1960er Jahre ein Entsorgungsdruck, der zum zügigen Kauf und zur Einlagerung im ehemaligen Salzbergwerk ASSE II führte. Wie kam es zu dieser Entwicklung?
Die Bundesrepublik Deutschland investierte im Zuge des Ersten Atomprogramms seit der Mitte der 1950er Jahre enorme Forschungsmittel in die Atomtechnik. Eine treibende Kraft im Hintergrund waren die Ambitionen Deutschlands, wie andere Länder die Atombombentechnologie zu besitzen. Europäisch abgesicherte wurde dies durch die Gründung von EURATOM. Die Entwicklung gipfelte in dem von Konrad Adenauer mit Maurice Faure im November 1957 abgesprochenen Plan, unter Beteiligung von Frankreich, Deutschland und Italien eine eigene Atombombe zu entwickeln [2].
Zwar wurde dieses Vorhaben von de Gaulle ein Jahr später gestoppt, der Staat förderte vor diesem Hintergrund aber massiv weiter. Begründet wurde das öffentlich mit der Notwendigkeit des technischen Schritthaltens in der Atomtechnologie. Diese Argumentation stellte sich bei der Betrachtung der Entwicklungen in anderen Ländern aber als wenig schlüssig dar [3]. Weiterhin weigerten sich die Energieversorger aus wirtschaftlichen Gründen standhaft, die Technologie bei der Stromgewinnung einzusetzen. In dieser Situation war es wichtig, einen gesicherten und billigen Entsorgungspfad vorzeigen zu können. Dies gelang 1965 mit dem Kauf des alten Salzbergwerks ASSE II, in die ab April 1967 eingelagert wurde. Durch weitere Subventionszugeständnisse konnte so 1967 der Einstieg der großen Stromversorger in die Kernkraftnutzung erreicht werden [4].
Parallel zur Übernahme der ASSE gab es eine wesentlich systematischere Herangehensweise an das Entsorgungsproblem für radioaktiven Abfälle. Geplant wurde im Rahmen von EURATOM die Endlagerung in Salzkavernen. 1963 wurde ein Standortsuchverfahrens unter Einbeziehung von mindestens sieben Standorten begonnen [5]. Dies führte unter Anwendung von bestimmten Kriterien, über die sich widersprüchliche Angaben finden, 1965 zu den drei weiter zu erkundenden Standorten Harsefeld, Lesum und Bunde. Für Harsefeld wurde die Erkundung gestattet, für Lesum fand die zuständige Bremer Behörde Gegenargumente. In Bunde gab es Proteste, dafür wurden Geesthacht und später Oldenswort in die Überlegungen einbezogen. Bemerkenswert ist, dass nicht der Standort mit geringstem Widerstand untersucht wurde, sondern man bestrebt war, weiterhin eine Dreiergruppe zu erhalten und so eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Das Salzkavernenprojekt wurde schließlich 1968 wegen der Entsorgungsmöglichkeit in der ASSE zurückgestellt und zur Erfüllung der eingegangenen EURATOM-Verpflichtung eine Versuchskaverne in der ASSE geplant.
Eine Entsorgung für radioaktive Abfälle wurde Anfang der 1970er Jahre auch aus einem anderen Grund erforderlich. In Karlsruhe wurde eine Versuchswiederaufarbeitungsanlage geplant, gebaut und ab 1971 etwa 20 Jahre lang betrieben. Zivile Gründe sind auch hier wohl nicht allein ausschlaggebend gewesen, da z. B. die europäische Wiederaufarbeitungsanlage in Mol ständig unter mangelnder Auslastung litt [6]. Um die auch militärisch wichtigen Erkenntnisse zu gewinnen, wurden Brennelemente aus den ersten deutschen Atomkraftwerken wiederaufgearbeitet. Die dabei entstandenen schwach- und mittelaktiven Abfälle wurden in der ASSE eingelagert, sie haben einen Volumenanteil von rund 50 % der dort eingelagerten Abfälle. In KONRAD werden sie noch einmal etwa 30 % des Abfallvolumens darstellen. Die hochaktiven Abfälle wurden von September 2009 bis November 2010 durch Verglasung in eine feste Form gebracht. Die hergestellten Glaskokillen wurden im Februar 2011 zum Zwischenlager Nord in Lubmin bei Greifswald transportiert.
In die Asse wurden von April 1967 bis Ende 1978 fast alle radioaktiven Abfälle eingelagert, die in der Bundesrepublik anfielen. 1976 wurde das Atomgesetz dahingehend novelliert, dass der Staat für die Endlagerung zuständig und zur Errichtung, Betrieb und Verschluss eines Endlagers ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist. Eine Übergangsregelung wurde im Gesetz nicht festgelegt. Dies war vor dem Hintergrund der Asse entweder ein schwerwiegender handwerklicher juristischer Fehler oder eine gewollte politische Zielsetzung unter der damaligen SPD/FDP-Koalition mit Kanzler Helmut Schmidt. Seitdem wurde die Asse außerhalb der einschlägigen Bestimmungen zur Endlagerung im Atomgesetz betrieben, ohne dass eine der vielen Bundesregierungen daran Anstoß nahm. Erst der SPD-Bundesumweltminister Sigmar Gabriel in der CDU/SPD-Koalition mit Kanzlerin Angela Merkel bereitete dem ein Ende [7]. Seit 01.01.2009 untersteht auch die Asse den Endlagerregelungen des Atomgesetzes.
Die Schachtanlage Asse II ist als Versuchsendlager und später als Forschungsbergwerk bezeichnet worden. Dies bedeutete aber offensichtlich nicht, dass Versuche oder Forschungen zur Endlagerung im Mittelpunkt stand. Es ist eher zu verstehen im Sinne der Entsorgung der Versuchswiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe, die der Erforschung der militärisch gewollten Wiederaufarbeitstechnologie diente. Schließlich stammen fast 90 % der in die Asse eingelagerte Aktivität aus dieser Anlage in Karlsruhe [8].
[1] Siehe S. 681 in: Müller, W. D.(1990). Geschichte der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland – Anfänge und Weichenstellungen.
[2] Zank, W. (1996). Adenauers Griff nach der Atombombe. DIE ZEIT 26.07.1996.
[3] Siehe S. 25 in: Radkau, J. (1983). Aufstieg und Krise der deutschen Atomwirtschaft 1945-1975 – Verdrängte Alternativen in der Kerntechnik und der Ursprung der nuklearen Kontroverse. Reinbek bei Hamburg, Rowohlt Taschenbuch Verlag GmbH.
[5] Siehe S. 162ff in: Möller, D.(2009). Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland – Administrativ-politische Entscheidungsprozesse zwischen Wirtschaftlichkeit und Sicherheit, zwischen nationaler und internationaler Lösung.
[6] Siehe S. 193ff in: Radkau, J. (1983). Aufstieg und Krise der deutschen Atomwirtschaft 1945-1975 – Verdrängte Alternativen in der Kerntechnik und der Ursprung der nuklearen Kontroverse. Reinbek bei Hamburg, Rowohlt Taschenbuch Verlag GmbH.
[7] Bund.(2008). Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes.
[8] ASSE EINBLICKE 04/2009. Eine Quelle zu den angegebenen Zahlen wird leider nicht angegeben.