Öffentlichkeit nicht hergestellt
Die erste Sitzung der Kommission hat stattgefunden, aber in einem Raum, der mit nur wenigen Zuschauerplätzen ausgestattet war. Herr Brunsmeier, BUND, hat in der Sitzung dieses Vorgehen kritisiert. Öffentlichkeit konnte also nicht hergestellt werden. Erst nach einer Stunde waren Plätze frei, sodass weitere Interessierte auf nochmalige Nachfrage eingelassen wurden. Ein Nachrücken entsprechend der Warteliste war nicht organisiert, obwohl die Erfahrung zeigt, dass PressevertreterInnen für ihren Fünfzeiler nicht länger als etwa eine halbe Stunde an einem solchen Termin teilnehmen können.
Konkurrenz zum NSA-Untersuchungsausschuss
Dieser Umstand wurde auf organisatorische Probleme zurückgeführt, die durch die Konkurrenz zum NSA-Untersuchungsausschuss entstanden wären. Deshalb konnte angeblich auch kein Livestream zur Verfügung gestellt werden. Das solle sich verbessern, so die Kommissionsvorsitzende. Da sei die Frage erlaubt, warum man sich allein auf die Bundestagsinfrastruktur verlassen hat, obwohl es viele Drittanbieter für Livestreamproduktionen gibt?
Videoaufzeichnung mit falschem Zeitstempel und unvollständig
Nun kann die Videoaufzeichnung unter http://dbtg.tv/cvid/3443751 angesehen und heruntergeladen werden. Nach dem Zeitstempel im Bild begann die Sitzung am 22.05.2014 um 10:45 Uhr. Hier wurde das Datum der Sitzung (22.05.2014, 12 Uhr) mit der Uhrzeit der Wiedergabe im Parlamentsfernsehen (23.05.2014, 10:45 Uhr) kombiniert, eine interessante Sache, aber für Außenstehende doch recht verwirrend. Erstaunlich ist weiterhin, dass die Aufzeichnung in einem Beitrag von Herrn Wenzel bei 4:29:46 abbricht. Die weiteren Beiträge und insbesondere die Terminierung der nächsten Sitzung zum 30.06.2014 fallen unter den Tisch. Das spricht nicht wirklich für die Bundestagsinfrastruktur.
Verzicht auf Wortprotokoll
Verhängnisvoll wird dies jedoch bei dem Beschluss der Kommission, auf ein Wortprotokoll solle verzichtet werden, da ja die Videoaufzeichnungen vorlägen. Es wird lediglich ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Es mag wohl richtig sein, dass die Kommissionsmitglieder kein Wortprotokoll benötigen. Vergessen wurde aber, dass es für nicht Anwesende viel Zeit bedeutet, sich die gesamte Aufzeichnung anzusehen, wenn nicht einmal ein Inhaltsverzeichnis mit Zeitmarken zur Verfügung gestellt wird. Eine Auswertmöglichkeit in der Öffentlichkeit ist besser gegeben bei einem Wortprotokoll, das mit den üblichen Techniken durchsucht werden kann. Weiterhin wird eine Verschriftlichung auf einigen Kilobyte in ein paar Jahren verlässlicher zur Verfügung stehen als ein Video mit vier Gigabyte.
Nach gut einem Monat vollständiger Videomitschnitt verfügbar
Nun endlich – über einen Monat nach der Sitzung – ist der vollständige Videomitschnitt der Kommissionssitzung verfügbar unter http://dbtg.tv/cvid/3443751 . Da stellt sich die Frage, weshalb? Auch gab es seitens der Kommission, des Büros der Kommission noch der Bundestagsverwaltung eine Entschuldigung. Wird sich diese Schludrigkeit fortsetzen?