In einem Artikel der Nordwest-Zeitung über das Bund-Ländertreffen zur Endlagersuche am 09.02.2012 wird Bundesumweltmister Röttgen wie folgt zitiert:
„Gorleben ist eine politische Frage“, bestätigt Röttgen. Für ihn steht fest: „Es kann keinen politischen Ausschluss Gorlebens geben, sondern Gorleben muss gleich behandelt werden wie andere mögliche Standorte.“
Im SPIEGEL liest man Ähnliches:
Alle möglichen Standorte „unter Einschluss Gorlebens“ sollten gleichbehandelt werden, sagte Röttgen aber. Es werde keinen politischen Vorabausschluss geben.
Was bedeutet das?
An den anderen vier Standorten, die noch zu wählen sowie ober- und unterirdisch zu erkunden sind, finden bisher noch keine Arbeiten statt. Soll Gorleben gleichbehandelt werden, sind hier die Aktivitäten umgehend einzustellen, spätestens jedoch bei Verabschiedung des Endlagersuchgesetzes. Aktivitäten heißt dabei sowohl die untertägige Erkundung als auch die Auswertung der Erkundungsergebnisse. Der Auftrag an die GRS zur Anfertigung einer vorläufigen Sicherheitsanalyse ist zurückzuziehen. Das hat auch fachliche Gründe. Methodisch muss später eine vergleichende Bewertung der fünf Standorte durchgeführt werden und nicht vorläufige Sicherheitsanalysen an den fünf Standorten. Methodik vergleichende Sicherheitsanalyse versus Methodik vorläufige Sicherheitsanalyse.
Gorleben darf nicht zum Referenzstandort werden. Die anderen müssen erst einmal gleichziehen. Ein Indikator dafür sind die Kosten. Sie müssen sich an den vier anderen Standorten in der gleichen Größenordnung bewegen wie bisher in Gorleben. Dort sind für die Erkundung gut 1,5 Milliarden Euro verausgabt worden. Das heißt, erst wenn an den anderen vier Standorten zusammen etwa 6 Milliarden Euro in die Erkundung gesteckt worden sind, findet eine Gleichbehandlung aller Standorte und damit auch von Gorleben statt.
Ein Beispiel, welche Fehlaussagen zum Standort Gorleben im Vergleich zu anderen schon gemacht wurden, war Gegenstand der Sitzung des Gorleben-Untersuchungsausschusses am 09.02.2012. In der Zeugenvernehmung von Herrn Bloser, ehemaliger Ministerialrat im Bundesumweltministerium, ging es unter anderem um die Pressekonferenz im Jahr 1995 (Pressemitteilung vom 28.08.1995) zur Vorstellung der Standortstudie zu Salz, in der Gorleben nicht mitbetrachtet wurde. Damals bezeichnete die damalige Bundesumweltministerin, Angela Merkel, Gorleben als erste Wahl. Bloser sagte dazu laut Bundestagsberichterstattung:
„Die Formulierung ‚erste Wahl’ ist nicht von mir“, sagte Bloser. „Das war nicht sachgerecht. Ein Vergleich verbot sich allein deshalb, weil man über Gorleben mehr wusste.“
Eine vergleichende Aussage, wie sie jetzt Gegenstand der Endlagersuche sein soll, ist nur sachgerecht, wenn zu allen Vergleichsstandorten gleichviel gewusst wird.
Dr. rer. nat. Manfred Bloser 53117 Bonn, den 28.02.2012
Am Römerlager 21
Beiblatt zum Stenografischen Protokoll -Vorläufige Fassung vom 15.02.2012 – der Zeugenvernehmung am 9.Feb. 2012 im Paul –Löbe – Haus, Berlin
1. Die Fragen der Mitglieder des Gorleben-Untersuchungssausschusses sind vom Zeugen nach bestem Wissen und Gewissen, aus der Erinnerung nach mehr als zehn bis fast dreißig Jahren seit dem Ende seiner beruflichen Tätigkeit als Beamter im BMU, ohne vorheriges Aktenstudium , wohl aber nach Lektüre auch von rezenten Interneteinträgen , ebenfalls von insoweit veröffentlichten Inhalten aus den Vernehmungen im Gorleben – Untersuchungsausschuss und diesbezüglichen Presseerklärungen, beantwortet worden. Gern macht der Zeuge von der Möglichkeit Gebrauch, Ausführungen inhaltlich zu ergänzen oder richtig zu stellen, wissend, dass dies in einem Beiblatt allenfalls nur beispielhaft erfolgen kann. So wird nicht umfassend auf alle unrichtigen Darstellungen von Vernehmern, darauf trotz gegenteiliger Zeugenaussagen nach wie vor gründende, aber unzutreffende Vorhalte, eingegangen. Gern ist der Zeuge bereit , dies im Zuge eines Gutachtensauftrags in Ergänzung zu diesem Beiblatt zu konkretisieren, falls dies vom Deutschen Bundestag im Sinne einer Wahrheitsfindung gewünscht wird.
2. Dem Zeugen drängte sich der Eindruck auf, die Vernehmung habe zeitweise den Zweck gehabt, unzutreffende und über z.B. Fernsehsender verbreitete unrichtige Behauptungen begründen zu sollen. Ein in Teilen inquisitorischer Duktus der Vernehmung ist bei Lesung des Protokolls augenfällig. Einige Bundestags-Abgeordnete bestanden als Fragestellerrinnen so wiederholt und rabulistisch auf unzutreffenden Darstellungen ( wie wissenschaftliche Gutachteraussagen seien manipuliert worden, politisch sei auf Wissenschaftler Einfluss genommen worden). Die Akten widerlegen dies beispielhaft . Aufgrund erheblicher Sachunkenntnis sich wiederholende Fragen, z.B. zur Bedeutung eines Deckgebirges bei einem Salzstock, ermüdeten nicht nur den Zeugen.
3. Inhalte seiner Vernehmung – und die anderer Zeugen in zum Teil herabsetzender Weise – wurden veröffentlicht. Hierzu wird auf in das Internet früher gestellte oder noch abrufbare Verlautbarungen, wie z.B. Presseerklärungen, verwiesen. Der Zeuge behält sich vor , die endgültige Fassung des Protokolls ebenfalls für publizistische bzw. literarische Zwecke , einschließlich Internet, zu verwenden und Staatsbürgerkunde praktisch zu betreiben. Leser und Adressaten sollen sich selbst ein Bild machen können. Insoweit bittet der Zeuge um Überlassung bzw. Zusendung der endgültigen Fassung des Protokolls. Was dieses Beiblatt anbetrifft, behält sich der Zeuge ebenfalls eine Veröffentlichung vor, und geht davon aus, dass es dafür keiner Genehmigung bedarf.
Dies vorausgeschickt wird aus Sicht des Zeugen zusätzlich richtig gestellt oder ergänzt:
4.1 Ob es der Wahrheitsfindung dient, durch zermürbende Fragen Aussagen herauspressen zu wollen ( Behauptung „ also haben Sie doch Einfluss genommen“), obwohl mehrfach die Unrichtigkeit einer Schlussfolgerung dargelegt bzw. den zutreffenden Sachverhalt geschildert wurde, ist sehr zweifelhaft, selbst wenn diese Vernehmungsweise bei dem Zeugen erfolglos war. Abenteuerlich ist gerade die einer Abgeordneten zugrunde liegende Vernehmungs- Logik : Wegen Angabe einer Nummer eines BMU-Faxgerätes und des Fehlens von Paraphen von Vorgesetzten auf einer Kopie eines Schreibens des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) an das BMU , beharrt die Abgeordnete darauf, dieses Schreiben sei kein amtliches Schreiben von Behörde zu Behörde. Stattdessen unterstellt sie trotz Klarstellung unzutreffend, es sei jeweils zwischen den absendenden bzw. das Fax empfangenden, früheren leitenden Beamten im BfS und BMU inhaltlich „bestellt“ und dann mittels Fax unter Umgehung des üblichen Geschäftsgangs im BfS und BMU gefertigt und übermittelt worden. Genau das Gegenteil ist zutreffend: Durch einen Erlass des BMU ist das BfS zu diesem Schreiben amtlich aufgefordert worden. Inzwischen liegt dem Zeugen zudem ein „Geschäftsgangsdokument“ (ohne Fax-Nr.) vor, das die Abgeordnete in den Akten hätte suchen müssen. Doch es wird von ihr – trotz gegenteiliger Darstellung des Zeugen – im Ergebnis beharrlich ein „verschwörerisches“ ,kollusives Verhalten der Beamten unterstellt. (Nachlesbar im Protokoll , z.B. MdB Dorothea Steiner, Seiten 48 ff.) Bei allem Respekt den Abgeordneten des Deutschen Volkes im Bundestag gegenüber – dies ist eine Frechheit und Unverschämtheit dieser Abgeordneten nicht nur dem Zeugen gegenüber.
4.2 Ob die stereotype Anwendung eristischer und inquisitorischer Methoden ein geeignetes Instrument ist, der Wahrheit näher zu kommen, ist sicherlich zu Recht zu verneinen. Beispiele hierfür finden sich allerdings hinreichend bei den Fragen und Einlassungen u. a. der MdB Ute Vogt und MdB Kotting-Uhl auf den Seiten 60 ff.( Für Einzelheiten eristischer Vorgehensweise wird auf Arthur Schopenhauer „ Die Kunst, Recht zu behalten“, gerade wenn man kein Recht hat, verwiesen). Zudem wäre es wohl überlegenswert, „dialektische Waffengleichheit“ insoweit herzustellen, als den Zeugen solche Unterlagen bereits im Vorfeld einer Vernehmung frühzeitig zur Verfügung gestellt werden, auf die sich die Vernehmer während der Vernehmung berufen wollen. Eine Vorlage von Unterlagen erst während der Vernehmung, selbst mit dem Hinweis, „sehen Sie sich das genau an, nehmen Sie sich die Zeit, zu lesen“ ist bei Licht betrachtet in diesem Zusammenhang doch eher als apologetisch, wenn nicht gar als Mittel zur Verunsicherung von Zeugen zu bewerten.. Eine Zeugenvernehmung zum Zwecke der Wahrheitsfindung dürfte ergiebiger sein, wenn das Erinnerungsvermögen der Zeugen durch frühzeitige Befassung mit den in Frage stehenden Dokumenten, gerade aus „Urzeiten“, aufgefrischt wurde.
Dr. M .Bloser, Zeuge
Sehr geehrter Herr Dr. Bloser,
als regelmäßiger Beobachter bei den öffentlichen Sitzungen des Untersuchungsausschusses kann ich Ihren Ausführungen beipflichten. Ich habe das bereits in einem Artikel zum Endlagersuchgesetz kurz zusammengefasst mit den Worten:
Dies gilt nach meiner Wahrnehmung in gleicher Weise für alle Politiker im Untersuchungsausschuss. Das Prinzip lautet: den „eigene“ Zeugen schützen, den Zeugen „der Gegenpartei“ schaden. Das ist gängiges politisches Geschäft, Moralisieren hilft da nicht weiter.
Hinzu kommt die Presse, die vereinzelt über Teilaspekte „berichtet“. Leider verfolgt hier jedes Blatt seine eigene Ideologie. Insofern kann man nicht von Berichterstattung und nicht von journalistischen Produkten sprechen. Im Zuge meiner fachjournalistischen Ausbildung wäre das wegen Nichtbeachtung der journalistischen Sorgfaltpflichten bemängelt worden.
Die konkrete Frage, die ich mir stelle: Ist das Zitat von Ihnen, das ich der Berichterstattung des Deutschen Bundestages entnommen habe, so richtig?